Überfällig: Solaranlagen müssen auf Dächern Standard werden! Ackerflächen werden für eine nachhaltige Landwirtschaft benötigt!

09.03.2021

 
Eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten ist in Brandenburg überfällig. Zunächst sollte mit Nichtwohngebäuden wie Lager- und Produktionshallen, Ställen, Schulen, Parkplätzen oder Parkhäusern begonnen werden. In einem zweiten Schritt sollte eine solche Vorschrift auch auf den Neubau von Wohngebäuden und auf große Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden ausgeweitet werden.
 
Statt Solarparks auf Ackerflächen zu errichten sollte zunächst das Dachflächenpotential genutzt werden. Die Nachfrage für den Bau von Solaranlagen in Brandenburg steigt rasant. Mittlerweile haben die Investoren aber nicht wie üblich ungenutzte Brachflächen im Blick, sondern auch fruchtbare Äcker.
 
Der Grund für die Landverpächter ist einfach: Die Pachtpreise für Solarflächen sind bis zu zehnmal höher als für Ackerland. Pachterlöse zwischen 2.000 und 3.000 Euro je Hektar sind keine Seltenheit. Dazu kommt: Diese hohen Einnahmen sprudeln mindestens 20 Jahre lang. So profitieren Landverpächter von einem gesicherten Nutzungsentgelt, ohne selbst Investitionen tätigen zu müssen. In Brandenburg liegen derzeit Planungen für Solarparks mit einer Gesamtfläche von ca. 3.000 ha vor - Tendenz steigend!

Solaranlagen auf einem Parkplatz in Frankreich               und Parkplatz in Brandenburg

Bei der Solaranlagenpflicht für Dachflächen sind andere Bundesländer schon weiter:
 
Aktuell hat der rot-rot-grüne Senat in Berlin einen Entwurf eines «Solargesetzes Berlin» am 02. März beschlossen. Die Regelung soll von 2023 an gelten. Dann sind Photovoltaikanlagen für Neubauten vorgeschrieben und für Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird. Der Rat der Bürgermeister der Berliner Bezirke hat bereits zugestimmt. Nun muss der Gesetzentwurf noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Berlin will bis spätestens 2050 ein Viertel seines Strombedarfs aus Solarenergie abdecken. Durch die Solarpflicht lassen sich den Angaben zufolge innerhalb von fünf Jahren rund 37 000 Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid einsparen.
 
In Schleswig-Holstein liegt dem Kabinett einen Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vor. Es regelt auch eine Solardachpflicht – zunächst wohl für Nichtwohngebäude und Großparkplätze.
 
Hamburg hat sein Klimaschutzgesetz erst vor kurzem präzisiert. Die konkrete Umsetzung der Solardachpflicht für alle Gebäude hat der Senat Ende 2020 mit der ersten Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz beschlossen. Die Regelungen sehen unter anderem eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf allen Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025.
 
Die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hatte sich im Mai 2020 auf einen Kompromiss geeinigt: Ab 2022 müssen im Land alle neuen Nicht-Wohngebäude (gewerbliche Neubauten und öffentliche Gebäude) mit Solaranlagen ausgestattet werden.
Riesigen Logistikhallen am Berliner Ring. Mehrere Hektar große Hallen werden in Brandenburg noch immer ohne Photovoltaikanlagen genehmigt.
Im Juni 2020 hatte die Bremische Bürgerschaft beschlossen, Bremen und Bremerhaven zu "Solar Cities" zu machen. Bis 2030 sollen dann auf allen Dächern Solaranlagen montiert sein – für Neubauten und später bei großen Dachsanierungen soll das verpflichtend werden, auch im Wohnbereich.
 
Bayern zog im Juli 2020 mit entsprechenden Plänen für neue gewerbliche Immobilien nach: Bereits seit Anfang 2021 müssen Photovoltaikanlagen dort verpflichtend installiert werden – ab 2022 sollen zunächst private Wohnhäuser dazu kommen.

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