Baubeginn des Parkplatzes am Wasserskipark Horstfelde liegt in weiter Ferne

21.12.2019

Die Stadtverordnetenversammlung Zossen hatte im September 2019 mit knapper Mehrheit den Bau eines "Waldparkplatzes" bei Horstfelde auf rund 5.000 Quadratmetern bestätigt. Dabei geht es um 400 Parkplätze für den Wasserskipark Horstfelde, südlich der B246. Dieser Beschluss hatte für Diskussionen gesorgt, da das Projekt nicht - wie von der Alt-Bürgermeisterin Schreiber angekündigt – umgehend realisiert wurde und Unklarheiten zum Genehmigungsstatus bestanden. Zwar hat die Alt-Bürgermeisterin im November die Bäume auf dem für den Parkplatz vorgesehenen Waldstück fällen lassen, aber von einem Baubeginn kann keine Rede sein. Das bestätigt nun eine Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage von mir.

Hier die Antwort der Kreisverwaltung als pdf-Datei:

 

Die Kreisverwaltung teilt in der Antwort mit, dass mit einem Vorbescheid vom 14.10.2019 der Antrag der Stadt Zossen zum Bau des Parkplatzes negativ beschieden wurde, da dem Bauvorhaben öffentliche Belange entgegenstehen. Aus Sicht der Kreisverwaltung sind die Voraussetzungen für eine öffentliche Verkehrsfläche nicht gegeben, da der Flächennutzungsplan der Stadt Zossen die entsprechende Fläche als Wald- bzw. Landwirtschaftsfläche darstellt. Insofern ist die geplante Parkplatzanlage genehmigungspflichtig und bedarf einer Baugenehmigung. Zudem liegt das betroffene Grundstück bauplanungsrechtich im Außenbereich. Eine Privilegierung als bauliche Erweiterung eines gewerblichen Betriebs kommt hier nicht in Betracht, da der räumliche Zusammenhang durch eine Distanz von mehr als 250 Metern zwischen Betriebsstätte/Wasserskianlage und geplanten Parkplatz unterbrochen ist.

Bei der geplanten Schotterschicht, die in den Antragsunterlagen zum Vorbescheid nicht enthalten war, handelt es sich nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde um eine Versiegelung, die auszugleichen wäre. Neben den fehlenden planungsrechtlichen Voraussetzungen stehen dem Projekt auch öffentliche Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen, da es den Vorgaben des Landschaftsplans der Stadt Zossen widerspricht.

Mit der Realisierung des Vorhabens wäre aus naturschutzfachlicher Sicht überdies eine vermeidbare Beeinträchtigung von Natur und Landschaft verbunden. Darüber hinaus würden Lebensstätten besonders geschützter Arten beeinträchtigt. Die Realisierung des Vorhabens würde auch dem Ziel des Walderhalts entgegenstehen. Die Fläche unterliegt trotz derzeitiger Fällung der Bäume nach wie vor der Waldeigenschaft. Weitergehende Maßnahmen zur Errichtung eines Parkplatzes stellen jedoch eine ungenehmigte Waldumwandlung dar. Gemäß dem Waldgesetz ist die Fläche sogar innerhalb von 36 Monaten wieder zu bewalden. Eine Waldumwandlungsgenehmigung ist nicht in Sicht.

Die Alt-Bürgermeisterin hat es versäumt die Voraussetzungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens durch einen B-Plan auf den Weg zu bringen. In der Stadtverordnetenversammlung hat sie suggeriert, ohne bauplanungsrechtliche Voraussetzungen und ohne eine Baugenehmigung das Projekt realisieren zu können. Aus meiner Sicht wusste Frau Schreiber, das dass nicht funktionieren wird. Damit hat sie die Stadtverordneten und die betroffenen Anwohner wieder einmal getäuscht.

Zurück