Verlorener Rechtsstreit um die Kreisumlage wird für die Stadt Zossen teuer:

24.02.2015

Die Stadt Zossen hat eine Klage gegen den Landkreis Teltow-Fläming hinsichtlich der Zahlung der Kreisumlage 2010 verloren. Die Kosten des Rechtsstreites in Höhe von ca. 550.000 € trägt nun die Stadt Zossen.
 
Es ging in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren um die Kreisumlage 2010, die die Stadt Zossen zahlen musste. Diese Kreisumlage wurde durch einen Umlagebescheid des Landkreis Teltow-Fläming in Höhe von 6.271.231,00 € festgesetzt. Dagegen legte die Stadt 2011 Widerspruch ein und klagte vor dem Verwaltungsgericht Potsdam auf Aufhebung des Umlagebescheids und Rückzahlung der Kreisumlage plus Zinsen.
 
Beim VG Potsdam wurde der Wert des Streitgegenstandes am 12. August 2013 von 6.271.231,00 Euro auf dann 12.542.462,00 Euro festgesetzt. Am 27. Februar 2014 wurde die Klage der Stadt Zossen beim Verwaltungsgericht abgewiesen. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Im Bericht der Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung am 12.03.2014 informierte die Bürgermeisterin die Stadtverordneten darüber, dass der Streitwert 6,271 Mio. € beträgt. Über das Urteil des Verwaltungsgerichtes wurden die Stadtverordneten hingegen nicht informiert.
 
Mitte 2014 beantragte die Stadt Zossen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine Zulassung der Berufung. Dieser Antrag wurde vom OVG ebenfalls abgelehnt. Auch für diese Entscheidung wurde der Streitwert auf 12.542.462 Euro festgesetzt. Gegen diesen Beschluss legte die Stadt Zossen eine Anhörungsrüge ein, die vom OVG vor wenigen Wochen ebenfalls abgewiesen wurde. Hinsichtlich der Kostenentscheidung wurde jeweils entschieden, dass die Stadt Zossen als Klägerin die Kosten der Verfahren zu tragen hat.
 
Die Kosten des Rechtsstreites, die die Stadt Zossen nun zu tragen hat, liegen nach meiner Einschätzung bei ca. 550.000 €. Die MAZ – Zossener Rundschau - schätzt die Höhe der Kosten im Beitrag „Zossen scheitert vor dem Verwaltungsgericht“ vom 24.02.2015 auf 370.000 €
 
In der Finanzausschusssitzung am 24.02.2015 habe ich die Bürgermeisterin gefragt, wie hoch die tatsächlichen Kosten des Rechtsstreites sind und welchen Antrag die Stadt im Laufe des Verfahrens gestellt hat, der dazu geführt hat, dass der Streitwert verdoppelt wurde. Hierauf wollte oder konnte die Bürgermeisterin nicht antworten. Der Ausschussvorsitzende, Herr Lüders, fragte die Bürgermeisterin, ob sie für den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hatte. Das musste die Bürgermeisterin verneinen.

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