Überraschung im Finanzausschuss

25.11.2011

Im Finanzausschuss am 24.11.2011 sollte eigentlich der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 für die Stadt Zossen vorgestellt werden, doch es kam anders. Die Bürgermeisterin erklärte, dass der Haushaltsplanentwurf noch nicht fertig ist.

Das größte Problem – so die Bürgermeisterin - sind die geringeren Schlüsselzuweisungen des Landes und die höhere Kreisumlage. Dadurch ist es bislang nicht gelungen, den Haushaltsentwurf für 2012 ausgeglichen zu gestalten. Die Schlüsselzuweisungen des Landes reduzieren sich um 3,9 Mio. € und die Kreisumlage erhöht sich um 8,2 Mio. €.
Diese Entwicklung liegt zu einem großen Teil an der Steuerstruktur der Stadt Zossen. Die Kreisumlage wird ermittelt aus den Steuerkraftzahlen der Grundsteuer, Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie die den Gemeinden zufließenden Schlüsselzuweisungen. Steuerkraftzahlen der Grund- und Gewerbesteuer werden nach Durchschnittshebesätzen ermittelt. Durchschnittshebesätze werden auch bei den Schlüsselzuweisungen des Landes als Berechnungsgrundätze herangezogen. Da der Durchschnittshebesatz bei der Gewerbesteuer höher liegt als der Hebesatz in Zossen, ist Zossen stärker betroffen von Änderungen der Schlüsselzuweisungen bzw. der Kreisumlage.

Derzeit besteht demnach in Zossen für das Haushaltsjahr 2012 eine Differenz von 12 Mio. €.
Ein Teil dieser Differenzsumme soll mit den Mitteln aus der Rücklage ausgeglichen werden. Der andere Teil soll durch die Überarbeitung des Haushaltsplanentwurfes noch eingespart werden.

Allerdings kann die Verwaltung auch das Jahresergebnis 2011 noch nicht einschätzen. Es soll zum 15.12.2011 vorliegen. Außerplanmäßige Ausgaben im laufenden Jahr in Höhe von immerhin 452.700 € hatte eine Mehrheit der Stadtverordneten bereits im November 2011 in der SVV beschließen müssen.

Ziel ist es, den Mitgliedern der SVV einen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf bis zum 23.12.2011 vorzulegen. Vorgestellt werden soll der Haushaltsplanentwurf 2012 auf der Sitzung des Finanzausschusses am 12.01.2012.

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