SVV beschließt statt einer möglichen Reparatur den grundhaften Neubau der Straßenbeleuchtung in Wünsdorf und Neuhof

08.10.2015

Das Thema diskutieren wir leider schon sehr lange. Es stehen zwei Positionen gegenüber: grundhafter Neubau oder Reparatur.

Ich vertrete nach wie vor den Standpunkt, dass eine Reparatur der Straßenbeleuchtung, die die Stadt Zossen 2006 vom Energieversorger übernommen hat, schon längst hätte stattfinden müssen. Ich stütze meine Position auf das von der Stadt beauftragte Gutachten des Ingenieurbüros Dipl. Ing. Volker Schröder vom 01.12.2014. Demnach müssen in Neuhof 7 und in Wünsdorf 2 Holzmasten sofort ersetzt  und weitere Holzmasten  müssen sukzessive mittelfristig ersetzt werden. Es müssen auch einige Abstandshalter für Isolatoren, Isolatoren und verschiedene Leitungen erneuert werden. Ursache für diese aufgelaufenen notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen sind die mangelnde Wartung und Reparatur in den letzten Jahren.
 
Bei einer regelmäßigen Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungseinrichtungen, hätte es keine Abschaltung im Juli 2014 geben müssen. Beispielhaft sei hier der Bewuchs an den Freileitungen erwähnt – eine wesentliche Ursache für die Störungen. Die Wartungsfirma hat sich regelmäßig und eindringlich an die Stadtverwaltung  gewandt und auf dieses Problem hingewiesen. Passiert ist nichts. Selbst auf dem stadteigenen Grundstück wurde der Bewuchs nicht entfernt.

Die Kostenschätzung des Büros Böhmert vom 08.12.2014 geht für die Reparatur der Straßenbeleuchtungsanlagen in Wünsdorf und Neuhof von Kosten in Höhe von 119.000 EURO aus. Für den Neubau von Kosten in Höhe von 277.700 EURO. Darauf basierend hatte die Mehrheit der Stadtverordneten am 21.01.2015 die schnellstmögliche Reparatur der Straßenbeleuchtungsanlagen beschlossen. Dieser Beschluss wurde dann auf Antrag der Fraktionen CDU und Plan B in der SVV am 18.03.2015 aus nicht nachvollziehbaren Gründen mit denkbar knapper Mehrheit wieder aufgehoben.

In der Beschlussvorlage, die den Stadtverordneten am 07.10.2015 vorgelegt wurde geht es nun um den grundhaften Neubau der Straßenbeleuchtungsanlagen. Die Kosten für den Neubau sind in Höhe von 585.000 Euro beziffert, die dann gemäß Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt werden. Nach Aussage der Bürgermeisterin entstehen den Anliegern dadurch Kosten in Höhe von 0,90 bis 1,20 EURO/m².

Zu dem beabsichtigten Neubau der Straßenbeleuchtung hat die Bürgermeisterin eine Bürgerbefragung im Juli 2015 durchgeführt. Das Ergebnis der Befragung:

Wünsdorf
450 Anliegergrundstücke
99 Anlieger haben sich an der Befragung nicht beteiligt
5 Eigentümer waren nicht ermittelbar 
Abstimmungsbeteiligt waren 346 Anliegergrundstücke (77 % Abstimmungsbeteiligung)
67 Ja – Stimmen      =         19 % Ja
279 Nein – Stimmen =          81 % Nein
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Neuhof
80 Anliegergrundstücke
26 Anlieger haben sich an der Befragung nicht beteiligt
2 Eigentümer waren nicht ermittelbar
Abstimmungsbeteiligt waren 52 Anliegergrundstücke (64 % Abstimmungsbeteiligung)
18 Ja – Stimmen      =          35 % Ja
34 Nein – Stimmen   =          65 % Nein
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In Wünsdorf geht es um die Luisenstraße, Hildegardstraße, Agnesstraße, Zum Bahnhof, Puschkinstraße, Ahornstraße, Birkenstraße, Kliengasse, Mellenseestraße, Mochweg und AWG, in Neuhof um die Bergstraße und die davon abgehenden Straßen Richtung Wünsdorfer See: Seefreiheit, Birkenweg, An den Kiefern und Im Wald.

Besonders problematisch ist, dass nun auch in den Straßen ein grundhafter Neubau von Straßenlampen erfolgen soll, die bereits neue Lampen haben wie die Puschkinstraße, Mellenseestraße, Ahornstraße, Kliengasse und Zum Bahnhof.
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Die Mehrheit der Stadtverordneten stimmte in der Stadtverordnetenversammlung am 07.10.2015 für den grundhaften Neubau der Straßenbeleuchtung in den genannten Straßen. Ich stimmte gegen die undifferenzierte Neubauvariante weil ich nach wie vor der Überzeugung bin, dass eine Reparatur möglich ist und dadurch die betroffenen Anlieger weniger belastet werden.

 

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