Stadtverordnetenversammlung stimmte am 10.12.2014 für zügige Wiederherstellung der Straßenbeleuchtung in Wünsdorf

14.12.2014

Die Stadtverordneten haben auf ihrer Sitzung am 10.12.2014 beschlossen, dass die seit einigen Monaten im Dunkeln liegenden Straßen in Wünsdorf und Neuhof bis zum 31. Dezember eine Notbeleuchtung bekommen sollen.

Für diesen Antrag stimmten insbesondere Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bürgerliste, VUB/Grüne/Freie Wähler und CDU. 

Eine funktionierende Straßenbeleuchtung für ihre dunklen Straßen forderten zuvor mehr als 200 Bürger aus Wünsdorf und Neuhof in fast gleich lautenden Petitionen von den Zossener Stadtverordneten.

Die beiden Petitionen sollten zunächst abgelehnt werden. Der Entwurf einer Antwort, der von der Verwaltung vorformuliert und vom Vorsitzenden der SVV, Olaf Manthey (Plan B) abgezeichnet wurde, bezeichnete das Anliegen der Anwohner zwar als „nachvollziehbar, aber rechtlich unbegründet“. Die Stadt sei nicht zur Instandsetzung der Straßenbeleuchtung verpflichtet.

Die Bestätigung des Antwortschreibens wurde von der Mehrheit abgelehnt. Der Stadtverordnetenvorsteher griff mein Angebot auf, und bat mich eine neue Antwort zu formulieren und mit allen Fraktionsvorsitzenden abzustimmen.

In der Diskussion wies ich darauf hin, dass in geschlossenen Ortschaften die Gemeinden und Städte bei Dunkelheit für Beleuchtung sorgen müssen. Bei den in Rede stehenden Straßen handelt es sich um eine geschlossene Ortslage. Eine Gemeinde bzw. Stadt kann also nicht darüber entscheiden ob eine Beleuchtung vorzuhalten ist, sondern kann lediglich entscheiden wie lange und wie hell die Straßen und Wege beleuchtet werden. Diese Frage ist abhängig von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und von der Bedeutung der Straße für den Verkehr.

Aus meiner Sicht gilt es zunächst eine Notbeleuchtung zu organisieren sowie die nachhaltige Reparatur und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in Angriff zu nehmen. Ein Neubau der Straßenbeleuchtung - verbunden mit Anliegerbeiträgen - kommt erst dann in Betracht, wenn die Reparatur der Straßenbeleuchtung trotz regelmäßiger Wartung und Instandhaltung nicht mehr möglich ist.

Um das prüfen zu können, benötigen wir sämtliche Revisionsprotokolle der Wartungsfirma. Eine umfassende Akteneinsicht zu diesem Sachverhalt - insbesondere in sämtliche Revisionsprotokolle - wurde bislang nicht gewährt. Bereits Anfang November hatte ich bei der Bürgermeisterin Akteneinsicht beantragt. Bislang wurde mir diese allerdings noch nicht gewährt. Insofern habe ich jetzt die Durchsetzung der Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragt.

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