Zossen muss angefallene Verzugszinsen in Höhe von 56.849,67 € zahlen

11.07.2016

Die Zossener Rundschau vom 07.07.2016 berichtet darüber, dass die angefallenen Verzugszinsen, die der Stadt Zossen aus der zu spät bezahlten Kreisumlage 2015 entstanden, durch den Kreis erwartungsgemäß nicht erlassen werden. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 56.849,67 EURO!!! Eine Summe die allein Zossens Bürgermeisterin zu verantworten hat.

Interessant ist der letzte Satz des MAZ-Beitrages. Demnach setzen sich die Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung der Kreisumlage auch in diesem Jahr fort.

Auf der Tagesordnung des letzten Finanzaussschusses und des letzten Hauptausschusses stand der Tagesordnungspunkt "Rechtsmittel gegen die Kreisumlagenfestsetzung 2015". Offensichtlich soll wieder gegen die festgesetzte Kreisumlage, die alle Städte und Gemeinden zahlen, gerichtlich vorgegangen werden.

Das wäre nicht die erste diesbezügliche Klage, die der Stadt Zossen teuer zu stehen kommt. Zossen hat bereits eine Klage gegen den Landkreis Teltow-Fläming hinsichtlich der Zahlung der Kreisumlage 2010 verloren. Die Kosten des Rechtsstreites in Höhe von ca. 550.000 € (!!!) musste die Stadt Zossen bereits tragen. Dabei liegt die Verschuldung der Stadt Zossen bei über 30 Mio. EUR.

Insofern ist es aus meiner Sicht sinnvoller, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten und die Zahlungen der Kreisumlage termingerecht zu veranlassen. Die Verzugszinsen und die Kosten des Rechtsstreites hätten sinvoller für die Reparatur und Instandsetzung der Geh- und Radwege sowie der kommunalen Straßen und der Schulen verwendet werden sollen. Hier besteht ein erheblicher Nachholebedarf.



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