Sitzung der SVV am 16.07.2014

18.07.2014

Am 16.07.2014, mitten in der Ferienzeit, fand eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung Zossen statt. Es ging um die vorliegenden Wahleinsprüche zur Kommunalwahl 2014 und um die  Haushaltssatzung 2014/2015 der Stadt Zossen.

Haushaltssatzung 2014/2015 der Stadt Zossen mit ihren Anlagen, dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und dem Investitionsprogramm bis 2018

Eine Mehrheit der Stadtverordneten hatte bereits am 12.03.2014 den Haushaltsplan 2014 für die Stadt Zossen beschlossen. Die Fraktion DIE LINKE stimmte seinerzeit gegen den Haushalt, da die geplante Kreditaufnahme  der Stadt in Höhe von 37 Millionen Euro als zu hoch angesehen wurde und  die Handlungsfähigkeit der Stadt dadurch gefährdet werden kann.

Da mit dem mehrheitlich beschlossenen  Haushaltsplan 2014 eine Kreditaufnahme verbunden war, bedurfte es der Genehmigung der Kommunalaufsicht. Diese Genehmigung wurde nicht erteilt. Knackpunkt war, wie zu erwarten, die geplante Kreditaufnahme  der Stadt für den Schulneubau mit Vereinsgebäude in Dabendorf. Insofern musste der Haushaltsplan überarbeitet werden.

In der Letzten Sitzung der SVV hieß es noch, dass hinsichtlich der Kreditgenehmigung für den Neubau der Gesamtschule mit Vereinshaus nur eine kleine Änderung am beschlossenen Haushalt für 2014 vorgenommen werden muss.

Nun wurde von der Stadtverwaltung ein  Doppelhaushalt 2014/15 vorgelegt.  Ziel des Doppelhaushaltes ist es, die Kreditaufnahme in unveränderter Gesamthöhe  auf zwei Haushaltsjahre zu splitten.

Die Kämmerin hatte während der SVV erklärt, dass sich außer der Aufteilung der Kreditaufnahme auf zwei Jahre nichts Wesentliches im Vergleich zum bisherigen Haushaltsbeschluss geändert habe.

Als Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE in der SVV Zossen habe ich kritisiert, dass mit dem Doppelhaushalt ein gesamtes weiteres Haushaltsjahr Gegenstand des Beschlusses ist. Zwar ist angekündigt, dass es im I. Quartal 2015 einen Nachtragshaushalt geben wird. Dieser soll dann auch in den Ausschüssen diskutiert werden. Derzeit ist jedoch ungewiss, wann der Nachtragshaushalt vorgelegt wird. Bis zum Beschluss des Nachtragshaushaltes kann auf der Grundlage des Doppelhaushaltes 2014/2015 auch ab 01.01.2015 Geld ausgegeben werden. Für das Haushaltsjahr 2015 fand jedoch noch keine Diskussion in den Ausschüssen – insbesondere im Finanzausschuss - statt.

Innerhalb weniger Tage  sollten die Stadtverordneten dieses Werk durcharbeiten und beschließen. So leichtfertig darf man Steuergelder nicht verplanen und ausgeben. Schließlich wird mit dem Kredit für die Gesamtschule mit Vereinsgebäude jede Einwohnerin und jeder Einwohner mit ca. 2.060 € belastet.

Darüber hinaus gab es eine weitere wesentliche Änderung in der Haushaltssatzung 2014/15, die den Stadtverordneten vorenthalten werden sollte, da sie nicht als Änderung kenntlich gemacht wurde.

In der Haushaltssatzung im § 6 ist nun eine Obergrenze von 6 Mio. € für Kassenkredite festgesetzt worden, die es jahrelang nicht gab.

Bei der Beschlussfassung über vorgesehene Kreditaufnahmen für Investitionen, muss sich die SVV vergewissern, dass 1. die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Kreditaufnahme genehmigt werden kann und                              2. alle anderen Deckungsmöglichkeiten zum Ausgleich des Haushaltes ausgeschöpft wurden.

Die Fraktion DIE LINKE hatte, als es um den Neubau der Gesamtschule und des Vereinshauses ging, Vorschläge unterbreitet, wie die Kosten und damit die Kreditlast reduziert werden kann. Die Kreditaufnahme in Höhe von 37 Mio. € ist somit nicht alternativlos.

Schriftlich hatte ich darum gebeten, eine Kopie der Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum geplanten Kredit für die Gesamtschule zu erhalten. Damit wollten wir in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob alle Hinweise in der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage berücksichtigt wurden. Schließlich muss der Kredit ja nach wie vor genehmigt werden. Leider hatte die Stadtverwaltung die Forderungen, Anregungen und Hinweise der Kommunalaufsicht zur geplanten Kreditaufnahme den Stadtverordneten nicht vorgelegt.

Die Fraktion DIE LINKE hat daher dem Beschlussantrag zum vorgelegten Doppelhaushalt 2014/2015 nicht zustimmen können.

Begründung:

Das Gesamthaushaltsvolumen für das HH-jahr 2014 ist mit 49 Mio. € enorm. Es wird 2015 bei 42 Mio. € liegen. Dennoch: Der überwiegende Teil der Mittel geht in pflichtige Aufgaben bzw. ist gebunden (Personalkosten, Strom, Wasser, Abwasser ….).

In den vergangenen Jahren haben wir in den Sitzungen der Fachausschüsse und in der SVV mehr oder weniger über die Investitionsmittel diskutiert. Diese Summe belief sich auf zuletzt 10 Mio. €/Jahr. Diese Summe wird sich durch die Kredite auf Grund der Tilgung und der Zinslasten auf 8 Mio. € reduzieren. Voraussetzung dass es bei den 8 Mio. € Investitionssumme bleibt ist, dass die geplanten Einnahmen auch realisiert werden.

Die Zins- und Tilgungszahlungen müssen jedenfalls pünktlich bedient werden, zum einen in der Höhe und zum anderen zum geplanten Zeitpunkt.

Aber: Im Jahre 2011 waren die Gewerbesteuereinnahmen in Zossen im Vergleich zu 2010 um 17,3 Millionen Euro auf 1,1 Millionen Euro (Netto) zurückgegangen.  Im Jahr 2012 wurden hingegen die geplanten Gewerbesteuereinnahmen auch realisiert.

Im Jahr 2013 hatte die Stadt Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 20 Mio. € eingeplant. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage verblieben der Stadt nur 8,46 Mio. € (Netto).

Jetzt rechnen wir für das Jahr 2014 insgesamt mit 25 Mio. € Gewerbesteuereinnahmen und auch 2015 mit 25 Mio. € Gewerbesteuereinnahmen.

Wenn die schwankenden Steuereinnahmen sich so weiterentwickeln wie bislang, dann kann es Jahre geben, die die Handlungsfähigkeit der Stadt gefährden.   

Hinzugerechnet werden müssen die Darlehen für das Jobcenter (6,5 Mio. €), Umbau Postgebäude (2,0 Mio. €), alte Verbindlichkeiten (1,4 Mio. €) und künftige Darlehen für die Bahnübergänge (8,00 Mio. €), den Umbau der alten Gesamtschule zur neuen Grundschule (5 Mio. €), für die Schulsportplätze, Sportforum Wünsdorf (6 Mio. €) etc.

Wichtig ist für Zossen, dass neben der Sicherstellung aller Zins- und Tilgungsverpflichtungen auch gewährleistet wird, dass andere notwendige Aufgaben nicht vernachlässigt werden (Pflege- und Unterhaltung der Straßen, Gehwege und Radwege; Kitas; Schulen und deren Sportplätze etc.) und das endlich die Prioritätenlisten abgearbeitet werden können.

Unwägbarkeiten bei der Einnahmesituation - die eintreten können – müssen, da wir den Zins- und Tilgungsverpflichtungen nachkommen müssen, über die noch verbleibenden Investitionsmittel ausgeglichen werden. Damit werden alle anderen notwendigen Investitionsmaßnahmen zur Disposition gestellt.

Wenn, wie 2011 die Gewerbesteuereinahmen im Vergleich zum Vorjahr um 17,3 Millionen Euro sinken, reichen nicht mal die 8 Mio. € Investitionsmittel aus um den Schuldendienst zu bedienen.

Wir hatten dem HH 2014 aus diesen Gründen nicht zugestimmt. An den genannten Gründen ändert sich auch nichts durch die Verteilung des Aufnahmedatums des Darlehens auf zwei aufeinander folgende HH-jahre.

 

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am 25.05.2014/Ortsbeiratswahlen am 25.05.2014

Hier soll insbesondere auf den Wahleinspruch durch Vertreter der Bürgerliste Zossen (BL) eingegangen werden. Dieser Wahleinspruch ist ausführlich begründet. Den Wahleinspruch finden Sie hier (externer Link).

19 Stimmen gingen der BL bei der Neuauszählung des Briefwahllokales verloren. Das ist statistisch – im Vergleich zu den anderen Wahlvorschlägen eine ganz extreme Abweichung. Die nächste große Abweichung wurde bei dem Wahlvorschlag DIE LINKE mit zwei Stimmen festgestellt. Andere Wahlvorschläge wichen bei der Neuauszählung maximal mit einer Stimme ab.

Der Verlust dieser 19 Stimmen führte dann für die BL zum Verlust eines Sitzes in der SVV, den dann die CDU erhalten hat.

Allein hieran lässt sich die berechtigte Sorge der BL nachvollziehen. Warum ereignete ausgerechnet dem Wahlvorschlag bei der Neuauszählung ein so extrem hoher Stimmverlust, dem damit ein Sitz verloren ging. Hätte einem anderen Wahlvorschlag dieser Stimmenverlust erreicht, wäre dies möglicherweise ohne Sitzverlust für den Wahlvorschlag in der SVV geblieben.  

Das Briefwahllokal war im Rathaus. Ausgerechnet in dem Ort, wo auch das Briefwahllokal ist wird dann die Einflussnahme der Spitzenkandidatin eines Wahlvorschlages auf den Wahlleiter angemahnt.

Die Spitzenkandidatin hat – so die Aussage in dem Wahleinspruch – „lautstark und aggressiv“ den Wahlleiter Anweisungen erteilt. Ob der Wahlleiter dann sogar das Wahllokal im Rathaus verlassen hat, um andere Wahllokale aufzusuchen, muss noch geprüft werden.

Jedenfalls lässt sich der Wahleinspruch nicht so vom Tisch wischen, wie es der Wahlleiter mit seiner Stellungnahme versucht hat. Die Einwendungen sind aus Sicht der Fraktion DIE LINKE berechtigt. Insofern hat die Fraktion DIE LINKE für den Wahleinspruch gestimmt. 15 der 28 Stadtverordneten stimmten jedoch gegen den Wahleinspruch. Die Einreicher der Wahleinwendung, haben  nun vier Wochen Zeit, um eine Klage  gegen diese Entscheidung einzureichen.

Der Wahlleiter Herr Kramer, hatte in seiner mündlichen Stellungnahme in der SVV versucht, die Wahleinsprüche, insbesondere den der BL, als Missachtung der Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer, zu werten. Diese Bewertung habe ich energisch zurückgewiesen.  Vielmehr habe ich mich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern herzlich bedankt und deren Arbeit gewürdigt. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement ist die Durchführung von Wahlen nicht leistbar. Diese Arbeit wird nicht deswegen geschmälert, weil das demokratische Recht, einen begründeten Wahleinspruch, einzulegen, genutzt wird.

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