Schweinemastanlage mit 5.000 Tieren in Klausdorf geplant

08.08.2013

Es werden erhebliche negative Umweltauswirkungen befürchtet

Die Saalower Mast GmbH plant, die ehemaligen Rinderställe in Klausdorf in eine Schweinemastanlage für 5.000 Schweine umzubauen. Die Rinderställe hatten bislang eine Kapazität von 784 Rindern. Die Anlage besteht aus drei Ställen und befindet sich im Außenbereich der Ortslage Klausdorf. Geplant ist die Umnutzung zweier Ställe und der Neubau eines Stalles sowie der Neubau eines riesigen Güllebehälters (Nettovolumen 3.750 m³). Die Haltung der Tiere soll einstreulos auf Betonvollspaltenböden erfolgen. Der Standort der Anlage befindet sich 900 m südlich des Mellensees. Die nächste Wohnbebauung in Klausdorf ist ca. 610 m entfernt.

Vor kurzem wurde bereits eine Schweinemastanlage im OT Saalow genehmigt, die eine Kapazität von 5.280 Tieren besitzt. Hier klagen die Anwohner regelmäßig über intensive Geruchsbelästigungen. Nun soll eine zweite Schweinemastanlage mit weiteren 5.000 Tieren in der Gemeinde Am Mellensee entstehen.

Hiergegen formiert sich inzwischen aus den folgenden Gründen Widerstand:

Zu befürchten ist eine deutliche Geruchsbelästigung und damit auch eine Verschlechterung der Lebensqualität. Die Geruchsbelästigungen machen an keiner Straße oder Haustür halt. Auch Güllebehälter und Futtersilos sind Geruchsintensiv. Terrassen- oder Balkonaufenthalte werden nicht ohne Geruchsbelästigung möglich sein. Dadurch kommt es zur Verminderung des Wertes der betroffenen Immobilien.

Die industrielle Massentierhaltung mit zig-tausenden Tieren pro Stall ist hochtechnisiert und mit nur wenigen Arbeitsplätzen verbunden. Statt Arbeitsplätzen bringt die Anlage Belastungen: Sie verursacht Lärm durch die an- und abfahrenden LKW, sie stört durch den Geruch und eine Augenweide ist sie auch nicht. Schließlich sollen 10 m hohe Kamine entstehen, um die Stallluft abzuleiten. Anlagen dieser Art wirken sich negativ auf den Tourismus aus. Sie werden in der Gastronomie, bei Reiseveranstaltern und im Hotelgewerbe Arbeitsplätze vernichten. Die wenigen Arbeitsplätze der Anlage selbst können das nicht ausgleichen.

Die Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete und wertvollen Biotope der Umgebung werden gefährdet durch die Verunreinigungen aus der Luft (Ammoniak- bzw. andere Stickstoffverbindungen) und durch die Folgen der Gülleausbringung in der Umgebung der Anlage. Durch die großen Mengen an Pharmazeutika die den Tieren verabreicht werden, sind auch diesbezügliche Rückstände in der Gülle zu befürchten.

Die enormen Güllemengen, die ausgebracht werden müssen, werden zu einer Veränderung der Nährstoffgehalte der Böden führen. Es ist von einer Gülleausbringungsfläche von über 300 ha auszugehen. Durch die geringe Sorptionsfähigkeit der sehr leichten Böden ist mit einem erhöhten Eintrag von insbesondere stickstoffhaltigen Verbindungen in das Grund- und Oberflächenwasser bei Ausbringung auf die umgebenden Ackerflächen zu rechnen.

Die Entwässerung der Ausbringungsflächen, erfolgt über Gräben oder über das Grundwasser in den Mellensee. Dadurch kann eine erhöhte Stickstofflast direkt in den See eingetragen werden. Die Gülle-Inhaltsstoffe können durch Eutrophierung in Gewässern u. a. Algenblüten verursachen und Fischsterben auslösen. Dabei ist die Frage der Wasserqualität u. a. von großer Bedeutung für die touristische Entwicklung der Region (Badewasserqualität). Aber auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass es keine Verschlechterungen der Wasserqualität geben darf. Durch die geplanten Anlage und deren Auswirkungen ist die Einhaltung dieser Forderungen allerdings gefährdet. Seen, wie der Mellensee, sind mit ihren weitläufigen Schilf- und vielfältigen Uferbereichen wertvolle Orte der biologischen Vielfalt. Darüber hinaus sind sie für die Regulierung des Landschaftswasserhaushalts, als landschaftsbildende Elemente sowie für den Tourismus und die Fischerei unverzichtbar.

Durch die Belastungen wird es zu einer Änderung der Lebensbereiche in den Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und den wertvollen Biotopen kommen und viele seltene Pflanzen und Tierarten werden verschwinden. Es sind auch ist auch nicht nur geschützte Gebiete gefährdet, sondern die Artenvielfalt vieler wertvoller Landschaftselemente in der betroffenen Region. Schon jetzt verschwinden durch die intensive Landwirtschaft immer mehr Lebensräume.

Die Gefahren für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und die in unmittelbarer Umgebung befindlichen Wälder, Pflanzen und Tiere können gravierend sein. Gravierende Auswirkungen der Ammoniakimmissionen bzw. anderer N-Deposition der Schweinemastanlage auf das nahe gelegene Waldökosystem sind besonders zu befürchten. Ammoniak (NH3) und sein Umwandlungsprodukt Ammonium (NH4) zählen heute zu den wichtigsten Luftschadstoffen, die Ökosysteme belasten. Versauerung und Nährstoffanreicherung in Böden und Gewässern sind Folgen, die kaum oder nur sehr langfristig wieder ausgeglichen werden können. Insbesondere in unmittelbarer Nähe der Anlage kann es auch zu direkten Schäden an der Vegetation (im vorliegenden Fall an Waldbäumen) führen.

Überall auf der Welt haben Massentierhaltungen zu Problemen geführt. Heute zeichnet sich in Ostdeutschland eine erneute Phase der Konzentration der Schweinemast ab. In anderen Ländern erhalten Schweineproduzenten wegen der Umweltschäden bereits Ablösegelder zur Einstellung bzw. Verlagerung der Produktion. Auch diese Ablösegelder zahlt, wie die Beseitigung der Umweltfolgen, der Steuerzahler. Somit besteht ein hohes öffentliches Interesse, diese negativen Folgen nicht erst entstehen zu lassen.

Ebenso ist das Schutzgut Grundwasser gefährdet. Regelmäßig sind in Folge der Massentierhaltung erhebliche Belastungen durch Nitrate und Keime festzustellen. Durch die direkten und indirekten Einträge von Abfallprodukten aus der Massentierhaltung wie Nitrite, Ammonium, Antibiotika und Schwermetalle würde sich die Situation erheblich verschlechtern.

In der Nähe einer Schweinemast in der Lausitz wurden bis zu 440 mg/Liter Nitrat im Grundwasser gemessen. Das sind rund 800 Prozent mehr als der laut Trinkwasserverordnung erlaubte Grenzwert von 50 mg/Liter. Durch mikrobielle Reduktion wird aus Nitrat Nitrit, das bei Säuglingen die Sauerstofftransportfähigkeit des Blutes vermindert (auch „Brunnenblausucht“ genannt). Außerdem ist Nitrit für die Bildung krebserregender Nitrosamine verantwortlich. An der gleichen Mastanlage wurde auch der Grenzwert für die Ammonium-Belastung dramatisch überschritten. Einzelne Messungen ergaben eine 250-mal höhere Verseuchung als erlaubt (Quelle: Michael J. Weichert, MdL, in der 43. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages am 13. Oktober 2011 zu TOP 6, Drs. 5/7082 „Kein Platz für Tierfabriken in Sachsen").

Wir müssen weg von der intensiven Landwirtschaft. Eine weniger intensive oder ökologische Landwirtschaft hat einen deutlich höheren Arbeitskräftebedarf, ist ökologisch verträglich, weniger risikoreich und fördert den Tourismus.

Die Anlage ist eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlage (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung). Derzeit wird der Inhalt und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen für die Untersuchungen der Umweltauswirkungen der Anlage festgelegt.

Genehmigungsbehörde ist das:
LUGV Brandenburg
Regionalabteilung Süd
Ref. RS 1 Genehmigungsverfahrensstelle
Herr Norbert Krüger
Von-Schön-Straße 7
03050 Cottbus

E-Mail: Norbert.Krueger@LUGV.Brandenburg.de
Tel.:0355-4991-1412

Zurück