Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Teltow-Fläming an die Fraktionsvorsitzenden der SVV Zossen

11.09.2013

Die Mehrheit der Stadtverordneten stimmte in der SVV am 04.09.2013 dem Wechsel des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zu. Demnach soll statt des RPA des Landkreises Teltow-Fläming künftig das RPA der Stadt Potsdam die Rechnungsprüfung übernehmen.

Einzig die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE stimmten nicht für die Vorlage. Unsere Fraktion regte an, die Beschlussvorlage zunächst in den Finanzausschuss zu verweisen, um bei der nächsten Sitzung das Rechnungsprüfungsamt einzuladen, damit auch deren Position gehört werden kann. Dies wurde jedoch von der Mehrheit der Stadtverordneten abgelehnt. Herr Kühnapfel (CDU) warf dem RPA des Landkreises sogar „Unfähigkeit“ vor. Die Bürgermeisterin kritisierte, das noch immer nicht die Eröffnungsbilanz der Stadt Zossen geprüft wurde und das dafür die Stadt auch noch Geld zahlen müsse.
 
Mit Schreiben vom 10. September 2013 an die Fraktionsvorsitzenden hat nun das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Teltow-Fläming mehr Klarheit in den Sachverhalt gebracht. Das RPA bezieht sich dabei auch auf den Artikel in der MAZ vom 06. September 2013. Mit der Reaktion des RPA wird deutlich, dass auch die Zossener Rundschau den Sachverhalt nicht recherchiert hat.  
 
Hier die Position des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Teltow-Fläming:
 
Kreisverwaltung Teltow-Fläming  
Rechnungsprüfungsamt  
Datum: 10. September 2013
 
An die Fraktionsvorsitzendender Stadtverordnetenversammlung Zossen  
  
Sachverhaltsdarstellung nach Aktenlage im Rechnungsprüfungsamt (RPA)  
  
Am 06.04.2010 erfolgte die schriftliche Anfrage der Stadt Zossen, beim Rechnungsprüfungsamt des Landkreises, ob im Jahr 2011 Kapazitäten, für die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zossen, vorhanden sind. In diesem Schreiben wurde verbindlich von der Bürgermeisterin erklärt, dass die Eröffnungsbilanz zum 01.01.11 im 3. Quartal 2011 fertiggestellt sein wird.  
 
Des Weiteren wurde in betreffendem Schreiben eine bestimmte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgeschlagen, welche die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zossen durchführen könnte, falls das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises nicht in der Lage ist, diese zeitlich einzuordnen.  
 
Das RPA teilte der Bürgermeisterin mit Schreiben vom 29.04.10 mit, dass die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zossen zeitnah erfolgen sollte und das RPA sich hier einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen wird.  
 
Es wurde auch darüber informiert, dass dieser Prüfung ein entsprechendes Vergabeverfahren voraus geht, welches vom RPA durchgeführt wird.  
 
Das RPA traf diese Entscheidung „Einsatz eines Wirtschaftsprüfers“ mit dem Ziel, etwas Entspannung in die angespannte Situation zu bringen, welche seit einem längeren Zeitraum zwischen beiden Behörden besteht.  
 
Mit Schreiben vom 03.03.2011 (11 Monate später), teilte die Bürgermeisterin dem RPA mit, dass sie an dem von ihr eingereichten Vorschlag „ein von der Stadt Zossen ausgesuchtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu beauftragen“ festhalten möchte und bat das RPA mit diesem Kontakt aufzunehmen.  
 
Mit Antwortschreiben vom 12. April 2011, teilte das RPA der Bürgermeisterin wiederholt mit, dass die Stadt Zossen kein Vorschlagsrecht (bezüglich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) nach der § 85 (3) BbgKVerf hat.  
 
Das RPA sicherte jedoch zu, sich umgehend, nach Anzeige der Fertigstellung der Eröffnungsbilanz und der damit einhergehenden Anzeige der Prüfungsbereitschaft, um die Einleitung des Vergabeverfahrens (Angebotseinholung bei verschiedenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß vergaberechtlicher Bestimmungen) zu bemühen.  
 
Am 05.12.2012 zeigte die Stadt Zossen die Fertigstellung der Eröffnungsbilanz beim Rechnungsprüfungsamt des Landkreises an, ohne jedoch die entsprechenden Unterlagen im RPA vorzulegen.  
 
Am 11.12.2012 wurde der Stadt Zossen vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises schriftlich mitgeteilt, welche prüfungsrelevanten Unterlagen für die Prüfung bereitzustellen sind, um eine Bilanzprüfung effektiv und zeitnah durchführen zu können.  
 
Die Stadt Zossen wurde des Weiteren darum gebeten, umgehend dem RPA mitzuteilen, (Anzeige der Prüfungsbereitschaft) wenn alle Prüfungsunterlagen vollständig zusammengestellt sind.  
 
Am 14. Januar 2013 erfolgte die schriftliche Anfrage des RPA in der Stadt Zossen zum Stand der Prüfungsbereitschaft und zur noch fehlenden Vorlage des Bilanzdokumentes.  
 
Am 15. Januar 2013 teilte die Stadt Zossen dem RPA mit, das auf Grund der Programmumstellung, die Zusammenstellung der Prüfungsunterlagen noch nicht erfolgen konnte.  
 
Am 19. Februar 2013 wurde die Stadt Zossen erneut vom RPA aufgefordert, die wichtigsten Eckdaten der Eröffnungsbilanz dem RPA mitzuteilen, damit die Ausschreibung der Prüfungsleistungen erfolgen kann.  
 
Mit selbigem Datum teilte die Stadt Zossen dem RPA mit, dass kleine Änderungen an der EÖB vorgenommen werden mussten, es wurden jedoch keine Aussagen zu den vom RPA geforderten Angaben /Unterlagen gemacht.  
 
Am 28. März 2013 wurde das RPA erneut von der Stadt Zossen informiert, dass krankheitsbedingt die geforderten Angaben, welche für das Ausschreibungsverfahren benötigt werden, erst zum 19.04.2013 vorgelegt werden können.  
 
Bis zum heutigen Tag liegt dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises keine Eröffnungsbilanz der Stadt Zossen vor und es wurde auch keine Prüfungsbereitschaft signalisiert.  
 
Eine Ausschreibung der Prüfungsleistungen ohne Angabe von Bilanzwerten/Volumen ist damit nicht möglich.  
 
Es ist mithin nachweislich keine Frage des „Nicht Wollens oder der Unfähigkeit „ des RPA, sondern liegt einzig und allein in der Nichtvorlage der Dokumente durch die Stadt Zossen begründet.  
  
gez. Ritschel
Amtsleiterin

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