Nachgefragt: Anfragen und Antworten zur SVV am 29.01.2014
01.02.2014
Zur
Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 23. Oktober 2013 hatte ich
Anfragen an die Stadtverordnetenvorsteherin gerichtet. Die
Bürgermeisterin konnte aus Zeitgründen nicht alle Fragen zur
Sitzung am 23. 10. 2013 beantworten, obwohl sie rechtzeitig
eingereicht wurden.Die noch ausstehenden Fragen wollte die
Bürgermeisterin zur SVV am 11.12.2013 beantworten. Allerdings hatte
die Bürgermeisterin dann alle Antworten als „nicht öffentlich“
gestempelt. Nach meinem Protest wurde nun nochmals geklärt, welche
Antworten jetzt „öffentlich“ sind.
Die Anfragen und die Antworten die nun als „öffentlich“ gekennzeichnet wurden, finden Sie hier:
Kosten des Disziplinarverfahrens vor dem OVG gegen Michaela Schreiber
Die
Zossener Rundschau hat am 28.02.2013 darüber berichtet, dass
Michaela Schreiber (PlanB) in einem Disziplinarverfahren vor dem
Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zu einer Geldbuße
von 5.000 Euro verurteilt wurde
(http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Strafe-fuer-Zossens-Buergermeisterin).
Die Antwort auf meine Anfrage, ob die 5.000 Euro schon an die Stadtkasse gezahlt wurden, und wer die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zahlt, wurde als „nicht-öffentlich“ eingestuft.
Seniorenbeirat:
Die
Zuschüsse für Senioren in Höhe von 7.000,00 € werden durch den
Seniorenbeirat vergeben (vgl. Stadtblatt vom 24. April 2013). Konkret
soll der Seniorenbeirat auf seiner Sitzung am 28.08.2013 über die
Verwendung der Mittel beraten und entschieden haben.
Welche
Kriterien hat der Seniorenbeirat hinsichtlich der Vergabe der Mittel?
Wann
wurden die Kriterien aufgestellt und wer hat die Kriterien
beschlossen?
Gemäß
der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, kann die Hauptsatzung
der
Gemeinde
vorsehen, dass die Gemeindevertretung zur Vertretung der Interessen
anderer
Gruppen
der Gemeinde Beiräte oder Beauftragte wählt oder benennt (z. B.
einen Seniorenbeirat).
Den
Beiräten ist dann Gelegenheit zu geben, gegenüber der
Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen
auf ihren Aufgabenbereich haben, Stellung zu nehmen.
Entscheidungsbefugnisse stehen ihnen allerdings nicht zu. Die
Hauptsatzung der Stadt Zossen sieht die Bildung eines
Seniorenbeirates nicht vor.
Besteht
vor diesem Hintergrund ein Seniorenbeirat?
Auf
welcher kommunalrechtlichen Grundlage wurde der Seniorenbeirat
gegründet?
Wer sind
die Vertreter im Seniorenbeirat?
Wie
erfolgen Wahlen zum Seniorenbeirat?
Ist es
kommunalrechtlich zulässig, dass der Seniorenbeirat die Entscheidung
zur Verwendung der Mittel für Senioren trifft?
Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 11.12.2013:
Die
Kriterien zur Vergabe der Mittel durch den Seniorenbeirat hat dieser
in Abstimmung mit der Bürgermeisterin selbst festgelegt: Vergabe an
ehrenamtlich in der Seniorenarbeit tätige Organisationen, innerhalb
der Stadt Zossen. Der Seniorenbeirat wurde schon zu Zeiten der alten
Stadt Zossen gegründet und nach der Gebietsreform nur um die
Ortsteile erweitert. Es ist kommunalrechtlich überhaupt kein
Problem, dass der Seniorenbeirat über die Verwendung der Mittel
entscheidet, da die Auszahlung nach Rechtmäßigkeitsprüfung durch
mich freigegeben und angewiesen wird. Wie auch bei den Ortsbeiräten.
Meine Anmerkung:
Leider
sind damit die wesentlichen Fragen nicht beantwortet worden.
Entscheidungsbefugnisse stehen dem Seniorenbeirat derzeit nicht zu.
Somit ist auch eine Entscheidung zur Verwendung der Mittel für
Senioren kommunalrechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon, sieht
die Hauptsatzung der Stadt Zossen die Bildung eines Seniorenbeirates
nicht vor. Der Hauptsatzungsentwurf, den seinerzeit die Fraktion DIE
LINKE vorgelegt hatte, sah hingegen die Bildung eines
Seniorenbeirates vor. Es ist aus meiner Sicht dringend geboten, für
die Vergabe von Mitteln für die Seniorenarbeit eine rechtskonforme
Lösung zu finden. Die Bildung eines Seniorenbeirates sollte in der
Hauptsatzung verankert werden.
Gesamtschule Dabendorf:
Bis zum
Neubau der Gesamtschule in Dabendorf vergeht noch einige Zeit.
Wie wird
gewährleistet, dass in der derzeitigen Gesamtschule notwendige
Instandhaltungs- bzw. Malerarbeiten stattfinden?
Welche
Planungen gibt es für welche Teilbereiche mit welcher zeitlichen
Abfolge?
Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 11.12.2013:
Es
werden alle notwendigen Reparaturen durchgeführt, die für einen
Schulbetrieb erforderlich sind.
Meine Anmerkung:
Im
Chemieraum funktioniert seit einiger Zeit die Gasanlage nicht. Das
Treppenhaus, die Flure und einige Klassenräumen sind in einem
schlechten Zustand. Der Zustand der Toiletten lässt ebenfalls zu
wünschen übrig.
Altes Feuerwehrgebäude Schöneiche:
Das alte
Feuerwehrgebäude wird weiterhin genutzt.
Wie ist
der Zustand des Gebäudes?
Besteht
eine Gefahr für die Nutzer?
Welche
Anträge liegen der Verwaltung zum alten Feuerwehrgebäude vor?
Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 21.12.2013:
Die
Informationen liegen bereits allen Stadtverordneten vor. Sortieren
Sie Herr Preuß, Ihre Unterlagen, dann wird nicht die Arbeitszeit der
Verwaltung verschwendet, um Antworten aufzuschreiben, die Sie schon
haben: Wird nicht genutzt, Sachverständigengutachten zu Bauzustand
haben Sie seit Jahren, vor der Beschlussfassung über den Neubau.
Meine Anmerkung:
Ursache
für den Neubau der Feuerwehr war der seinerzeit attestierte marode
Zustand des alten Feuerwehrgebäudes. Seinerzeit wurde eine Sperrung
des Gebäudes angedroht und ein Abriss des Gebäudes war vorgesehen.
Auf der Internetseite von Plan-B war gar von einer
„lebensgefährlichen Bruchbude“ die Rede. Nun steht das Gebäude
noch und wird genutzt. Von einer Sperrung oder von einem Abriss ist
keine Rede mehr. Möglicherweise hätte eine intensivere
ergebnisoffene Diskussion zum Thema Feuerwehrgebäude eine bessere
Lösung für den Ortsteil Schöneiche erbringen können. Die
Zustandsbeschreibung, die damals als Grundlage für den
Neubaubeschluss den Stadtverordneten vorgelegt wurde, war
offensichtlich nicht objektiv.
Rahmenvertrag mit der EWZ:
In der
SVV 9.11.2011 wurde der Rahmenvertrag mit der EWZ vom 19.02.1997 wird
für
erledigt
erklärt, sobald eine abgestimmte Liste von Maßnahmen durch die EWZ
abgearbeitet ist. Noch immer sind zahlreiche Straßen nicht saniert.
Wie ist der Stand der Abarbeitung der
vereinbarten
Liste?
Wann
wird die Liste abgearbeitet sein?
Wie
erfolgt die Übernahme der Straßen durch die Stadt?
Welche
Straßen wurden bereits übernommen?
Wer ist
derzeit Straßenbaulastträger der Martin-Luther-Straße und der
Schwerinallee?
Ist mit
der EWZ derzeit geklärt, wer für die Unterhaltung der öffentlich
gewidmeten Straßen in
der
Waldstadt zuständig ist?
Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Die
Abarbeitung der Straßenliste erfolgt noch, sonst hätte ich schon
Vollzug gemeldet. Übernahme durch die Stadt Zossen erfolgt wie
vereinbart, erst nach Fertigstellung, wird hoffentlich in 2014 der
Fall sein. Mit der EWZ ist alles in der Vereinbarung schriftlich
fixiert worden. Es sind aber noch Straßen in Privateigentum, darüber
wurde in der SVV schon vor Jahren unterrichtet, damit hat die EWZ
nichts zu tun.
Meine Anmerkung:
Es
bleibt dabei, dass sich auch seit der Vertragsunterzeichnung 2011,
die Situation der betroffenen Straßen nicht verbessert, sondern eher
verschlechtert hat. Weitere Infos unter: „Mangelnde Instandhaltung
der Gemeindestraßen wird zum Problem“
Syrische Flüchtlinge
In
Syrien gibt es eine humanitäre Katastrophe. Die Bundesregierung hat
daher die Aufnahme von 5000 Flüchtlingen aus Syrien zugesagt. Sie
werden entsprechend der Bevölkerungszahl und des Steueraufkommens
auf die Regionen verteilt.
Auch
Zossen sollte sich bereit erklären, Flüchtlinge aufzunehmen.
Welche
Vorbereitungen hat die Stadt Zossen diesbezüglich getroffen?
Welche
Position nimmt die Stadtverwaltung bei diesbezüglichen Gesprächen
mit anderen Behörden ein?
Ist die
ZWG bei der Bereitstellung von Wohnungen einbezogen?
Die Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 11.12.2013 wurde als „nicht öffentlich“ gekennzeichnet.
Meine Anmerkung: Die BI Zossen zeigt Gesicht hat zwischenzeitlich geholfen. Es wurde Geld gesammelt, um einer afghanischen Familie zu helfen, die mittlerweile in Zossen wohnt. Syrischen Flüchtlingsfamilien, die noch in Luckenwalde untergebracht sind, bald aber nach Zossen kommen, konnten wir bereits drei Kinderwagen zur Verfügung stellen.
BI Zossen zeigt Gesicht
Am
Dienstag, den 15. Oktober 2013, wurde im Kulturradio des rbb ein
Beitrag gesendet, in dem die Bürgermeisterin der Stadt Zossen
wörtlich gesagt hat:
„Es
sind mit zu viele alte Stasi-Genossen die mit ihrer Vergangenheit
nicht aufgeräumt haben und auch nicht dazu stehen sondern das alte
System zurück haben wollen in dieser BI aktiv. Die Stasigenossen
haben gelernt wie man ein demokratisches System unterhöhlt und
unterwandert und mit eigenen Mitteln ausnutzt, Vereine gründen, BIs
gründen und die Demokratie zersetzen. Und das was ich dort sehe in
der BI ist genau das was sie früher auf der Stasischule gelernt
haben.“
Wie
kommt die Bürgermeisterin dazu, bürgerschaftliches Engagement in
der Stadt Zossen derart zu verunglimpfen?
Wie kann
die Bürgermeisterin diese Behauptungen belegen?
Die Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 11.12.2013 wurde als „nicht öffentlich“ gekennzeichnet.
Grundschule Zossen, Öffentliche Grün- und Parkanlagen
An der
Grundschule Zossen wurde, bedingt durch den Bau des Rad- und Gehweges
die Hecke vor der Schule abgeholzt. Zudem wurde fasst ein
Totalschnitt bei den Bäumen vorgenommen. Auch in anderen Bereichen
des städtischen Raumes wird massiv ab- und ausgeholzt. Auch auf den
Friedhöfen wird das Unterholz entfernt, obwohl die Notwendigkeit
hierfür nicht zu erkennen ist.
Hierzu
lagen mehrere Anfragen vor.
Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 29.01.2014
Abgeholzt
wird nur, wenn eine Baumfällgenehmigung vorliegt oder keine
erforderlich ist und wir aus Verkehrssicherungsgründen fällen
müssen. Aber auch in dem Fall nur bei entsprechender Entscheidung
des dafür qualifizierten Mitarbeiters. Eingriffs- und
Ausgleichsmaßnahmen sind bei den Baumaßnahmen in den Kosten für
die Baumaßnahmen enthalten. Für Straßenbäume sind die Kosten der
Ersatzpflanzungen in jedem Jahr im Bereich Grünflächenpflege
enthalten. Wir pflanzen nach, wozu wir laut Bescheid verpflichtet
sind, um Kosten zu minimieren, werden aber immer mehrere Pflanzungen
in einer Ausschreibung zusammengefasst.