Klage gegen Bürgermeisterin wegen Auskunftsverweigerung eingereicht

14.11.2012

Für die Stärkung der Rechte von Stadtverordneten

Nachdem die Bürgermeisterin trotz mehrfacher Bitte mir die Auskunft hinsichtlich der Höhe der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Zossen verweigert hat, habe ich nun Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht.

Als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung beantrage ich, dass die Bürgermeisterin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet wird, mir Auskunft zu erteilen, welche Gewerbesteuereinnahmen die Stadt Zossen im 2. und 3. Quartal des Jahres 2012 zu verzeichnen hat; insbesondere durch Angabe der

- Ist-Einzahlungen (Gewerbesteuereinnahmen brutto),

- Summe der an das Land Brandenburg und den Bund abzuführenden Gewerbesteuerumlage,

- Ist-Auszahlungen,

- Ist-Aufkommen an Gewerbesteuer (netto) sowie

- Anteil bei den Gewerbesteuereinnahmen durch Nachzahlungen aus 2011.


Mein Anspruch auf Erteilung der Auskunft fußt auf § 29 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Grund der Anfrage ist die aus meiner Sicht unklare Situation bei den Gewerbesteuereinnahmen der Stadt. In einer Pressemitteilung vom 20. April 2012 informierte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg darüber, das dass Aufkommen an Gewerbesteuern in Zossen im Jahr 2011 im Vergleich zu 2010 um 17,3 Millionen Euro auf 4,9 Millionen Euro (bzw. 1,1 Mio. € netto) zurückgegangen sei.

Die Gewerbesteuer war 2011 mit 15 Mio. € eingeplant. Damit hat die Stadt Zossen 2011 über 10 Mio. € weniger Gewerbesteuern eingenommen als geplant. Im Haushaltsplan 2012 sind allerdings nochmals 5 Mio. € mehr Gewerbesteuereinnahmen eingestellt (20 Mio. €) als im Jahr 2011. Diesen geplanten Gewerbesteuereinnahmen sind mit dem Haushaltsplan 2012 auch konkrete Ausgaben gegenüber gestellt.

Ohne zeitnahe Auskunftserteilung können die Stadtverordneten nicht einschätzen, ob die Gewerbesteuereinnahmen in der geplanten Höhe realisiert werden, oder ob - wie bereits 2011 - am Jahresende Mindereinnahmen drohen und Investitionsvorhaben aus den beschlossenen Prioritätenlisten nicht abgearbeitet werden können. Um hier rechtzeitig reagieren zu können, habe ich die Informationen zu den Gewerbesteuereinnahmen erbeten. Ziel ist es, die Stadt Zossen vor möglichen Verlusten zu schützen, bzw. die Prioritätensetzung an die Einnahmesituation anzupassen.

Es geht mit dieser Klage auch darum, die Rechte der Stadtverordneten nicht weiter unzulässig
einschränken zu lassen.

Zudem beginnt in den nächsten Wochen die Diskussion über den Haushalt 2013. Hierfür ist es notwendig, die aktuelle Finanzsituation der Stadt zu kennen, um Rückschlüsse für das kommende Haushaltsjahr schließen zu können. Für die nächsten Jahre hat die Stadtverordnetenversammlung bereits zahlreiche Investitionsprojekte beschlossen, die finanziert werden müssen. Hierzu zählen ein Sportforum in Dabendorf (7,4 Mio. €), ein Sportforum in Wünsdorf (6,5 Mio. €), ein Sportplatz/Schulhof an der Grundschule Wünsdorf, ein Sportplatz, ein Schulhof und Schallschutzmaßnahmen an der Grundschule Zossen, der Bau einer neuen Gesamtschule in Dabendorf (18 Mio. €), mehrere Bahnquerungen, die Abzahlung eines Kredites für das Job-Center (6,5 Mio. €), die Sanierung des Bahnhofes Zossen, der Bau einer neuen Kita in Zossen und weitere Projekte. Die Stadtverordneten müssen nun die beschlossenen städtischen Investitionsvorhaben so in den Investitionsplan einpassen, dass eine Haushaltsschieflage ausgeschlossen werden kann.

Hierfür muss den Stadtverordneten die tatsächliche Finanzsituation der Stadt bekannt sein. Die größte Einnahmeposition, die zugleich auch mit einem großen Unsicherheitsfaktor (vergleiche Haushaltsjahr 2011) verbunden ist, sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer.

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