Klage gegen Bürgermeisterin wegen Auskunftsverweigerung eingereicht
14.11.2012
Für die Stärkung der Rechte von Stadtverordneten
Nachdem
die Bürgermeisterin trotz mehrfacher Bitte mir die Auskunft
hinsichtlich der Höhe der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Zossen
verweigert hat, habe ich nun Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam
eingereicht.
Als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung beantrage ich, dass die Bürgermeisterin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet wird, mir Auskunft zu erteilen, welche Gewerbesteuereinnahmen die Stadt Zossen im 2. und 3. Quartal des Jahres 2012 zu verzeichnen hat; insbesondere durch Angabe der
Als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung beantrage ich, dass die Bürgermeisterin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet wird, mir Auskunft zu erteilen, welche Gewerbesteuereinnahmen die Stadt Zossen im 2. und 3. Quartal des Jahres 2012 zu verzeichnen hat; insbesondere durch Angabe der
- Ist-Einzahlungen (Gewerbesteuereinnahmen brutto),
- Summe der an das Land Brandenburg und den Bund abzuführenden Gewerbesteuerumlage,
- Ist-Auszahlungen,
- Ist-Aufkommen an Gewerbesteuer (netto) sowie
- Anteil bei den Gewerbesteuereinnahmen durch Nachzahlungen aus 2011.
Mein
Anspruch auf Erteilung der Auskunft fußt auf § 29 Abs. 1 Satz 1 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Grund
der Anfrage ist die aus meiner Sicht unklare Situation bei den
Gewerbesteuereinnahmen der Stadt. In
einer Pressemitteilung vom 20. April 2012 informierte das Amt für
Statistik Berlin-Brandenburg darüber, das dass Aufkommen an
Gewerbesteuern in Zossen im Jahr 2011 im Vergleich zu 2010 um 17,3
Millionen Euro auf 4,9 Millionen Euro (bzw. 1,1 Mio. € netto)
zurückgegangen sei.
Die
Gewerbesteuer war 2011 mit 15 Mio. € eingeplant. Damit hat die
Stadt Zossen 2011 über 10 Mio. € weniger Gewerbesteuern
eingenommen als geplant. Im Haushaltsplan 2012 sind allerdings
nochmals 5 Mio. € mehr Gewerbesteuereinnahmen eingestellt (20 Mio.
€) als im Jahr 2011. Diesen geplanten Gewerbesteuereinnahmen sind
mit dem Haushaltsplan 2012 auch konkrete Ausgaben gegenüber
gestellt.
Ohne
zeitnahe Auskunftserteilung können die Stadtverordneten
nicht einschätzen, ob die Gewerbesteuereinnahmen
in der geplanten Höhe realisiert werden, oder ob - wie bereits
2011 - am Jahresende Mindereinnahmen drohen und
Investitionsvorhaben aus den beschlossenen Prioritätenlisten nicht
abgearbeitet werden können. Um hier rechtzeitig reagieren zu können,
habe ich die Informationen zu den Gewerbesteuereinnahmen erbeten.
Ziel ist es, die Stadt Zossen vor möglichen Verlusten zu schützen,
bzw. die Prioritätensetzung an die Einnahmesituation anzupassen.
Es geht mit dieser Klage auch darum, die Rechte der Stadtverordneten nicht weiter unzulässig einschränken zu lassen.
Es geht mit dieser Klage auch darum, die Rechte der Stadtverordneten nicht weiter unzulässig einschränken zu lassen.
Zudem
beginnt in den nächsten Wochen die Diskussion über den Haushalt
2013. Hierfür ist es notwendig, die aktuelle Finanzsituation der
Stadt zu kennen, um Rückschlüsse für das kommende Haushaltsjahr
schließen zu können. Für
die nächsten Jahre hat die Stadtverordnetenversammlung bereits
zahlreiche Investitionsprojekte beschlossen, die finanziert werden
müssen. Hierzu zählen ein Sportforum in Dabendorf (7,4 Mio. €),
ein Sportforum in Wünsdorf (6,5 Mio. €), ein Sportplatz/Schulhof
an der Grundschule Wünsdorf, ein Sportplatz, ein Schulhof und
Schallschutzmaßnahmen an der Grundschule Zossen, der Bau einer neuen
Gesamtschule in Dabendorf (18 Mio. €), mehrere Bahnquerungen, die
Abzahlung eines Kredites für das Job-Center (6,5 Mio. €), die
Sanierung des Bahnhofes Zossen, der Bau einer neuen Kita in Zossen
und weitere Projekte. Die Stadtverordneten müssen nun die
beschlossenen städtischen Investitionsvorhaben so in den
Investitionsplan einpassen, dass eine Haushaltsschieflage
ausgeschlossen werden kann.
Hierfür muss den Stadtverordneten die tatsächliche Finanzsituation der Stadt bekannt sein. Die größte Einnahmeposition, die zugleich auch mit einem großen Unsicherheitsfaktor (vergleiche Haushaltsjahr 2011) verbunden ist, sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Hierfür muss den Stadtverordneten die tatsächliche Finanzsituation der Stadt bekannt sein. Die größte Einnahmeposition, die zugleich auch mit einem großen Unsicherheitsfaktor (vergleiche Haushaltsjahr 2011) verbunden ist, sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer.