Informationen zur Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2016

12.05.2016

In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am 11.05.2016 ging es insbesondere um den Erhalt der Polizeiwache Zossen, um die Festsetzung von Straßenbaubeiträgen für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung "Dahlewitzer Straße" in Dabendorf und im nichtöffentlichen Teil ging es um die Einzelheiten des konkreten Mietvertrages zwischen der Stadt Zossen und der ZWG über das neue Schulgebäude und Mehrzweckgebäude Dabendorf. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:

Informationen zum aktuellen Stand aller Bahnquerungen in der Stadt Zossen:
Zu diesem Punkt wird die Bürgermeisterin eine Informationsvorlage veröffentlichen. Zum gegebenen Zeitpunkt komme ich darauf zurück.

Einzelsatzungen der Stadt Zossen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die straßenbauliche Maßnahme Verbesserung der Straßenbeleuchtung "Dahlewitzer Straße" in Dabendorf:
Entsprechend den Musterregelungen der Stadt Zossen wurde die Einzelsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE hatte im Februar 2013 zur Musterregelung für Straßenbaubeitragssatzungen der Stadt einen Änderungsantrag zur Senkung der Straßenbaubeiträge für Anlieger eingereicht. Ziel war es, die Anteile der Anlieger beim Ausbau von Anliegerstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Haupterschließungsstraßen deutlich zu senken und im Gegenzug die Mehrkosten der Stadt aufzuerlegen. Wir hatten eine Senkung in Höhe von 5 – 15 % der Straßenausbaubeiträge (in Abhängigkeit von der Straßenart) vorgeschlagen. Leider hat eine Mehrheit diesen Änderungsantrag seinerzeit abgelehnt. Bei der Bemessung der Beitragshöhe gibt es zulässige Anteilsspannen. Unser Vorschlag für geringere Beitragshöhen stand im Einklang mit Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes. Die Verwaltung bzw. eine Mehrheit der SVV hat jedoch entschieden, bei den Beitragshöhen nur knapp unter den Höchstsätzen für Anlieger zu bleiben. Da ich mich für geringere Straßenausbaubeiträge für die Anlieger eingesetzt habe und das noch immer tue, konnte ich der Einzelsatzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nicht zustimmen.

Offener Brief an die Landesregierung zum Erhalt eines funktionierenden Polizeistandortes in Zossen:
Gemäß Informationen aus dem Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (E-Mail des Ministeriums vom 04.05.2016 an die Fraktion DIE LINKE Zossen) plant die Landesregierung mit der Fertigstellung des Neubaus des Polizeireviers Ludwigsfelde sowohl den Wach- und Wechseldienst als auch die Kriminalpolizei vom Standort Zossen nach Ludwigsfelde zu verlagern. Zudem steht der bewährte und sanierte Polizeistandort am Marktplatz zur Disposition. Auch die Fraktion DIE LINKE Zossen hält den Erhalt der Polizeireviers Zossen für dringend notwendig und fordert, dass die Zukunft des Polizeireviers im Mittelzentrum Zossen neu bewertet und eine Schließung bzw. ein weiterer Personalabbau ausgeschlossen wird.

Das Polizeirevier Zossen ist ein für rund 60 000 Bürger in Zossen, Rangsdorf, Am Mellensee und Blankenfelde-Mahlow gut funktionierender Polizeistandort, der nicht auf ein Minimum reduziert werden darf. Die Gemeinden des Revierstandortes Zossen sind die am stärksten wachsenden Orte im Landkreis Teltow-Fläming. Schon jetzt ist die Polizei Zossen für immer mehr Einwohner zuständig. Das Polizeirevier Ludwigsfelde ist ca. 25 km entfernt. Die Fahrzeit beträgt im günstigsten Fall rund 30 Minuten. Allerdings sind lange geschlossene Schranken regelmäßig hinzuzurechnen.

Zu dem vorliegenden Entwurf eines Briefes an Innenminister Schröter hatte ich einen Änderungsantrag eingebracht.
Vor dem 1. Satz im 2. Absatz bitte folgende drei Sätze einfügen:
Bereits im Juli 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung das Thema Erhalt der Polizeiwache Zossen aufgegriffen und eine entsprechende Resolution (vgl. Anlage) einstimmig beschlossen. Schon damals forderten die Stadtverordneten die Fraktionen im Landtag auf, sich für die Rücknahme der Schließungspläne der Polizeiwache Zossen und gegen den weiteren Abbau von Polizeikräften auszusprechen. Seither hat sich die Notwendigkeit für den Erhalt des kompletten Polizeireviers noch erhöht.

Der Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen. Mit dieser Ergänzung wird die Kontinuität in den Bemühungen um den Erhalt des kompletten Polizeireviers erkennbar. Der so geänderte Brief (siehe hier) wurde einstimmig bestätigt. Eine Unterschriftensammlung „Für den Erhalt einer leistungsstarken und wirklich handlungsfähigen Polizei am Standort der Polizeiwache Zossen“ ist in der Stadt Zossen angelaufen. Die Unterschriftenlisten können hier heruntergeladen werden.

Stadt Zossen mietet die neue Gesamtschule (nichtöffentliche Sitzung):
Bereits zur SVV am 08.07.2015 habe ich mich hinsichtlich der Mietvariante für die neue Gesamtschule geäußert. Daran hat sich nichts geändert:
Um es gleich vorweg zu sagen: Ich bin für den Neubau der Gesamtschule am vorgesehenen Platz in Dabendorf. Ich bin aber auch dafür, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Zossen nicht gefährdet wird. Mit der von Stadtverordnetenversammlung am 08.07.2015 beschlossenen Mietvariante der Gesamtschule verbessern wir die Situation für die Stadt nicht, sondern wir verschlechtern die finanzielle Lage der Stadt Zossen und die Spielräume für weitere Investitionen oder Reparaturen werden drastisch eingeschränkt.

Ziel der Mietvariante ist die Umgehung der Kreditgenehmigung durch die Kommunalaufsicht. Die Umgehung der Kreditgenehmigung für den Schulneubau kostet der Stadt einige Millionen Euro mehr. In den Folgejahren kommen jährlich weitere Mietzahlungen in Höhe von über 2 Mio. EURO hinzu. Auch wenn der Kredit abgezahlt ist, gehört die Schule nicht der Stadt. Sie muss weiterhin gemietet werden. Ein cleverer Schachzug sieht anders aus. Mit dem Wechsel des Bauherrn wird vorerst nichts am Bauvolumen reduziert. Es ist sogar davon auszugehen, dass sich das Bauvolumen auf weit über 40 Mio. Euro erhöhen wird.

Die Kommunalaufsicht hatte im Zuge der beantragten Kreditgenehmigung festgestellt, dass ein solches Bauvolumen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Zossen gefährdet.

Der Haushaltsplan 2016 für die Stadt Zossen zeigt die problematische Situation, in der sich Die Stadt bereits ohne die über 2 Mio. EURO Jahresmiete für die Gesamtschule befindet. Besonders problematisch ist der Bestand an liquiden Mitteln. Für die Investitionen sind diese liquiden Mittel entscheidend. Da hat Zossen ein Problem. Um das auszugleichen schlagen ja schon Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe vom 25 Mio. EURO zu Buche. Vor einem Jahr waren es erst 11 Mio. €. Die Verschuldung der Stadt Zossen soll gemäß Haushaltsplan Ende 2016 insgesamt bei 32,3 Mio. EUR liegen.

In den Vorjahren standen für Investitionen noch Mittel in Höhe von jährlich etwa 10 Mio. EUR zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2016 stehen gemäß dem Haushaltsplan 2016 noch 4,4 Mio. € zur Verfügung und ab 2017 sind es nur noch 2,6 Mio. €. Und die Miete für die neue Gesamtschule in Dabendorf in Höhe von jährlich gut 2 Mio. EURO ist für die kommenden Jahre noch nicht einmal einkalkuliert.

Bestellung des Stadtwehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zossen und seiner Stellvertretung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat Stefan Kricke, Löschzug Wünsdorf, zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zossen in der Dienststellung ꞌStadtwehrführerꞌ bestellt. Zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zossen wurde Jens Grothe, Löschgruppe Schöneiche, in der Dienststellung ꞌstellv. Stadtwehrführerꞌ bestellt.

Bei diesem Tagesordnungspunkt habe ich mich enthalten. Bei einer getrennten Abstimmung hätte ich Stefan Kricke bestätigt, jedoch nicht Jens Grothe. Ursache für meine Zurückhaltung bei Jens Grothe ist ein Erlebnis bei der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2011. In dieser SVV ging es wiederholt um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Schöneiche. Bei dieser Sitzung waren viele Schöneicher Bürgerinnen und Bürger anwesend. Hinsichtlich des Neubaus in unmittelbarer Nähe zum Seniorenhaus hatte ich eine kritische Meinung. Ich hatte für einen Neubau neben dem bisherigen Feuerwehrgerätehaus plädiert. Aus den Reihen der anwesenden Schöneicher Bürgerinnen und Bürger wurde mir während der hitzigen Diskussion gedroht, dass ich damit rechnen müsse, dass auf Grund meiner kritischen Haltung im Falle eines Brandes meines Hauses, ich mich nicht wundern muss, dass die Feuerwehr mein Haus nicht mit großer Eile löschen würde. Herr Grothe war anwesend und hat als Feuerwehrmann dieser Aussage nicht Widersprochen. Die Sitzung war der Tiefpunkt meines bisherigen kommunalpolitischen Engagements.

Bestätigung der Planung für die Außenanlagen der Grundschule Glienick:
Unter Berücksichtigung der Wünsche der Kita, des Hortes und der Grundschule wurde eine Planung erstellt. Die Schulkonferenz der Grundschule Glienick hat sich gemeinsam mit dem Kita-Ausschuss von Kita und Hort Abenteuerland mit der Gestaltung der Außenanlagen befasst. Die Schulkonferenz und der Kita-Ausschuss bestätigten die Planung. Damit wurde auch bestätigt, dass es eine große gemeinsame Außenanlage für alle drei Einrichtungen geben soll. Innerhalb dieser Außenanlage sollen keine weiteren Zaunanlagen errichtet werden.

Die den Stadtverordneten vorgelegten Planunterlagen waren nicht lesbar. Ich habe die Bürgermeisterin darum gebeten, künftig den Stadtverordneten aussagefähige und vollständige Unterlagen vorzulegen, damit diese sachgerechte Entscheidungen treffen können. Im Falle der Außenanlagen der Grundschule Glienick habe ich mich auf die Befürwortung der Schulkonferenz, des Kita-Ausschusses und des Ortsbeirates Glienick verlassen.

Erneuter Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen am See - Wünsdorf":
Bereits am 24.09.2015 stand der B-Plan auf der Tagesordnung. Der Bebauungsplan befindet sich - gemäß dem FNP - in einem als Sonderbaufläche Erholung ausgewiesenen Gebiet. Hierbei handelt es sich vorrangig um Wochenend- und Ferienhausgebiete. Gemäß § 10 der Baunutzungsverordnung ( BauNVO) sind in Ferienhausgebieten Ferienhäuser zulässig, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen. Die vorliegende Planung zeigt aber, dass die geplanten Stadtvillen überwiegend dem dauerhaften Wohnen dienen sollen.
Im FNP Zossen sind zudem Leitsätze formuliert und beschlossen worden, die mit dem B-Plan nicht eingehalten werden. Demnach ist darauf zu achten, dass die Uferbereiche der Seen öffentlich zugänglich bleiben. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes widerspricht dieser Zielstellung des FNP, da der Uferbereich nicht öffentlich zugänglich sein wird.
Zwar soll mit dem Bebauungsplan eine Schandfleck in der Stadt beseitigt werden, doch das gute Ziel rechtfertigt nicht alle Mittel. Mit diesem Beschluss wird ein Präzedenzfall für die vielen Grundstücke geschaffen, die im FNP als Sonderbauflächen Erholung ausgewiesen sind. Ich habe der Beschlussvorlage daher nicht zugestimmt.
 
Diverse Befreiungen von Festsetzungen aus B-Plänen:
Die Regelungen in den B-Plänen dienen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Ziel ist es, städtebaulich unerwünschte oder negative Entwicklungen zu verhindern. Da ich im jeweiligen Einzelfall die Notwendigkeit für Abweichungen von den Festsetzungen der B-Pläne nicht erkennen koinnte, habe ich gegen die Beschlussvorlagen gestimmt.

Zurück