8. Bürgerdialog in Schulzendorf mit den Kandidatinnen und Kandidaten des Wahlkreises 62 für die Bundestagswahl 2017

18.06.2017

Am 17. Juni 2017 fand in Schulzendorf im Versammlungsgebäude „Butze“, im Rahmen des 8. Bürgerdialogs eine öffentliche Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten des Wahlkreises 62 für die Bundestagswahl 2017 statt. Zu Gast waren 4 Direktkanditaten:
Herr Dr. Kalinka (B`90/Grüne)
Frau Lehmann (SPD)
Herr Preuß (Linke)
Frau Schimke (CDU) 

Organisiert wurde die Die Veranstaltung von Bürgervereinigungen und der Gemeindevertretung Schulzendorf. Die Moderation hat Gernot Franke übernommen. Es ging um Schulzendorfer Themen, wie z. B. Altanschließerbeiträge, Infrastruktur im Flughafenumfeld, Fluglärmschutz und Flugschadstoffe.

Im gut gefüllten Saal war auch der Verbandsvorsteher vom MAWV Herr Szepanski, der beim Thema Altanschließer ebenfalls Rede und Antwort stand. 

Glyphosat
Bei der Fragerunde wurde u. a. auch das Thema „Glyphosat“ angesprochen. Ende 2017 steht in der EU eine wichtige Entscheidung an: Ob das Pestizid Glyphosat für weitere 10 Jahre zugelassen wird. Ich habe darauf hingewiesen, dass sich der BUND an der Europäischen Bürgerinitiative gegen Glyphosat beteiligt und das Ende dieses Ackergifts fordert. Nach der Diskussionsrunde wurde ich gefragt, wo man sich an der Aktion gegen Glyphosat beteiligen kann. Hier habe ich den Link zur Europäischen Bürgerinitiative gegen Glyphosat beigefügt: 
(https://aktion.bund.net/europ%C3%A4ische-b%C3%BCrgerinitiative-gegen-glyphosat?utm_campaign=EBI&utm_source=mainpage)
Die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation hat Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend beim Menschen" eingestuft. Gemeinsam will die Bürgerinitiative jetzt ein starkes Zeichen gegen das meistgespritzte Pestizid der Welt setzen! Damit soll die Wiederzulassung für Glyphosat verhindert werden und transparentere Zulassungsverfahren für Pestizide in der EU eingeführt werden!

Altanschließer-Beiträge
Im Dezember 2016 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, die feststellte, dass die in Brandenburg rückwirkend erhobenen Altanschließer-Beiträge grundgesetzwidrig waren. Altanschließer sind alle Hausbesitzer, deren Grundstücke vor dem 3. Oktober 1990 ans öffentliche Netz der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung angeschlossen waren und nun für die Investitionen der Zweckverbände nach der Wende bezahlen sollen. Betroffen sind die Zweckverbände, die sich Beitragssatzungen gegeben haben. Das sind nicht alle Verbände. Es gibt auch Verbände, die sich ausschließlich über Verbrauchsgebühren finanzieren. Aus meiner Sicht müssen die zu Unrecht erhobenen Altanschließer-Beiträge kurzfristig zurückgezahlt werden – unabhängig, ob die betroffenen seinerzeit fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hatten, oder nicht. Für die Rückzahlungen müssen jetzt für alle Betroffenen Möglichkeiten geschaffen werden. An den Kosten muss sich auch das Land Brandenburg beteiligen. Das Land stellt den Kommunen zinslose Darlehen bis zur Gesamthöhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung und beteiligt sich mit 50 Millionen Euro an Zinsen und Verwaltungskosten. Ob diese Summe ausreicht, wird sich zeigen. Im Bedarfsfall müssen die Mittel aufgestockt werden.

BER
Beim Thema Flughafen BER habe ich erklärt, dass das Verantwortungsvakuum abgestellt werden muss. Strukturelle Veränderungen sind erforderlich. Trotz der klammen Kassen der Flughafengesellschaft darf nicht an der Projektüberwachung gespart werden

Bis zur Eröffnung des Flughafens muss ein rechtskonformer Schallschutz gewährleistet sein.
Dazu gehört auch, gegenüber Hauseigentümern unbürokratisch und mit Kulanz zu handeln. Anspruchsberechtigte sind keine Bittsteller, sie müssen vielmehr zu ihrem Recht kommen.

Es muss auf jeden Fall verhindert werden, dass erhöhte Leerstandskosten zu Lasten des Schallschutzbudgets gehen. Das ist leider zu befürchten, da der Bund, Berlin und Brandenburg ihre Bürgschaften für das Projekt auf 3,4 Milliarden Euro erhöht haben. Wenn, die 6,5 Mrd. € verbraucht sind und der Flughafen nicht in Betrieb ist, werden weitere Bürgschaften erforderlich um die laufenden Kosten zu decken. Fraglich ist, ob die Gesellschafter dann für weitere Kredite bürgen.

Es muss verpflichtend werden, für Flugrouten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. 

Der BER darf kein Drehkreuz werden. Ich bin gegen eine Dritte Start- und Landebahn.

Ein striktes Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig (DIE LINKE fordert die Festschreibung eines solchen Nachtflugverbotes im Bundesluftverkehrsgesetz für alle Flughäfen). Mindestens ist jetzt mit dem neuen Berliner Senat am BER das bestehende Nachtflugverbot von 24:00 bis 06:00 Uhr auszudehnen.

Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass der innerdeutsche und innereuropäische Flugverkehr so weit wie möglich auf die Schiene verlagert werden muss. Öffentliche Zuschüsse für Flughäfen sollten gestrichen werden. Der Dumpingwettbewerb im Luftverkehr muss unterbunden. Es muss endlich eine einheitliche Kerosinsteuer in der EU eingeführt werden und auf Flugtickets soll der volle Mehrwertsteuersatz fällig werden.

Zurück