Erste SVV in Zossen nach der Sommerpause

05.09.2013

In der ersten Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause am 04.09.2013 war der interessanteste Punkt die Einwohnerfragestunde.
 
Einwohnerfragestunde:
 
Feuerwehr und Seniorenpark Schöneiche
Der Ortsvorsteher von Schöneiche fragte nach, wann das neue Feuerwehrgebäude in Schöneiche nun als Dorfgemeinschaftshaus genutzt werden kann. Die Bürgermeisterin verwies auf ein anhängiges verwaltungsrechtliches Verfahren beim VG Potsdam zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming als Unterer Bauaufsichtsbehörde und der Stadt Zossen. Insofern steht eine schnelle Lösung nicht in Aussicht. In diesem Zusammenhang ist nach Auffassung der Bürgermeisterin auch die Ertüchtigung des Seniorenparks hinter der Feuerwehr nicht möglich, da die Bürgermeisterin erst das verwaltungsrechtliche Verfahren abwarten möchte. Nach Informationen aus Schöneiche soll der Seniorenpark erst dann ertüchtigt werden, wenn das Seniorenheim eine Beschwerde hinsichtlich der neuen Feuerwehr zurücknimmt.     
 
Aus meiner Sicht ist es unzulässig, den Bau des zugesagten Seniorenparks an derartige Bedingungen zu knüpfen, bzw. die Realisierung von einem bestimmten Verhalten der Antragsteller abhängig zu machen.
 
Wenn jemand seine Hundesteuer nicht bezahlt hat, kann ihm die Ausstellung eines neuen Personalausweises ja auch nicht verwehrt werden. Oder: wenn jemand falsch geparkt hat, wird ihm für sein Kind ja auch nicht der KITA-Platz gestrichen.
 
Die Feuerwehr in Schöneiche war nochmals Thema in der Einwohnerfragestunde. Diesmal ging es um die Frage, was aus der alten Feuerwehr wird. Es liegen Anträge vor, die die Bürgermeisterin bislang nicht beantwortet hat. Die Bürgermeisterin verwies auf den in der Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan, in dem derzeit für den Bereich der alten Feuerwehr eine Wohnbebauung vorgesehen ist. Eine Entscheidung kann aus ihrer Sicht erst getroffen werden, wenn der FNP bestätigt ist. Gemäß dem Bericht aus der Verwaltung soll dies 2014 geschehen. Somit gibt es bislang keine Antwort darauf, was mit der alten Feuerwehr geschehen soll und kann.
 
An dieser Stelle sei an die heftige Diskussion erinnert, die mit dem Bau der neuen Feuerwehr verbunden war. Ursache für den Neubau der Feuerwehr war der seinerzeit attestierte marode Zustand des alten Feuerwehrgebäudes. Möglicherweise hätte eine intensivere ergebnisoffene Diskussion zum Thema Feuerwehrgebäude eine bessere Lösung für den Ortsteil Schöneiche erbringen können.  
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Das neue Feuerwehrgebäude in Schöneiche kann noch immer nicht als Dorfgemeinschaftshaus genutzt werden. 

Auf Anfrage an die Kreisverwaltung in der Kreistagssitzung am 12.12.2012, ob für das alte Feuerwehrgebäude in Schöneiche Nutzungseinschränkungen (Brandschutz, Statik etc.) bestehen, teilte Herr Lademann mit, dass es hinsichtlich der Statik und des Brandschutzes keine Nutzungseinschränkungen gibt.
Der Ortsvorsteher von Schöneiche sprach auch das Problem des Fundus des Karnevalsvereins an. Hier steht eine Lösung noch aus. Frau Schreiber erklärte, dass es sich um ein „vergessenes Problem“ handelt.

Sportanlagen Grundschule Glienick / Radweg Nächst Neuendorf - Schünow
 
Thomas Czesky aus Nächst Neuendorf sprach den Zustand der Sportanlagen an der Grundschule in Glienick an und fragte nach, wann diese erneuert werden. Die Bürgermeisterin verwies auf die Prioritätenliste und darauf, dass erst die Sportanlagen in Wünsdorf und Zossen realisiert werden müssen, bevor in Glienick begonnen werden kann. Allerdings musste sie einräumen, dass es in Zossen und Wünsdorf Verzögerungen gibt, die sich dann auch auf Glienick auswirken werden. Sie erklärte weiter, dass 2014 die Planung für die Sportanlagen in Glienick erfolgen soll und 2015 deren Realisierung. 
 
Zudem fragte Herr Czesky nach, wann der Radweg zwischen Schünow und Nächst Neuendorf gebaut wird. Die Bürgermeisterin wies in ihrer Antwort auf personelle Probleme im Tiefbauamt hin. 
 
Straßenzustand Wünsdorf
 
Der Ortsvorsteher von Wünsdorf ging auf eine Pressemitteilung ein, wonach die EWZ ankündigt, einige Straßen in Wünsdorf zu sanieren. Er fragte nach, welche Straßen durch die EWZ zu welchem Zeitpunkt saniert werden. Die Bürgermeisterin erklärte in ihrer Antwort, keinen Plan der EWZ zu kennen. Sie wollte sich persönlich bei der EWZ erkundigen.
 
Besonders problematisch ist der schlechte Zustand der Martin-Luther-Straße in Wünsdorf (Zuwegung zur Schule, Hort und Sporthalle).
 
Zuschüsse für Senioren
 
Eine Anfrage in der Einwohnerfragestunde betraf die Zuschüsse für Senioren. Im Stadtblatt vom 24. April 2013 wurde mitgeteilt, dass die Verbände, Organisationen und Gruppen im Bereich der Seniorenarbeit der Stadt Zossen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2013 stellen können. Im Blickpunkt sollte dabei die Arbeit mit den Menschen stehen, die nicht in der Lage sind, Unternehmungen, Zusammenkünfte oder Beratungen selbständig wahrzunehmen. Der Antrag sollte folgendes enthalten: Name des Verbandes, der Organisation oder der Gruppe, Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, der Verwendungszweck für den Zuschuss und die Höhe der Geldzuwendung.
 
Die Anträge sollten dann dem Seniorenbeirat der Stadt Zossen übergeben werden und die Mitglieder sollten über die Höhe der Zuwendung beraten und entscheiden sowie die Antragsteller informieren.
 
Als Kontaktadresse wurde angegeben:
Frau Büchner; Tel.: 03377-30 40 0; Fax: 0331-27548-6955; Mail: britta.buechner@svzossen.
 
Insgesamt standen gemäß Haushaltsplan 7.000 € zur Verfügung. Grundsätzlich ist das eine gute Sache. Allerdings ist die Abwicklung der Mittelvergabe noch nicht optimal geregelt.
 
Der Seniorenbeirat soll am 28.08.2013 über die Verwendung der Mittel beraten und entschieden haben. Da nicht alle Antragsteller berücksichtigt werden konnten, kam die Frage auf, nach welchen Kriterien die Mittel vergeben werden. Eine telefonische Nachfrage einer nicht berücksichtigten Antragstellerin bei der Stadtverwaltung ergab, dass die Kriterien auf einem internen Blatt vermerkt sind, welches nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Die Bürgermeisterin formulierte in ihrer Antwort die Kriterien mündlich wie folgt:
- Die Seniorenarbeit aus den Ortsteilen wird damit nicht finanziert, da diese über Mittel für Vereine
  finanziert werden, über die die Ortsbeiräte entscheiden.
- Die Mittel sind ausschließlich für die Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit gedacht.
Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, kann die Hauptsatzung der Gemeinde vorsehen, dass die Gemeindevertretung zur Vertretung der Interessen anderer Gruppen der Gemeinde Beiräte oder Beauftragte wählt oder benennt (z.B. einen Seniorenbeirat). Den Beiräten ist dann Gelegenheit zu geben, gegenüber der Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich haben, Stellung zu nehmen. Entscheidungsbefugnisse stehen ihnen allerdings nicht zu. Somit ist auch eine Entscheidung zur Verwendung der Mittel für Senioren kommunalrechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon, sieht die Hauptsatzung der Stadt Zossen die Bildung eines Seniorenbeirates nicht vor. Der Hauptsatzungsentwurf, den seinerzeit die Fraktion DIE LINKE vorgelegt hatte, sah die Bildung eines Seniorenbeirates noch vor.
 
Es ist nun dringend geboten, für die Vergabe von Mitteln für die Seniorenarbeit eine rechtskonforme Lösung zu finden.
 
Zu den Beschlussvorlagen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:
 
Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung ging es u.a. um die Übernahme der Rechtsanwaltskosten für die Vertretung der rechtlichen Interessen der Bürgermeisterin in zwei Fällen. Da es sich um den nichtöffentlichen Teil der Sitzung handelt können hier leider keine Informationen zu den interessanten Beschlussvorlagen gegeben werden.
Dennoch ein Hinweis: Bekanntlich hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) durch ein rechtskräftiges Urteil Disziplinarverletzungen durch die Bürgermeisterin festgestellt. In dem Verfahren ist Bürgermeisterin Michaela Schreiber am 21.02.2013 zu einer Geldbuße von 5.000 Euro verurteilt worden. In der dem Verfahren zugrunde liegenden Disziplinarverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming ging es um mehrere Pflichtverletzungen, die alle vom OVG als Pflichtverletzungen bestätigt wurden. Einige der Pflichtverletzungen waren disziplinarrechtlich relevante Pflichtverletzungen und führten letztlich zu dem o. g. Urteil.

Zu den Beschlussvorlagen im öffentlichen Teil der Sitzung:
 
Schließung von Kindertagesstätten und Ausschreibung an freie Träger
Die Kindertagesstätte „Nesthäkchen“, in der Stubenrauchstraße 72 in Zossen, soll zum 31.12.2013 geschlossen werden. Gleiches gilt für die Kita „Villa Kunterbunt“, in der Goethestraße 45 in Dabendorf. Mit der Eröffnung der neuen Kindertagesstätte am Oertelufer in Zossen zum 01.01.2014 werden die Kinder und die Mitarbeiter der beiden genannten Kindertagesstätten in die neue Kindertagesstätte wechseln.
 
Beschlossen wurde zudem die Ausschreibung der Dabendorfer Kita „Villa Kunterbunt“ an freie Träger zur Betreibung einer Kindertagesstätte ab 01.02.2014. Das Gebäude und die Außenanlagen der Kita „Villa Kunterbunt“ befinden sich im Eigentum der Stadt. Das Grundstück in der Stubenrauchstraße 72 ist Eigentum des Landkreises und geht an diesen zurück.
 
Wechsel des Rechnungsprüfungsamtes
Die Stadt Zossen hat kein eigenes Rechnungsprüfungsamt (RPA) eingerichtet. Derzeit obliegt die Prüfung der Jahresrechnung dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises auf Kosten der Gemeinde. Die Prüfungen durch das RPA des Landkreises Teltow-Fläming können nach Aussagen der Bürgermeisterin „aufgrund diverser Vorfälle nicht mehr in einer Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens durchgeführt werden“. Die Stadt Zossen hat nun beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam mit der Prüfung der Haushaltswirtschaft der Stadt Zossen zu beauftragen (Kosten: ca. 10.000 €). Einzig die Mitglieder der Fraktion DIE Linke stimmten nicht für die Vorlage. Dr. Rainer Reinecke regte an, die Beschlussvorlage in den Finanzausschuss zu verweisen, um bei der nächsten Sitzung das Rechnungsprüfungsamt einzuladen, damit auch deren Position gehört werden kann.

Schließlich gibt es zwei Möglichkeiten, die zu einem Wechsel des RPA führen können. Zum einen kann die Arbeitsweise des RPA tatsächlich unzulänglich sein, zum anderen besteht aber auch die Möglichkeit, das dass RPA Unzulänglichkeiten bei der Stadt festgestellt hat, die mit einem Wechsel des RPA kaschiert werden sollen. Um Letzteres auszuschließen, hätte eine Anhörung des RPA hilfreich sein können.
 
Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2014
Der Gesetzgeber hat in Bezug auf die Untersetzung der Produkte im Haushaltsplan mit Zielen und Kennzahlen keine umsetzungsunterstützenden Ausführungen formuliert und die Umsetzung im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung den Kommunen übergeben. Damit die Stadt Zossen ihrer Verpflichtung nachkommt, werden im Haushaltsplan 2014 erstmals Kennzahlen zu den enthaltenen Zielen im Plan verankert. Es werden allerdings nur für ausgewählte Produkte Kennzahlen hinterlegt. Diese Kennzahlen sind bislang sehr allgemein. Die weitere Ausgestaltung des Haushaltes mit Kennzahlen (und Zielen) wird Aufgabe der Haushaltsberatungen der Zukunft sein. Bislang wurden leider nur quantitative Kennzahlen z. B. Kosten pro 1.000 EW; Kosten pro Kita-Platz oder Aufwand pro Straßen-km ausgewählt. Ich hatte deutlich gemacht, dass diese quantitativen Kennzahlen hilfreich sein können, um sich mit anderen Kommunen vergleichen zu können. Allerdings hätten aus meiner Sicht auch qualitative Kennzahlen ausgewählt werden sollen. Beispielsweise  % Erfüllungsstand / Instandhaltung der Gemeindestraßen.
 
Antrag zur Prüfung und ggf. Aufstellung von Hinweisschildern an Kindertagesstätten
und Schulen der Stadt Zossen
Der Beschluss wurde angenommen.
 
Außerplanmäßige Auszahlungen im Produkt 61201 
- hier: Ablösung von Krediten
Die hier betroffenen Kredite wirken sich weder positiv, noch negativ auf die Liquidität der Stadt Zossen aus, da sie in ihrer Höhe eher unbedeutend sind. Sie verursachen allerdings einen hohen Verwaltungsaufwand, da die Tilgung mindestens zwei Mal pro Jahr zu buchen ist. Eine Sofortablösung ist nach Aussage der Bürgermeisterin ohne zusätzliche Kosten, wie z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen, sofort möglich. Insofern wurde die Vorlage bestätigt.
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Zossener Wohnungsbaugesellschaft
und Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2012
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen bestätigt die Feststellung des
Jahresabschlusses 2012 der Zossener Wohnungsbaugesellschaft (ZWG) mit einer Bilanzsumme von 9.415 TEUR und einem Jahresüberschuss von 205 TEUR. Der Jahresüberschuss wird für zur Verringerung der Verlustvorträge aus Vorjahren verwendet. Die Beschlussvorlage wurde bestätigt. Zuvor hatte der Aufsichtsrat der Zossener Wohnungsbaugesellschaft nach Vorlage des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PTG Treuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2012 in Art, Umfang, Inhalt und Ergebnis gebilligt.

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