Stadt Zossen unterliegt beim Bundesverwaltungsgericht

19.03.2014

In der Verwaltungsstreitsache „ILB Fördermittel“ hat das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar 2014 beschlossen (BVerwG, Beschluss vom 29.01.2014 - 8 B 26.13), die Beschwerde der Stadt Zossen, gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Februar 2013 zurück zu weisen. Die Stadt Zossen trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 646.582,09 € festgesetzt. Damit dürften die Gerichtskosten in den drei Instanzen mehr als 20.000 € betragen haben. Zudem hatte die Stadt Zossen einen Rechtsanwalt beauftragt, dessen Arbeit ebenfalls mit Kosten für die Stadt verbunden ist.

Es geht um den in den Jahren 2004 und 2005 durchgeführten Abriss alter Militärbauten in Wünsdorf. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hatte die von der Stadt Zossen beantragten Fördermittel seinerzeit abgelehnt, da es seitens der Stadtverwaltung gravierende Vergabefehler gegeben hatte. Hiergegen hat die Stadt Zossen geklagt und in der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Potsdam am 17.08.2010 auch noch zugunsten der Stadt Zossen entschieden. Die Bürgermeisterin fühlte sich seinerzeit in ihrer Rechtsauffassung und juristischen Kompetenz bestätigt und auch in dem von ihr eingeschlagenen Weg, die Ablehnung der Fördermittel nicht einfach hinzunehmen. Die ILB ging anschließend in Berufung.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte am 27.02.2013 zu dem Fördermittelstreit mit der ILB gegen die Stadt Zossen entschieden. Das OVG bestätigte mit dem Urteil, dass es seitens der Stadtverwaltung seinerzeit gravierende Vergabefehler gegeben hat. Die Ablehnung des Förderantrages durch die ILB wegen schwerer, die Wirtschaftlichkeit gefährdender Vergaberechtsverstöße, war nach Auffassung des OVG rechtmäßig.

Das OVG hatte zudem verfügt, dass eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen wird. Hiergegen hatte die Stadt Zossen, vertreten durch die Bürgermeisterin Michaela Schreiber (Plan B), Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
 
Die Beschwerde der Stadt Zossen gegen die Nichtzulassung der Revision wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Damit wird das Urteil des OVG bestandskräftig und die 1,6 Mio € Fördermittel werden von der ILB nun endgültig nicht ausgezahlt. Die Stadt Zossen trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Ich hatte seinerzeit in der Stadtverordnetenversammlung auf das Kostenrisiko hingewiesen, dass auf Grund des hohen Streitwertes beträchtlich ist. Da damals die Klage von der Bürgermeisterin beim Verwaltungsgericht ohne Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingereicht wurde, ist nun eine Diskussion hinsichtlich der Haftungsfrage zu führen. Auch der Hauptausschuss hatte keinen rechtmäßigen Beschluss hinsichtlich der Beschwerde der Stadt Zossen beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision gefasst.

Alle Urteile vom Verwaltungsgericht über das OVG bis zum Bundesverwaltungsgericht sind öffentlich zugänglich. Bezüglich des Urteils, welches das Verwaltungsgericht seinerzeit verkündet hatte, ging die Bürgermeisterin direkt an die Öffentlichkeit (MAZ).

Die Auswirkungen der Verwaltungsstreitsache „ILB Fördermittel“ sind jedoch größer als die in Rede stehenden 1,6 Mio. € nicht erhaltener Fördermittel. Das Brandenburgische Kabinett hatte 2009 beschlossen für Wünsdorf bis zu 9 Mio. € bereitzustellen. Dieses Geld stand für investive Maßnahmen zur Konversion und zum Umbau in Wünsdorf zur Verfügung. Es wurden von Seiten der Stadt Zossen jedoch keine Mittel abgerufen. Zwar wurden 6 Förderanträge durch die Stadt gestellt, zwei Anträge wurden jedoch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe nicht bewilligt und vier dieser Anträge konnten wegen fehlender Eigentumsrechte nicht bearbeitet werden. Ich finde es sehr bedauerlich, dass es seitens der Stadtverwaltung keine weiteren Aktivitäten gab, um von den 9. Mio. € Projekte in Wünsdorf zu realisieren. Damit wurden Chancen für Wünsdorf vertan.

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