Bund und Berlin blockieren mehr Nachtruhe am BER

01.04.2014

Der Flughafenausschuss der Gemeindevertretung von Blankenfelde-Mahlow traf sich am Montag, den 31. März 2014 zu einer außerordentlichen Sitzung. Als Gast wurde der Flughafenkoordinator der Brandenburger Staatskanzlei, Rainer Bretschneider, begrüßt. Der Staatssekretär stand zu den Themen Nachtflugverbot und Schallschutzprogramm am Flughafen BER Rede und Antwort.

Hauptthema der Sitzung war der "Kompromissvorschlag“ der brandenburgischen Landesregierung, dass die Flughafengesellschaft freiwillig am Morgen darauf verzichtet, Flieger zwischen 5:00 und 6:00 Uhr starten zu lassen. Diese Regelung soll der Flughafen in einem Modellversuch fünf Jahre lang erproben, ohne dass die Betriebsgenehmigung und die Planfeststellung für den BER geändert werden müssten.

Praktisch geht es beim Kompromissvorschlag der Landesregierung um max. 10 - 12 Flüge (in der letzten Ausbaustufe 2025!) zwischen 5 und 6 Uhr morgens, die planmäßig da nicht stattfinden sollen. Das sind weniger als 1 % aller Flugbewegungen am BER. Dieser Kompromissvorschlag geht weit an dem vom Landtag angenommenen Volksbegehren vorbei. Das machten auch die Mitglieder und Gäste des Flughafenausschusses am Montagabend deutlich. Ziel des Volksbegehrens war die Ausdehnung des Nachtflugverbots am BER von 22-6 Uhr.

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat dem Flughafenkoordinator bereits am 22. Januar 2014 eine 37 Seiten umfassende „Road Map“ überreicht, die aufzeigt, wie die Brandenburger Landesregierung vor dem Hintergrund der bestehenden Gesetzeslage das BER-Nachtflugverbot im Alleingang zumindest auf die Zeit von 23 bis 6 Uhr ausweiten kann.Voraussetzung für diesen Brandenburger Alleingang ist die Kündigung des gemeinsamen Landesplanungsvertrags mit Berlin.

Dadurch gewinnt Brandenburg seine raumordnerische Planungskompetenz zurück und kann dann § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) durch Einfügung einer raumordnerischen Gewichtungsvorgabe für ein Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr so verändern, dass die Brandenburger Planfeststellungsbehörde eine Ausweitung des BER-Nachtflugverbots, zumindest auf die Zeit von 23 bis 6 Uhr, verfügen muss, um dieser Vorgabe zu genügen. Erarbeitet wurde die "Road Map" von den RAe Siebeck, Hofmann, Voßen & Kollegen (vgl. hier: http://www.blankenfelde-mahlow.de/media/custom/1631_3245_1.PDF?1390482665).

Diese Möglichkeit wird in den jetzt vermeldeten Ergebnissen der Verhandlungen nicht betrachtet und war wohl auch bislang nicht Gegenstand der Überlegungen der Landesregierung. Ich kann daher nicht erkennen, dass wirklich alles versucht wurde, eine wirkliche Ausdehnung des Nachtflugverbots am BER zu erreichen.

Auch beim Thema Schallschutz waren die Antworten von Herrn Brettschneider für die Mitglieder und Gäste des Flughafenausschusses unzureichend. Erst das Bundesverwaltungsgericht musste im Januar 2014 bestätigen, dass der Fluglärm in den Wohnungen die normale Gesprächslautstärke nicht übersteigen darf, dies entspricht 55 Dezibel.

Rund 25 500 Haus- und Wohnungseigentümer im Umkreis des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg haben Anspruch auf Schallschutz. Von Fluglärm Betroffene, die ihre Fenster in ihren Schlafräumen nachts zur Belüftung nicht mehr öffnen können, steht Ersatz in Form Lüftungseinrichtungen zu. Hierfür wollte der Flughafen bisher ausschließlich Billiglüfter vorsehen.

Durch die jetzt zu beachtende DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen) ergibt sich unter der Voraussetzung der “Erneuerung von mehr als einem Drittel der Fenster bzw. Abdichtung von mehr als einem Drittel der Dachfläche”, für den Flughafen nun die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Lüftungskonzepts. Im Ergebnis kann das zur Installation aktiver Be- und Entlüftungssysteme mit aufwändiger Steuerungs- und Regelungstechnik führen. Die Qualität der Ingenieurbüro, die die Lüftungskonzepte erarbeiten sollen, wurde von vielen Gästen der Ausschusssitzung durch verschiedene Beispiele in Frage gestellt. Wo baulich kein Lärmschutz möglich ist, wird eine Entschädigung gezahlt. Diese soll 30 Prozent des Verkehrswerts betragen – allerdings ist derzeit noch strittig, wie der Verkehrswert bemessen wird.

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