Bericht zur SVV am 10./17.12.2014

23.12.2014

In der letzten Stadtverordnetenversammlung des Jahres 2014 ging es insbesondere um die von der Bürgermeisterin abgeschaltete Straßenbeleuchtung in Wünsdorf. Auf der Tagesordnung standen aber auch zum wiederholten Mal der Haushaltsplan 2014 (!) und der Neubau der Gesamtschule Dabendorf. 

Der Bürgermeisterin lagen zur SVV am 10./17.12.2014 eine Reihe von Anfragen vor, die jedoch nicht beantwortet wurden, obwohl die Anfragen gemäß der Geschäftsordnung mindestens fünf Werktage vor der Sitzung ordnungsgemäß eingereicht wurden. Das Fragerecht der Stadtverordneten ist eine wesentliche Grundlage ihrer Arbeit. Anfragen sind wichtige Informations- und Kontrollinstrumente. Durch die Nichtbeantwortung wurden die Informationsrechte der Stadtverordneten durch die Bürgermeisterin wiederholt missachtet.

Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:

Prioritätenliste Neubau Straßenbeleuchtung für die Jahre 2014, 2015, 2016 - Erweiterung - Vorlage: 087/14 und Prioritätenliste Straßenausbau - Neubau für die Jahre 2014, 2015, 2016 - Aktualisierung - Vorlage: 088/14
Straßenbeleuchtung in Wünsdorf
Die Erweiterung der Prioritätenliste erfolgte angeblich aufgrund der entstandenen Dringlichkeit zur Wiederherstellung der Sicherheit (Schulwegsicherung usw.) in Wünsdorf und Neuhof. Die SVV hatte erst am 12.03.2014 die Prioritätenliste beschlossen. Mit der Änderung der Prioritätenliste soll nun der grundhafte Neubau der Straßenbeleuchtung in den i. R. stehenden Straßen in Wünsdorf und Neuhof geplant und realisiert werden.

Aus meiner Sicht ist derzeit nicht der grundhafte Neubau der Straßenbeleuchtung zu beschließen. Zunächst gilt es eine Notbeleuchtung zu organisieren sowie die nachhaltige Reparatur und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in Wünsdorf/Neuhof in Angriff zu nehmen. Die Stadtverordneten hatten auf ihrer Sitzung am 10.12.2014 auch beschlossen, dass die seit einigen Monaten im Dunkeln liegenden Straßen in Wünsdorf und Neuhof bis zum 31. Dezember 2014 eine Notbeleuchtung bekommen sollen.

Ein Neubau der Straßenbeleuchtung - verbunden mit Anliegerbeiträgen - kommt aus meiner Sicht erst dann in Betracht, wenn die Reparatur der Straßenbeleuchtung trotz regelmäßig erfolgter Wartung und Instandhaltung nicht mehr möglich ist. Um das prüfen zu können, sind sämtliche Revisionsprotokolle der Wartungsfirma zugänglich zu machen und eine unabhängige Fachfirma mit einer Expertise zum Zustand und zu Instandhaltungsmöglichkeiten der Straßenbeleuchtung der einzelnen Straßen zu beauftragen. Hierzu habe ich am 03.11.2014 Akteneinsicht beantragt, die mir von der Stadtverwaltung bislang nicht gewährt wird.
Die Fraktionen Plan B, CDU und der Stadtverordnete der AfD stimmten für den beitragspflichtigen, grundhaften Neubau der Straßenbeleuchtung.

Luchweg/Luchblick
Gleichzeitig wurde mit dem Beschluss der Luchweg/Luchblick aus der Prioritätenliste gestrichen. Die Straßen Luchweg/Luchblick sollten 2014 geplant und 2015 realisiert werden.

Der Luchweg/Luchblick war schon 2008 auf der Prioritätenliste. Auch bei dieser Straße war es so, dass erst mit dem unsachgemäßen Deckenschluss im Rahmen der Baumaßnahmen Telekom, Gas, Wasser und Abwasser der vorhandene Straßenaufbau zerstört wurde und jetzt der grundhafte Neuausbau notwendig ist.

Die Mehrheit der Anwohner war 2013 aus Kostengründen gegen einen 5-Meter-Ausbau. Es sollten Kosten von etwa 8,20 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche auf die Anlieger umgelegt werden (zzgl. Kosten für die Straßenbeleuchtung).

Gemäß dem BESCHLUSS-NR. 059/13 vom 04.09.2013 hat die SVV beschlossen, die Realisierung des Neubaus in den Jahren 2013/2014 vorzunehmen. In dieser SVV erklärte die Bürgermeisterin, dass sie inzwischen auch Konsequenzen personeller Art gezogen habe und das Projekt "auf Anfang" zurückgesetzt hätte. "Es werden ein neues Planungsbüro und ein neuer Mitarbeiter mit der erneuten Erstellung der technischen Planung und Kostenschätzung beauftragt".
In der SVV 12.03.2014 wurde erneut die Prioritätenliste beschlossen: Damit wurde beschlossen, die im Jahr 2013 missglückte Planung für die Straße Luchweg/Luchblick in Zossen zu wiederholen. Im Bericht aus der Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2014 heißt es zum Luchweg / Luchblick: Das Büro MIC wurde mit der neuen Planung beauftragt. Im Bauausschuss am 27.08.2014 informierte die Bürgermeisterin über die planmäßige Abarbeitung der Prio-Listen, so u. a. auch über den Luchweg/Luchblick in Zossen („alles im Plan“).

Insofern ist davon auszugehen, dass die neuen Planungen nun mittlerweile fertig sind. Eine Verschiebung der Planung in das Jahr 2015 ist somit nicht notwendig und nicht nachvollziehbar. Vielmehr ist der Luchweg/Luchblick - wie im Beschluss 059/13 festgelegt - im Jahr 2015 endlich zu realisieren. Im Bericht aus der Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2014 heißt es zum Luchweg / Luchblick in Zossen noch: „Planung in 2014 (Planerwechsel hat stattgefunden); geplante Umsetzung in 2015“.
Nunmehr ist die Realisierung wieder verschoben worden.
Insgesamt stimmten 15 Stadtverordnete für die Vorlage, 9 gegen die Vorlage – so auch ich und 3 Stadtverordnete enthielten sich der Stimme.

Bescheid des Landkreises vom 03.11.2014, Aktenzeichen: 15 31 03.22.1/14, wegen Beanstandung Haushalt 2014 (Aufhebung des Haushaltsbeschlusses oder Klage gegen den Bescheid) - Vorlage: 095/14
In der Stadtverordnetenversammlung am 15. Oktober 2014 wurde der Haushalt 2014 in veränderter Form zum dritten Mal mehrheitlich beschlossen. Ich stimmte gegen den Haushaltsplan 2014, da ich die Auffassung vertrat, dass die Finanzierung der neuen Gesamtschule - nicht wie mit dem Haushaltsplan vorgesehen - durch einen Kassenkredit erfolgen darf. Ein Kassenkredit darf nicht genommen werden, um einen noch nicht bewilligten Baukredit zu ersetzen. Kassenkredite dienen kommunalrechtlich als kurzfristige Instrumente zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten. Die beabsichtigte Verwendung des Kassenkredites für den Bau der Gesamtschule ist somit rechtswidrig.

Das sah nun auch die Untere Kommunalaufsichtsbehörde so. In einem Bescheid vom 03. November 2014 wurde es der Stadt untersagt, die beschlossene Haushaltssatzung 2014 umzusetzen. Ferner wurde angeordnet, dass die Haushaltssatzung 2014 aufgehoben wird. Aus der Begründung wird ersichtlich, dass bereits mit Datum vom 21.10.2014 eine einstweilige Beanstandung erlassen wurde. 

Über diesen Bescheid hat die Bürgermeisterin die Stadtverordneten erst mit der Enladung zur SVV am 10.12.2014 informiert. Sie hatte weder im zuvor tagenden Hauptausschuss, Finanzausschuss oder im Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung über diesen Bescheid informiert, obwohl die Untere Kommunalaufsichtsbehörde explizit die unverzügliche Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung für erforderlich hielt.

In der SVV am 17.12.2014 erklärte die Bürgermeisterin, dass fristwarend bereits Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde. In dem nicht öffentlich gestempelten Bescheid geht es um begründet die Kommunalaufsicht den Bescheid im Wesentlichen mit zwei Punkten: Zum einen geht es um den Kassenkreditweil in Höhe von 11 Mio. €. Dieser Kassenkredit soll im Wesentlichen zur Absicherung der Finanzierung der Hauptgewerke der Baumaßnahme Schulstandort Dabendorf. Dies ist nach der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) nicht zulässig. Auf diesen Beanstandungsgrund ging die Bürgermeisterin in der Begründung zur vorgelegten Beschlussvorlage nicht ein. Zum anderen geht es um die Entnahme aus der Rücklage, in Höhe von 6,6 Mio. €. Diese Entnahme aus der Rücklage wurde unzulässigerweise als Ertrag verbucht. Nur diese fehlerhafte Buchung führt dazu, dass der Haushalt ausgeglichen dargestellt wurde. Bei korrekter Buchung der Entnahme aus der Rücklage wäre der Haushalt nicht ausgeglichen gewesen. Auf diesen Beanstandungsgrund ging die Bürgermeisterin in der Begründung zur vorgelegten Beschlussvorlage nur oberflächlich ein.  

Diese beiden Punkt führten dazu, dass die Haushaltssatzung rechtswidrig ist. Daher musste die Untere Kommunalaufsicht folgerichtig den per Bescheid die Haushaltssatzung 2014 beanstanden.

Die Bürgermeisterin empfahl den Stadtverordneten gegen den Bescheid zu klagen. In meiner Erwiderung machte ich deutlich, dass eine Klage nicht hilfreich ist, da die Beanstandung des Haushaltsbeschlusses sofort wirksam ist, die Haushaltssatzung nicht umgesetzt werden darf und dies durch die Klage nicht augehoben wird. Vielmehr habe ich dafür plädiert, die Finanzierung des Neubaus der Gesamtschule endlich auf rechtssichere Füße zu stellen um das Projket nicht durch rechtswidriges Handeln zu gefährden.

Erstaunlich war das Verhalten der CDU-Fraktion. In der Diskussion sprachen sich sowohl Herr Kühnapfel als auch Herr Blanke gegen eine Klage aus. Nach einer Sitzungspause und der Erklärung der Bürgermeisterin, dass sie als erstes eine Streitwertfestsetzung beim Gericht beantragen werde, worauf man immer noch die Klage zurückziehen könne, stimmte die Mehrheit einschließlich CDU mit 18 Ja- bei neun Neinstimmen für den Gang vors Gericht.

Übernahme einer privaten Verkehrsfläche in die Baulast und in das Eigentum der Stadt Zossen - Vorlage: 079/14
Die Eigentümer des Geländes vom Gut Neuhof möchte den Bereich um das Gutshaus von der Zufahrt zur Holzhaussiedlung voneinander trennen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine Straße gebaut werden, die dieser Holzhaussiedlung als Zufahrt dienen soll. Die Straße, mit ihren Nebenanlagen, wird je nach örtlicher Gegebenheit eine Breite zwischen 6 – 8 Meter haben. Der Eigentümer möchte diese Straße der Stadt Zossen im fertigen Zustand übergeben. Der Ortsbeirat Wünsdorf stimmte gegen die Beschlussvorlage, da auch Bewohner der Holzhaussiedlung sich gegen die Vorlage ausgesprochen hatten. Aus meiner Sicht ist es derzeit nicht nachvollziehbar, warum die Stadt die private Straße mit allen Folgekosten hoheitlich und eigentumsrechtlich übernehmen soll.
Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.

Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/12 "Burgberg" - Vorlage: 081/14 sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Burgberg" im OT Wünsdorf - Vorlage: 078/14
Der Entwurf des Bebauungsplanes 01/12 „Burgberg“ und der Entwurf der Begründung mit dem dazugehörigen Umweltbericht lagen in der Zeit vom 05. August 2014 bis einschließlich 12. September 2014 im Rathauses zur Einsichtnahme aus. Parallel erfolgte auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Von Bürgern sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden in einer Abwägungstabelle zusammengefasst. Zudem wurde der Umgang mit diesen dargelegt und erläutert. Ich habe der Beschlussvorlage zugestimmt, zuvor aber auf eine Forderung der Deutschen Bahn hingewiesen. Die Forderung lautet: „Der obere Sportplatz ist gleisseitig so abzusichern bzw. abzusperren, dass Beeinträchtigungen des Eisenbahnverkehrs und des Bahngeländes durch die Ballsportarten generell ausgeschlossen werden und Bälle nicht in Richtung Gleisanlagen fallen können.“ Ich bat die Verwaltung, diese Forderung bei der anstehenden Baumaßnahme aus Sicherheitsgründen zu berücksichtigen. Der Grund meines Hinweises war, dass im Abwägungsvorschlag der Verwaltung dieser Forderung nicht entsprochen werden sollte.
Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.

Verwendung von Überschüssen aus der Verwaltertätigkeit der ZWG, Schuldendiensthilfe - Vorlage: 085/14
Von der ZWG wurden 2014 aus Überschüssen aus der Verwaltertätigkeit der Stadt Zossen 253.900 EUR zur Deckung des Schuldendienstes übergeben. In Verwaltung der ZWG befinden sich Objekte in Glienick, Kallinchen und das neue Jobcenter in Zossen. Für diese Objekte laufen Kredite, die zur Sanierung bzw. zum Bau aufgenommen wurden und im Haushalt enthalten sind. Ferner sind viele Mietobjekte der ZWG noch mit Altschulden (vor 1990) belastet. Als Schuldendiensthilfe werden für den Kredit des Objektes in Glienick für 2014 ein Betrag von 10.000 EUR und für den Kredit des Objektes in Kallinchen ein Betrag von 15.000 EUR benötigt.

Für den Kredit Jobcenter werden für 2014 insgesamt 184.800 EUR benötigt. Als Schuldendienst für die Altschulden wird für 2014 wird ein Betrag in Höhe von 44.100 EUR benötigt.

In der Diskussion fragte ich nach, warum die Beschlussvorlage nicht im Finanzausschuss beraten wurde. Zudem hatte ich folgende Frage aufgeworfen. Die Summe aus Überschüssen aus der Verwaltertätigkeit der ZWG war im Jahr 2014 um ca. 90.000 € höher als noch im Jahr 2013. Eine Erklärung wären die neu hinzugekommenen Einnahmen vom Jobcenter. Wenn auf der einen Seite Mehreinnahmen von ca. 90.000 € zu verzeichnen sind und auf der anderen Seite  Kreditverbindlichkeiten für das Jobcenter in Höhe von 184.800 €, würde das bedeuten, dass die Einnahmen aus dem Jobcenter nicht einmal die Hälfte der Kreditverbindlichkeiten abdecken.

Hierauf will die Bürgermeisterin auf der nächsten Finanzausschussitzung eine Antwort geben.

Antrag der fraktionsübergreifenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen vom 27.11.2014, übergeben an die Stadt Zossen zum Hauptausschuss am 27.11.2014: Antrag der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen vom 10.12.2014; Schulneubau Dabendorf - Vorlage: 091/14
- Die Unterzeichner beantragen, die durch die Ablehnung des Beschlusses Nr. 66/14/01 vom 08.10.2014 entstandene Beschlusslage, (Stand Herbst 2013) durch Neuberatung dahingehend zu überprüfen, dass die ENEV 2016 bautechnisch und baurechtlich eingehalten wird.
- Ferner wird beantragt zu prüfen, ob mögliche Einsparungen am Bauvorhaben im Verhältnis zu möglichen Planungsmehrkosten/ Umplanungskosten wirtschaftlich vertretbar sind. Es ist sicher zu stellen, dass ohne diese Prüfungen keine unumkehrbare Bauvorhabenlage entsteht.

Der etwas komplizierte und uneindeutige Beschlusstext wird möglicherweise dazu führen, dass die Kosten für die Gesamtschule um mehrere Mio. € steigen können. Damit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2014 relativiert.
Vgl. hierzu: http://www.carstenpreuss.de/index.php/aktuelles-uebersicht/items/hoehere-kosten-fuer-die-geplante-gesamtschule-dabendorf-abgelehnt.html

Die Fraktion DIE LINKE hatte weitere Kostensteigerungen noch durch einen Änderungsantrag verhindern wollen. Der Änderungsantrag sah vor, dass die derzeit angesetzten Gesamtkosten des Schulneubaus Dabendorf in Höhe von 37,5 Millionen Euro nicht überschritten werden dürfen.

Der Stadtverordnetenvorsteher Olaf Manthey (Plan B) hat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zur Abstimmung stellen wollen. Ich hatte auf die Geschäftsordnung der Stadt Zossen verwiesen. In § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadt Zossen vom 15.12. 2010 heißt es: „ Liegen zu einem Tagesordnungspunkt Änderungs- und Ergänzungsanträge vor, wird zuerst über den Antrag abgestimmt, der von dem Antrag der Sitzungsvorlage am weitesten abweicht. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitzende“. Da nur ein Änderungsantrag vorlag, hätte als Erstes über diesen Änderungsantrag  abgestimmt werden müssen. Dennoch hat der Stadtverordnetenvorsteher den Änderungsantrag nicht zur Abstimmung gebracht. Ein klarer Verstoß gegen die Geschäftsordnung. In einer persönlichen Erklärung habe ich dieses Verhalten scharf verurteilt. Ich hatte zudem erklärt, dass ich damit Leben kann, wenn ein Antrag von meiner Fraktion keine Mehrheit findet. Ich kann es jedoch nicht hinnehmen, dass unter Verletzung der Geschäftsordnung Anträge nicht zur Abstimmung gestellt werden.

Personalstellen Jugendarbeit und Schulsozialarbeit an Jugendklubs, weiterführenden Schulen und Grundschulen der Stadt Zossen - Vorlage: 084/14
Die Vorlage lautet:
1. Die Fortführung folgender Stellen in der Jugendarbeit und Schulsozialarbeit an erweiterten Schulen über den 31.12.2014 hinaus:
a. 1,0 VZE Schulsozialarbeit an der Gesamtschule Dabendorf (Finanzierung über Mittel
Land, Landkreis und Stadt)
b. 1,0 VZE Jugendarbeit im Jugendklub „Phönix“ (Finanzierung über Mittel Land, Landkreis und Stadt)
c. 0,5 VZE Schulsozialarbeit an der Oberschule Wünsdorf (Finanzierung über Mittel, Landkreis und Stadt)
d. 1,0 VZE Jugendarbeit und Jugendkoordination im Jugendzentrum Zossen (Finanzierung 0,75 VZE über Mittel, Landkreis und Stadt und 0,25 VZE Stadt Zossen zu 100%)
e. 1,0 VZE Jugendarbeit Jugendzentrum Zossen (Finanzierung 0,75 VZE über Mittel, Landkreis und Stadt und 0,25 VZE Stadt Zossen zu 100%)
f. 0,5 VZE Jugendarbeit im Jugendklub „Phönix“ (Finanzierung zu 100% Stadt Zossen)

2. Darüber hinaus soll die Jugendarbeit ab 01.01.2015 um 1,0 VZE erweitert werden. Die Finanzierung erfolgt mit 0,5 VZE gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Teltow Fläming vom 06.11.2014 aus Mitteln des Landkreises und zu 0,5 VZE aus Mitteln der Stadt Zossen.
Der Einsatz erfolgt:
a. 0,5 VZE Jugendarbeit Jugendclub Phönix (Finanzierung über Mittel Land, Landkreis, Stadt)
b. 0,5 VZE Jugendarbeit Jugendzentrum Zossen (Finanzierung zu 100% aus Mitteln der Stadt)

3. Die 1,0 VZE Schulsozialarbeit an Grundschulen, die bisher zu 100% durch die Stadt finanziert wurde wird zum 31.12.2015 eingestellt. Sobald der Landkreis Teltow Fläming eine 50% Förderung der Schulsozialarbeit an Grundschulen beschließt, wird eine 1,0 VZE wieder durch die Stadt Zossen finanziert und eine zweite 1,0 VZE durch den Landkreis (voraussichtlich zum 2. Halbjahr 2015.

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.

Beitrittsbeschluss zum Bebauungsplan "Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben" im OT Wünsdorf - Vorlage: 076/14
In der Sitzung der Stadtverordneten wurde am 20.03.2013 der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und zur Genehmigung beim Landkreis Teltow-Fläming eingereicht. Mit Bescheid vom 21. August 2013 wurde der Bebauungsplan mit Maßgaben und unter Auflagen genehmigt. Diese Maßgaben und Auflagen wurden durch die SVV bestätigt und in den B-Plan übernommen.
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.

2. Änderung des Bebauungsplanes 44/03-a "Am Bahnhof" Vorlage: 082/14
Der Bebauungsplan mit der 1. Änderung ist am 25.06.2012 in Kraft getreten. Der KMS erhebt auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes die Anschlussbeiträge. Durch die Festsetzung der III-geschossigen Bauweise sind die anfallenden Beiträge sehr hoch. Diese sollen durch die Überarbeitung des B-Planes – Reduzierung auf II-Geschosse, Ausweisung von Flächen, die keiner Gewerbenutzung oder einer Bebauung dienen sollen, als Grünflächen und Darstellung der tatsächlichen Verkehrsflächen – reduziert werden. Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.

Bewerbung der Stadt Zossen für die Landesgartenschau 2019 - Vorlage: 086/14
Der Ausschuss KTL hat auf seiner Sitzung am 24.11.2014 einstimmig die Empfehlung abgegeben,
dass die Bürgermeisterin die Bewerbung der Stadt Zossen zur Landesgartenschau 2019 fristwahrend (Fristablauf 28.11.2014) einreicht. Erforderliche Bewerbungsunterlagen wurden nach Aussage der Bürgermeisterin nachgereicht. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgte nachträglich, um die Wahrung der Bewerbungsfrist zu gewährleisten. Die Beschlussvorlage wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Weitere Infos unter: http://www.carstenpreuss.de/index.php/aktuelles-uebersicht/items/zossen-bewirbt-sich-um-die-laga-2019.html

Berufung sachkundiger Einwohner für die noch freien Plätze in den Fachausschüssen der Stadt Zossen - Vorlage: 089/14
Gemäß Beschluss der SVV vom 18.06.2014 (Grundsatzbeschluss zur Anzahl der Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung in den Ausschüssen der Stadt Zossen) werden jeweils 5 sachkundige Einwohner in die Ausschüsse der Stadt Zossen berufen. Die aufgeführten Personen stellten sich im Hauptausschuss am 27.11.2014 und am 04.12.2014 vor und wurden durch den Hauptausschuss empfohlen. Ich halte das Auswahlverfahren für nicht geeignet. Aus meiner Sicht sollten die Mitglieder der Fachausschüsse die Fachkunde bzw. Sachkunde beurteilen.  

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen hat folgende sachkundige Einwohner als beratenden Mitglieder in den Fachausschüssen berufen.
1. in den Ausschuss für Bau, Bauleitplanung und Wirtschaftsförderung:
Herr Hartmut Miethge
Herr Burkhard Tews
Herr Thomas Czesky
Herr Dieter Busch
2. in den Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Zossen:
Herr Peter Schuld
Herr Joachim Büder
Herr Gerhard Wusterack
Frau Kerstin Lindstedt
Herr Rainer Reinecke
3. in den Ausschuss für Finanzen der Stadt Zossen:
Herr Siegmund Trebschuh
Frau Peggy Kühnapfel
Frau Barbara Kaulen
Herr Ulrich Böhme
Herr Sascha Loy
4. in den Ausschuss für Soziales, Jugend, Bildung und Sport der Stadt Zossen:
Herr Paul-Günter Reinhard
Herr Denny Böhme
Frau Sylvia Rischer
Frau Martina Leisten
Frau Clarissa Böhm
5. in den Ausschuss für Kultur, Tourismus und Landesgartenschau der Stadt Zossen:
Herr Wendelin Trautmann
Herr Klaus Reinhardt
Herr Dieter Schäfer

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