Bericht zur Stadverordnetenversammlung am 05.10.2016

05.10.2016

In der ersten Sitzung der Zossener Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause ging es am 05.10.2016 insbesondere um die Aufstellung von Zwei B-Plänen. Es ging zum einen um den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnen am Schloss Zossen" und den damit verbundenen Rückbau des Einkaufszentrums in der Zossener Fischerstraße und zum anderen um den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Berliner Allee/ Gutstedtstraße" im OT Wünsdorf zur Errichtung eines weiteren Einkaufsmarktes an der B96.

Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:

Informationen zu Sitzungen des Zweckverbandes "Komplexsanierung mittlerer Süden", des MAWV und des WAR: Die Berichte der Bürgermeisterin sind hier zu finden:  (externer Link zur Stadtseite)

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Wohnen am Schloss Zossen":
Aus meiner Sicht ging es nicht allein um die Frage „Ja“ oder „Nein“, es ging und geht um die Frage wie eine künftige Bebauung des jetzigen Einkaufszentrums Fischerstraße aussehen soll. Dazu hätten sich die Stadtverordneten schon im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses verständigen müssen. Das ist leider nicht geschehen. Ein Bebauungsplan wird aufgestellt, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Kommunen sollen mit der Bauleitplanung bewusst Städtebaupolitik betreiben. Die Stadtverordnetenversammlung muss die städtebaulichen Zielsetzungen formulieren, die bei der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Der B-Plan muss die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell berücksichtigen. Aus meiner Sicht hätte die SVV daher einige Eckpunkte dem Planer mit auf den Weg geben müssen. Z.B.:

Die Zahl von 180 – 200 Wohnungen auf einem 2 ha großen Areal erscheint mir zu hoch.

Die Parkplatzproblematik muss auf dem Areal gelöst werden und darf nicht zur Inanspruchnahme innerstädtischer öffentlicher Parkplätze führen.

Die Gebäudehöhe ist zu diskutieren. In der Begründung zur Beschlussvorlage heißt es lediglich, dass die Gebäude „überwiegend“ in offener Bauweise geplant werden und in Form und Struktur der Bebauung des Ortskerns entsprechen sollen. Das ist sehr unverbindlich. Aus meiner Sicht ist eine dreigeschossige Bebauung städtebaulich problematisch. Dazu erinnerte ich in der Sitzung an den Namen des B-Plangebietes „Wohnen am Schloss“. Kern der Stadt Zossen war die Burganlage, die im 13. Jahrhundert entstand. Das Schloss, das auf diesem Areal errichtet wurde, geht auf das 16. bzw. 17. Jahrhundert zurück. Zum Schloss gehörte auch ein kleiner Park, der nicht Bestandteil des heutigen Stadtparks ist. Er reichte - bzw. als Grünanlage reicht dieses Areal heute noch - bis an das EKZ Fischerstraße. Dieses EKZ war ursprünglich der Wirtschaftshof des Schlosses. Er war dem Schloss nachgeordnet. Aus städtebaulicher Sicht, sollte das jetzt i. R. stehende B-Planareal auch künftig dem Schloss nachgeordnet sein, was eine dreigeschossige Bebauung nicht zulassen würde. Bzw. wenn es sich bei dem dritten Geschoss um das ausgebaute Dachgeschoss handelt, muss über die maximal zulässige Traufhöhe diskutiert werden. In der Innenstadt haben wir in der Regel eine ein- bis dreigeschossigen Bauweise. Das Jobcenter ist beispielsweise dreigeschossig. Ein Bebauungsplan trifft konkrete Aussagen darüber, wie hoch neue Gebäude maximal sein dürfen. In Bezug auf die Geschossigkeit ist auch die Dachform zu regeln.

Auch bei vertretbaren Baukosten kann Wert auf einen hohen Baustandard und auf architektonische Qualität gelegt werden. Das sollte dem Planer ebenfalls mit auf den Weg gegeben werden.

Festzulegen sind Eckpunkte zum Abstand der Bebauung zum Nottekanal sowie zur Gestaltung des Übergangsbereiches zum Nottekanal. (Grünbereich, Wanderwege, öffentlicher Grünbereich oder Teil privater Gärten). Gleiches gilt für den Übergang zu den Wiesenbereichen. Insgesamt ist auch der Umfang der Freiflächen zu regeln.

Der Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Im FNP ist die Fläche als Mischgebiet ausgewiesen. Die jetzige Planung sieht ein reines Wohngebiet vor. In der Sitzung habe ich deutlich gemacht, dass aus meiner Sicht auch über die Frage der Einbeziehung von Einzelhandelsnutzung zu diskutieren ist. Mit der geplanten Schließung des Einkaufszentrums wird auch die letzte Möglichkeit für den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs in der Innenstadt geschlossen. 

Mein Vorschlag war, den Antrag nochmals in den Bauausschuss zu verweisen. Zudem stellte ich folgenden Ergänzungsantrag: Der Vorentwurf - unter Berücksichtigung der hier gemachten Eckpunkte - mit möglichen Varianten, wird zunächst nur in den Grundzügen ausgearbeitet und dann dem Bauausschuss nochmals vorgelegt.

Der Verweisungsantrag wurde abgelehnt und der Ergänzungsantrag nicht abgestimmt. Der Beschlussantrag wurde dann mehgrheitlich angenommen. Ich habe aus den genannten Gründen gegen den Antrag in der vorliegenden Form votiert.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Berliner Allee/Gutstedtstraße" im OT Wünsdorf:
Dabei geht es um einen Lebensmittelmarkt (Vollversorger) und ein Laden für Tierbedarf. Innerhalb von 700 m soll mit der Beschlussvorlage an der B96 nun ein dritter Einkaufsmarkt  entstehen (ALDI und NahKauf nicht mitgerechnet). Ich habe aus folgenden Gründen gegen diese Beschlussvorlage gestimmt:
Jüterbog hat es, Luckenwalde hat es, Königs-Wusterhausen hat es, Ludwigsfelde hat es und viele andere Städte und Gemeinden haben es: Ein Einzelhandelskonzept!! Wesentliches Ziel eines solchen Einzelhandelskonzeptes ist die Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung der Bevölkerung sowie die Stabilisierung der städtischen Zentren. Was nicht passieren soll ist, dass neue Angebote und Verkaufsflächen möglicherweise nur durch Umsatzumverteilung im Bestand realisiert werden können und es dadurch zu einem höheren Risiko für existierende Anbieter kommt. Im Extremfall kann das einen ruinösen Wettbewerb mit städtebaulich negativen Folgen durch Betriebsaufgaben zur Folge haben. Das wiederum kann letztlich die Leerstandssituation verschärfen. Dazu haben wir ja bereits Beispiele. Unser Ziel muss es aber sein, eben nicht jeden quantitativen Ausbau zu begrüßen, sondern vielmehr die räumlich-strukturelle Verbesserung der Angebotssituation in der Stadt und in den Ortsteilen im Blick zu haben. Genau das erreichen wir mit einer weiteren Ansiedlung an der B96 in Wünsdorf neben bzw. zwischen den bestehenden Einkaufsmärkten nicht.

Zur möglichen Leerstandsproblematik: Lang anhaltende Leerstände führen zu unerwünschten „Entwertungseffekten“ bzw. dauerhaften Imageschäden des Stadtbildes. Insofern habe ich Frau Schreiber gefragt, ob es für die Inhaber der bestehenden Discounter und Supermärkten eine Rückbauverpflichtung für den jeweiligen Markt gibt, falls dieser aufgegeben wird und eine Nachvermietung nicht in Sicht ist. Eine Antwort auf diese Frage habe ich nicht erhalten.

Für den vorliegenden Beschlussantrag habe ich beantragt, dass mit dem Investor eine Rückbauverpflichtung, für den Fall der Nutzungsaufgabe und einer nicht adäquaten Nachvermietung vertraglich zu regeln ist. Der Antrag kam jedoch nicht zur Abstimmung. Mehrheitlich wurde die Beschlussvorlage angenommen.

Wahl eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Zossener Wohnungsbau Gesellschaft mbH (ZWG): Den Tagesodnungspunkt hat die Bürgermeisterin von der Tagesordnung genommen. Zugleich hat sie zugesichert, dass keine wesentlichen Entscheidungen im Aufsichtsrat der ZWG getroffen werden, bevor die Neubesetzung erfolgt ist.

Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Zossener Wohnungsbaugesellschaft und Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2015: Die Feststellung des Jahresabschlusses wurde von der Stadtverordnetenversamm lung bestätigt.  

Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung ging es noch um Rechtsmittel gegen die Kreisumlagenfestsetzung 2015 sowie gegen die Finanzausgleichsumlage 2015.

In der Fragestunde habe ich Bezug genommen auf das MAZ Interview mit Frau Schreiber vom 27. September 2016. Zum Neubau der Gesamtschule sagte Frau Scheiber: „Nach wie vor gilt, dass wir im Herbst 2016 damit anfangen wollen zu bauen. Dieses Ziel verfolgen wir immer noch.“ Ihre Äußerung ließ vermuten, dass es hier Neuigkeiten gibt. Auf meine Nachfrage verwies die Bürgermeisterin darauf, dass neue Informationen von der ZWG an die Öffentlichkeit gehen. Zudem ging es in der Fragestunde um den Erhalt der Buslinie 618 und um den Zustand der Goethestraße und der Straße Uhlenhorst in Dabendorf. In Folge der Sanierung der B96 und der dadurch von vielen genutzten Umleitung über diese beiden Straßen, hat sich der Zustand sehr verschlechtert. Die Bürgermeisterin sicherte zu, dass der Bauhof die Straßen ausbessern wird. Aus Schöneiche kam die Nachfrage, warum es in der KITA Schöneiche einen Aufnahmestopp gibt. Die Bürgermeisterin erklärte den Aufnahmestopp mit der geplanten Sanierung der KITA.

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