Bericht zur Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2014

26.09.2014

In der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 24.09.2014 ging es vor allem um Mehrkosten für den Schulneubau in Dabendorf. Hierzu habe ich einen extra Beitrag veröffentlicht. Der Beitrag zur Gesamtschule Dabendorf kann hier geöffnet werden. Der Beschlussantrag zur Gesamtschule Dabendorf wurde allerdings vertagt. Am 01.10.2014 wird eine gemeinsame Sitzung der Ausschüsse Finanzen und Bauen anberaumt um die Vorlage nochmals zu diskutieren. Am 08.10.2014 soll dann eine Sondersitzung der SVV über die Beschlussvorlage beraten.

Beitrittsbeschluss zum Bebauungsplan "Schulstandort Dabendorf"
Das Kreisentwicklungsamt des Landkreises Teltow-Fläming hat den Bebauungsplan "Schulstandort Dabendorf", der auf der Sitzung am 09. April 2014 als Satzung beschlossen wurde, mit Maßgaben und unter Auflagen genehmigt. Die Änderungen des Planes sowie der Begründung sind in genannter Weise vorgenommen worden und wurden einstimmig beschlossen.

Einzelsatzungen der Stadt Zossen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die straßenbauliche Maßnahmen.
Hier ging es um die Verbesserung der Straßenbeleuchtung "Unter den Eichen" in Zesch am See und um die Verbesserung des Gehweges "Am Eiskutenberg" in Wünsdorf. Die vorgelegten Einzelsatzungen bilden die Grundlage für die beitragsrechtliche Bescheidung der durchgeführten Straßenbaumaßnahmen. Entsprechend den Musterregelungen der Stadt Zossen wurden die Einzelsatzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.  Die Fraktion DIE LINKE hatte im Februar 2013 zur Musterregelung für Straßenbaubeitragssatzungen der Stadt einen Änderungsantrag zur Senkung der Straßenbaubeiträge für Anlieger eingereicht. Unser Ziel war es die Anteile der Anlieger beim Ausbau von Anliegerstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Haupterschließungsstraßen deutlich zu senken und im Gegenzug die Mehrkosten der Stadt aufzuerlegen. Wir hatten eine Senkung in Höhe von 5 – 15 % der Straßenausbaubeiträge (in Abhängigkeit von der Straßenart) vorgeschlagen. Leider hat eine Mehrheit diesen Änderungsantrag seinerzeit abgelehnt. Bei der Bemessung der Beitragshöhe gibt es zulässige Anteilsspannen. Unser Vorschlag für geringere Beitragshöhen stand im Einklang mit Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes. Die Verwaltung bzw. eine Mehrheit der SVV hat jedoch entschieden, bei den Beitragshöhen nur knapp unter den Höchstsätzen für Anlieger zu bleiben. Da wir uns für geringere Straßenausbaubeiträge für die Anlieger eingesetzt haben und das noch immer tun, konnten wir den beiden Einzelsatzungen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nicht zustimmen.

Offenlagebeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen am See - Wünsdorf"
Der Bebauungsplan befindet sich - gemäß dem FNP - in einem als Sonderbaufläche Erholung ausgewiesenen Gebiet. Hierbei handelt es sich vorrangig um Wochenend- und Ferienhausgebiete. Gemäß § 10 der Baunutzungsverordnung ( BauNVO) sind in Ferienhausgebieten Ferienhäuser zulässig, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen. Die vorliegende Planung zeigt aber, dass die geplanten Stadtvillen überwiegend dem dauerhaften Wohnen dienen sollen.
Im FNP Zossen sind zudem Leitsätze formuliert und beschlossen worden, die mit dem B-Plan nicht eingehalten werden. Demnach ist darauf zu achten, dass die Uferbereiche der Seen öffentlich zugänglich bleiben. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes widerspricht dieser Zielstellung des FNP, da der Uferbereich nicht öffentlich zugänglich sein wird.
Zwar soll mit dem Bebauungsplan eine Schandfleck in der Stadt beseitigt werden, doch das gute Ziel rechtfertigt nicht alle Mittel. Mit diesem Beschluss wird ein Präzedenzfall für die vielen Grundstücke geschaffen, die im FNP als Sonderbauflächen Erholung ausgewiesen sind. Ich habe der Beschlussvorlage daher nicht zugestimmt.

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der "Dahlewitzer Straße" in Dabendorf
Der Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der "Dahlewitzer Straße" in Dabendorf wurde einstimmig zugestimmt. Im Zuge der Bauarbeiten werden 17 neue Straßenlampen errichtet. Die geplanten Kosten wurden mit 71.000 € veranschlagt.

Befreiung von Festsetzungen im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Töpchiner Weg"
Der Eigentümer wollte für seine zwei PKW das eigene Grundstück zum Abstellen der Fahrzeuge nutzen und für diese vor dem Reihenhausende ein Doppelcarport errichten. Neben seinem Hausteil sind zwei Geräteschuppen vorhanden. Im VEP sind vor der Häuserreihe jeweils 1 "überdachter Einstellplatz" je Grundstück vorgesehen. Insofern hätte eine Befreiung von der Festsetzung im VEP erfolgen müssen. Nachdem der Ortsbeirat und der Bauausschuss dies abgelehnt hatten fand der Antrag auch in der SVV keine Mehrheit. Auch ich habe gegen die Vorlage gestimmt.

Befreiung von Festsetzungen im B-Plan "Am Eichenhain"
Der Bebauungsplan "Am Eichenhain" von 1999 setzt in dem Bereich südlich der Erschließungsstraße "Im Eichenhain" Wohnhäuser in II-III-geschossiger Bauweise fest. Zudem sind das Baufenster und der Bereich für Garagen und Stellplätze klar definiert. Diese Regelungen dienen der städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Ziel ist es, städtebaulich unerwünschte oder negative Entwicklungen zu verhindern. Der Bauherr dieses Grundstückes im "Im Eichenhain 7" möchte altersgerecht ein I-geschossiges Wohnhaus mit angrenzender Garage errichten. Für diese Umsetzung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes erforderlich. Da in dieser Straße bereits an anderer Stelle ein solches Vorhaben umgesetzt wurde, hat die Mehrheit der Stadtverordneten der Beschlussvorlage zugestimmt. Ich habe mich enthalten.

Befreiung von Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Am Königsgraben"
Das Grundstück soll mit einem Einfamilienhaus im Bungalowstil bebaut werden. Der VEP "Am Königsgraben" ist aus dem Jahr 1997. In dieser Planung sind im angefragten Bereich Stadtvillen mit einer zwingenden Bebauung von II+D (II-Geschosse + Dach) geplant und festgesetzt. Die im Plan westlich festgesetzten Stadtvillen sind nicht umgesetzt worden, hier sind bereits Einfamilienhäuser mit I+D oder im Bungalowstil entstanden. Die Mehrheit der Stadtverordneten hat dem Antrag auf Befreiung zugestimmt. Ich habe mich enthalten.

Bestätigung der Eilentscheidung der Verwaltung zur Umschuldung eines Kredites
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigte die Eilentscheidung vom 21.08.2014 zur Umschuldung eines Kredites bei der ILB. Der effektive Jahreszins des umgeschuldeten Kredites beträgt 1,63 % - für eine Laufzeit von 15 Jahren. Es wurde ein Annuitätendarlehen abgeschlossen (ersparter Zins wird für die Tilgung aufgewendet). Der im September 2011 in Höhe von 6.500.000 EUR aufgenommene Kredit bei der ILB für den Bau des Jobcenters war zum 31.08.2014 umzuschulden, da die Zinsbindungsfrist endete. Die Restschuld betrug per 31.08.2014 rund 6.127.600 EUR. Ursprünglich war geplant, dieses Darlehen in ein Bauspardarlehen (2,98% Darlehenszinssatz) umzuschulden. Allerdings sprach die nicht vorhersehbare Zinspolitik der EZB dagegen, da wider Erwarten der Leitzins und damit verbunden auch Darlehens- und Guthabenzinsen immer weiter gesunken sind. Somit ist es wirtschaftlicher, den Bausparvertrag liegen zu lassen und den Kredit in ein weiteres Kommunaldarlehen umzuschulden bzw. den bestehenden Vertrag mit neu ausverhandelten Konditionen zu ersetzen.

Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Zossener Wohnungsbaugesellschaft und Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2013
Der Aufsichtsrat der Zossener Wohnungsbaugesellschaft hat nach Vorlage des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PTG Treuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2013 in Art, Umfang, Inhalt und Ergebnis gebilligt. Die Mehrheit der Stadtverordneten hat den Jahresabschluss und die Entlastung der Geschäftsführung bestätigt. Ich habe mich enthalten.

Entscheidung über die Petition Tomatensteg/Zesch am See
Die Entscheidung wurde auf Wunsch des Petenten vertagt.

Aufhebung des Beschlusses Nr. 027/14 Umbenennung eines Abschnittes der "Wünsdorfer Seestraße" in "Die Trift"
Der Ortsbeirat hatte die Änderung des Straßennamens in „Die Trift“ angeregt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 09.04.2014 der vom Ortsbeirat gewünschten Änderung des Straßennamens zugestimmt. Anschließend wurden von der Stadtverwaltung  die Änderungsbescheide zur postalischen Anschrift an die betroffenen Bürger versandt.
Von 6 angeschriebenen Eigentümern haben 4 Widerspruch gegen die Umbenennung eingelegt. Hinzu kommen noch weitere 4 Widersprüche von dort gemeldeten Mietern/Bewohnern. Es fehlte offensichtlich die Zustimmung fast aller Anwohner. Aus ordnungsrechtlicher Sicht ist eine Umbenennung nicht notwendig. Insofern wurde der Beschluss zur Umbenennung wieder aufgehoben. Ich habe auch für die Aufhebung gestimmt.

Berufung sachkundiger Einwohner in die Fachausschüsse der Stadt Zossen
Für die Fachausschüsse der Stadt Zossen können jeweils 5 sachkundige Einwohner berufen werden. Die Fraktionen Plan-B und CDU sowie der Stadtverordnete der AFD haben mit einer Stimme Mehrheit beschlossen, dass die interessierten Einwohner sich einem Bewerbungsgespräch unterziehen müssen und anschließend ein Wahlverfahren stattfinden soll. Die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bürgerliste und VUB/Bündnis 90 "Die Grünen" und die Freien Wähler von Zossen wollten wie bisher, die sachkundigen Einwohner – ohne Bewerbungsverfahren - benennen und in die Ausschüsse zu berufen. Vorgespräche mit engagierten Zossener Einwohnern haben gezeigt, dass viele interessierte Bürgerinnen und Bürger auf eine Berufung als sachkundige Einwohner in die Fachausschüsse verzichten, wenn sie sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit einem Bewerbungsverfahren aussetzen müssen.

Information zur Sitzung des Zweckverbandes "Komplexsanierung mittlerer Süden“
Aufgrund einer Gesetzesänderung des § 6 Abs. 2 KAG Bbg, sind zukünftig bei der Gebührenkalkulation andere Kalkulationsmaßstäbe anzusetzen. Zukünftig bleibt danach bei der Ermittlung der Verzinsung und der Abschreibungen der aus Beiträgen aufgebrachte Eigenkapitalanteil außer Betracht. Dadurch sinkt der Anteil des Abzugskapitals, was die kalkulatorischen Zinsen wiederum steigen lässt. Aus der Gesetzesbegründung lässt sich u.a. entnehmen, dass durch diese Neuregelung sichergestellt werden soll, dass kreditfinanzierte Investitionen über die Gebühren nach Abzug der eingezahlten Beiträge und der Zuschüsse Dritter sicher refinanziert werden können. In Anwendung dieser neuen gesetzlichen Regelungen hat die Verbandsversammlung – mit den Vertretern der Stadt Zossen - einstimmig beschlossen, dass bei der Gebührenkalkulation 2015 diese neue Regelung bei der Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung berücksichtigt werden muss. Dies hat in jedem Fall eine Steigerung der kalkulierten Verbrauchsgebühren ab 2015 zur Folge.

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