Bericht zur Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2017

24.05.2017

Die jüngste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung fand am 24.05.2017 in Dabendorf statt. Hauptthemen waren die Umgestaltung Nottehafen in Zossen, der Offenlagebeschluss B-Plan „Wohnen am Schloss“ in Zossen, der Offenlagebeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Eichenhain" im GT Waldstadt des OT Wünsdorf und der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Am Kiefernwäldchen" im GT Waldstadt des OT Wünsdorf

Einwohnerfragestunde:
In der Einwohnerfragestunde ging es u. a. um verschiedene Aspekte der unbefriedigenden Verkehrssituation in Schöneiche.

Umgestaltung Nottehafen in Zossen
Hierzu gibt es einen gesonderten Bericht, der hier zu finden ist: Umgestaltung Nottehafen in Zossen

Offenlagebeschluss B-Plan „Wohnen am Schloss“ in Zossen
Hier hatte ich bereits beim Aufstellungsbeschluss einige Bedenken hinsichtlich der Bebauungshöhe, der Bebauungsdichte und hinsichtlich des Abstandes der Bebauung zum Nottekanal. Es geht nicht um die Frage „Ja“ oder „Nein“, es ging und geht um die Frage wie eine künftige Bebauung des jetzigen Einkaufszentrums aussehen soll. Dazu hätten sich die Stadtverordneten schon im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses verständigen müssen. Das ist leider nicht geschehen. Auch jetzt, da es um die Offenlegung des B-Planes geht, wurden die kritischen Punkte nicht geändert. Ein Bebauungsplan wird aufgestellt, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Kommunen sollen mit der Bauleitplanung bewusst Städtebaupolitik betreiben. Die Stadtverordnetenversammlung muss die städtebaulichen Zielsetzungen formulieren, die bei der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Der B-Plan muss die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell berücksichtigen. Aus meiner Sicht hätte die SVV daher einige Eckpunkte dem Planer mit auf den Weg geben müssen. Z.B.:

Die Zahl von 180 – 200 Wohnungen auf einem 2 ha großen Areal erscheint mir zu hoch.

Dadurch bleibt die Parkplatzproblematik ungelöst.

Die Parkplatzproblematik muss aber auf dem Areal gelöst werden und darf nicht zur Inanspruchnahme innerstädtischer öffentlicher Parkplätze führen oder gar zu Neuausweisung von Parkplätzen in Grünbereichen.

Die Gebäudehöhe ist zu diskutieren. In der Begründung zur Beschlussvorlage heißt es lediglich, dass die Gebäude „überwiegend“ in offener Bauweise geplant werden und in Form und Struktur der Bebauung des Ortskerns entsprechen sollen. Das ist sehr unverbindlich. Aus meiner Sicht ist eine dreigeschossige Bebauung städtebaulich problematisch. Dazu erinnerte ich in der Sitzung an den Namen des B-Plangebietes „Wohnen am Schloss“. Kern der Stadt Zossen war die Burganlage, die im 13. Jahrhundert entstand. Das Schloss, das auf diesem Areal errichtet wurde, geht auf das 16. bzw. 17. Jahrhundert zurück. Zum Schloss gehörte auch ein kleiner Park, der nicht Bestandteil des heutigen Stadtparks ist. Er reichte - bzw. als Grünanlage reicht dieses Areal heute noch - bis an das EKZ Fischerstraße. Dieses EKZ war ursprünglich der Wirtschaftshof des Schlosses. Er war dem Schloss nachgeordnet. Aus städtebaulicher Sicht, sollte das jetzt i. R. stehende B-Planareal auch künftig dem Schlossareal nachgeordnet sein, was eine dreigeschossige Bebauung nicht zulassen würde. Bzw. wenn es sich bei dem dritten Geschoss um das ausgebaute Dachgeschoss handelt, muss über die maximal zulässige Traufhöhe diskutiert werden.

Auch bei vertretbaren Baukosten kann Wert auf einen hohen Baustandard und auf architektonische Qualität gelegt werden. Das sollte dem Planer ebenfalls mit auf den Weg gegeben werden.

Festzulegen sind Eckpunkte zum Abstand der Bebauung zum Nottekanal sowie zur Gestaltung des Übergangsbereiches zum Nottekanal. (Grünbereich, Wanderwege, öffentlicher Grünbereich oder Teil privater Gärten). Gleiches gilt für den Übergang zu den Wiesenbereichen. Insgesamt ist auch der Umfang der Freiflächen zu regeln.

Der Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Im FNP ist die Fläche als Mischgebiet ausgewiesen. Die jetzige Planung sieht ein reines Wohngebiet vor. In der Sitzung habe ich deutlich gemacht, dass aus meiner Sicht auch über die Frage der Einbeziehung von Einzelhandelsnutzung zu diskutieren ist. Mit der geplanten Schließung des Einkaufszentrums wird auch die letzte Möglichkeit für den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs in der Innenstadt geschlossen.

Wahl eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Zossener Wohnungsbau Gesellschaft mbH (ZWG):
Bereits in der SVV am 07.12.2016 stand die Wahl auf der Tagesordnung. Bei der Wahl der vier Vertreter für den Aufsichtsrat der ZWG ist nach der Gremienwahl vorzugehen sei. Das bedeutet, dass die Sitze wie folgt benannt werden können. Jede der nachfolgenden Fraktionen kann einen Sitz benennen: Plan B; CDU; VUB/Bündnis 90 „Die Grünen“ und Freie Wähler. Diese Wahl erfolgte am 18.06.2014 ohne Debatte in offener Abstimmung. Auch die Fraktion DIE LINKE hatte seinerzeit für die von den anderen Fraktionen vorgeschlagenen Stadtverordneten gestimmt. Für die Fraktion DIE LINKE wurde Annekathrin Loy gewählt. Durch Umzug in eine andere Gemeinde hat Annekathrin Loy ihr Mandat in der SVV abgegeben und auch ihren Sitz im Aufsichtsrat der ZWG. Die Fraktion DIE LINKE hatte daraufhin mich als Vertreter für den Aufsichtsrat der ZWG vorgeschlagen. Die Fraktion Plan B hat, entgegen der bisher üblichen Verfahrensweise, eine geheime Abstimmung beantragt. Im Ergebnis erhielt ich in der SVV am 07.12.2016 insgesamt 10 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen. Damit bleibt der Sitz im Aufsichtsrat der ZWG vorerst unbesetzt. Am 24, Mai 2017 wurde ich von der Fraktion DIE LINKE erneut vorgeschlagen. Mit insgesamt 7 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen bleibt der Sitz erneut unbesetzt.

Die Fraktion DIE LINKE ist bereit im Aufsichtsrat der ZWG Verantwortung zu übernehmen. Letztlich stehen dort wichtige Entscheidungen in Bezug auf den Neubau der Gesamtschule an. Mit der Abstimmung wird die Fraktion DIE LINKE gehindert, Verantwortung im Aufsichtsrat der ZWG zu übernehmen.

Offenlagebeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Eichenhain" im GT Waldstadt des OT Wünsdorf der Stadt Zossen
Der Bebauungsplan „Am Eichenhain“ ist in seinem Gesamtkonzept seit dem Jahr 2000 rechtsgültig. Der 2. BA, der bisher noch keine Umsetzung gefunden hat, wird nun dahingehend geändert, dass die Grundstücksgrößen und die Festsetzungen verändert werden. Festsetzungen wie Firstrichtung, Dachform etc. führen aus meiner Sicht nicht zu ungewollten Einschränkungen, sondern sind städtebaulich sinnvoll. Des Weiteren soll die Erschließung „optimiert“ werden, um Kosten einzusparen. Im ursprünglichen B-Plan war eine Fläche für Gemeinbedarf vorgesehen. Diese sollte aus meiner Sicht auch weiterhin berücksichtigt werden, um hier einen Spielplatz/Bolzplatz einzurichten. Der wichtige Zehrensdorfer Rad- und Wanderweg führte als separater Weg ursprünglich durch das B-Plangebiet. Jetzt bleibt dieser separate Weg unberücksichtigt und die Nutzer sollen die Anliegerstraßen nutzen. Zudem hatte ich bereits beim Beschluss zur 2. Änderung des B-Planes am 07.12.2016 angeregt, den Kreuzungsbereich Zehrensdorfer-, Zeppelin- und Gutenbergstraße im geänderten B-Plan zu berücksichtigen. Durch die verstärkte Bebauung in diesem Bereich nimmt der Verkehr weiter zu. Notwendig ist, die Verkehrssituation neu zu ordnen und sicherer zu machen.

Der Kreuzungsbereich ist sehr unübersichtlich. Parkplatzbereiche, Fahrbahnbereiche, Fußgängerwege etc. sind nicht getrennt, sondern bilden eine planlose Fläche. Es gab auch schon Unfälle. Dieser Bereich hätte im Zuge der Überarbeitung des B-Plans mit berücksichtigt werden müssen. Der Geltungsbereich des B-Planes hätte den Kreuzungsbereich mit berücksichtigen müssen.

Eine jetzt geplante Reduzierung des Grünzuges ist nicht akzeptabel. Die ursprünglich beidseitige Bepflanzung der Anliegerstraßen mit Bäumen wird nun auf eine einseitige Bepflanzung reduziert. Selbst diese Bepflanzung ist ungewiss, da die genaue Lage der Wege der „zukünftigen Gestaltung vorbehalten bleibt“. Ursprünglich war ein Kinderspielplatz vorgesehen, der ebenfalls in der neuen Planung gestrichen wurde. Es soll zwar Absprachen mit dem Investor geben, in dem Grünzug einen Spielplatz anzulegen, aber in der Planunterlage fehlt dieser. Dieser Vorlage habe ich aus den genannten Gründen nicht zugestimmt.

Anfang 2017 protestierten in Wünsdorf-Waldstadt Einwohner mit einem Flashmob gegen die gefährlichen Verkehrszustände im Bereich der Kreuzung Zeppelinstraße, Gutenbergstraße und Zehrensdorfer Straße. Gefordert wurden von der Stadtverwaltung Lösungen und Auswege aus dem Verkehrschaos.

Regelmäßig kommt es in dem neuralgischen Straßenbereich zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern. Kreuz und quer parkende Autos machen das Areal unübersichtlich und die Verkehrssituation gefährlich. Insbesondere für Fußgänger, die auf der Gutenbergstraße unterwegs sind, ist die Situation extrem beengt.

Radfahrer werden kaum beachtet. Denn sowohl parkende Autos, als auch der fließende Verkehr, beeinträchtigen die Sicht der Verkehrsteilnehmer. Die Anwohner sind sich einig, dass die Situation so nicht bleiben darf und zeigten der gefährlichen Verkehrssituation die Rote Karte.

Die Kreuzung und die Parkplatzsituation wie auch die Fußwege müssen erkennbar sein. Insgesamt muss der Bereich durch geeignete bauliche Maßnahmen übersichtlicher werden. Denkbar ist auch, den Kreuzungsbereich durch eine Tempo-30-Zone zu beruhigen. Durch diese oder/und andere geeignete Maßnahmen können der Platz und die tangierenden Straßen sicherer werden.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Kiefernwäldchen" im GT Waldstadt des OT Wünsdorf
Auf dem Grundstück der Gemarkung Zehrensdorf, Flur 15, Flurstück 670, gelegen an der Hauptallee Ecke „Am Kiefernwäldchen“ plant der künftige Eigentümer dieser Fläche die Errichtung von 16 – 20 Einfamilienhäuser in geschlossener Bauweise. Dabei handelt es sich um eine extrem verdichtete Bauweise, die sich in keiner Weise in die vorhandene Bebauung einfügt. Auch der Ortsbeirat Wünsdorf hat diese Art der Bebauung abgelehnt.
Die Bürgermeisterin hat Ihre Vorlage damit verteidigt, dass eine "kasernenähnliche Bebauung" gut in das Gebiet passt. Die Mehrheit der Stadtverordneten sah das allerdings anders. Der Beschlussantrag der Verwaltung wurde daher mit großer Mehrheit abgelehnt. Auch ich habe gegen die Vorlage gstimmt. 

Neubau Parkplatz D in Zossen Fischerstraße 26
Ohne Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat die Bürgermeisterin das ehemals als „Haus der Demokratie“ geplante Gebäude in der Fischerstraße 26 in Zossen abreißen lassen. Mit RC-Material wurde bereits eine Parkplatzfläche hergestellt. Dieses unrechtmäßige Handeln wurde jetzt von der Mehrheit der Stadtverordneten im Nachhinein legalisiert.

Zurück zum geplanten „Haus der Demokratie“. Anfang 2010 brannte das 2009 eröffnete „Haus der Demokratie“ in der Kirchstraße in Zossen in Folge eines Brandanschlages ab. Ende 2010 wollte der Landkreis Teltow-Fläming das Haus in der Fischerstraße 26 von der SWFG (Struktur- und Wirtschaftsgesellschaft) erwerben um es dem Trägerverein für das „Haus der Demokratie“ zur Verfügung zu stellen. Doch dann kündigte die Bürgermeisterin von Zossen an, dies auch tun zu wollen. Allerdings musste sie dafür das sogenannte Vorkaufsrecht der Stadt geltend machen, „um den neuen Sitz der Bürgerinitiative "Zossen zeigt Gesicht" dauerhaft zu sichern“. Das Objekt wurde von der Stadt Zossen jedoch entgegen den Ankündigungen nicht zu einem „Haus der Demokratie“ und auch nicht zu einem „Haus der Vereine“.

Jetzt wurde das Haus ohne Beschluss der Stadtverordneten abgerissen und eine Parkplatzfläche geschaffen. Die Parkplatzfläche soll jetzt noch befestigt werden und insgesamt 56 Stellplätze umfassen. Im hinteren Teil soll ein Mobilfunkmast errichtet werden. Ich habe der Vorlage nicht zustimmen können.

Außenanlagen Grundschule Glienick, Schulhof, Verkehrsanlagen
Bereits in der SVV am 11. Mai 2016 haben die Stadtverordneten die Planung für die Außenanlagen der Grundschule Glienick bestätigt. Unter Berücksichtigung der Wünsche der Kita, des Hortes und der Grundschule wurde eine Planung erstellt. Die Schulkonferenz der Grundschule Glienick hat sich gemeinsam mit dem Kita-Ausschuss von Kita und Hort Abenteuerland mit der Gestaltung der Außenanlagen befasst. Die Schulkonferenz und der Kita-Ausschuss bestätigten die Planung. Damit wurde auch bestätigt, dass es eine große gemeinsame Außenanlage für alle drei Einrichtungen geben soll. Innerhalb dieser Außenanlage sollen keine weiteren Zaunanlagen errichtet werden.

Die Schulhofflächen werden mit Pflaster gestaltet. Zwischen der Grundschule und der Straße Am Sportplatz werden ein Schulgarten und ein grünes Klassenzimmer angelegt. An der Bushaltestelle werden eine Aufstellfläche (Wartefläche) und Fahrgastunterstand errichtet.

Die Baumaßnahmen für die Verkehrsanlagen an der Straße Am Sportplatz sollen 2017 durchgeführt werden, die Umgestaltung des Schulhofes ist jedoch erst für 2018 vorgesehen. Hierfür soll noch ein gesonderter Beschluss zur Mittelverwendung 2018 gefasst werden. Ich habe der Vorlage zugestimmt.

Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Zossen
Die Gesamtabschlussrichtlinie (GA-RL) enthält die Regelungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Zossen und zur Übergabe der zur Aufstellung des Gesamtabschlusses erforderlichen Angaben der zu berücksichtigenden Beteiligungen. Zur Schaffung einheitlicher Bilanzierungsstandards ist die Erstellung einer GA-RL durch die Kommune erforderlich.

Vor der Beschlussfassung wurde der Entwurf dieser Richtlinie am 15.08.2016 der Kommunalaufsicht und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises zur Kenntnis gegeben. Mit Schreiben vom 3. November 2016 haben beide Ämter nur einige Empfehlungen bzgl. der Festlegung der Wesentlichkeitskriterien gegeben. Diese fanden, nach Aussage der Bürgermeisterin, in der GA-RL keine Berücksichtigung, weil sich die GA-RL und die Wesentlichkeitskriterien und -grenzen an Erfahrungswerten anderer Kommunen orientiert haben, die bereits Erfahrungen beim Aufstellen von Gesamtabschlüssen haben bzw. schon geprüfte Gesamtabschlüsse vorweisen können.

Die Fraktion DIE LINKE hatte nachgefragt, warum die Stellungnahmen der Kommunalaufsicht und des Rechnungsprüfungsamtes nicht der Beschlussvorlage beigefügt waren? Die Bürgermeisterin erklärte zu der Anfrage: Da es sich nur um Hinweise handelt, die nicht rechtsverbindlich sind, brauchen diese Hinweise nicht berücksichtigt werden und werden daher auch nicht den Stadtverordneten vorgelegt.

Zudem war es schwer nachvollziehbar auf Basis welcher Grundlage die Stadtverwaltung Kriterien aufgestellt hat, die erfüllt sein müssen, damit die ZWG als 100 % Tochter der Stadt Zossen, bei dem Gesamtabschluss einbezogen wird.

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