Bericht zur Stadtverordnetenversammlung am 23.10.2013

05.11.2013

Die Stadtverordnetenversammlung am 23.10.2013 wurde bestimmt durch die Beschlussvorlage zum Bau der Vereinssportanlagen und der Gesamtschule in Dabendorf. Es standen aber auch weitere wichtige Beschlussvorlagen auf der Tagesordnung.
 
Einwohnerfragestunde
Hier ging es um den schlechten Zustand der Fahrradständer und der Grünanlagen am Bahnhof Dabendorf. Besserung wurde durch die Bürgermeisterin zugesichert.
 
Nachgefragt wurde, ob die Wartehalle des Bahnhofsgebäudes in Zossen im Herbst und Winter genutzt werden kann. Nach Aussage der Bürgermeisterin sollte die Wartehalle bereits Ende Oktober fertiggestellt werden. Jetzt wurde Mitte November als Fertigstellungstermin genannt. 
 
Zudem wurden die gerodete Hecke und ein gestutzter Baum vor der Grundschule Zossen angesprochen. Hier wurde dafür plädiert, Neupflanzungen vorzunehmen.
 
Bestätigung der Planung zum Neubau der Vereinssportanlagen und der Gesamtschule Dabendorf
Die neue Gesamtschule in Dabendorf soll mit 37,5 Mio. € (!) doppelt so teuer werden, wie noch vor wenigen Monaten kalkuliert. Durch die geplante Kreditfinanzierung und der daraus folgenden Zins- und Tilgungslasten drohen andere wichtige Projekte wie die Grundschule in Dabendorf oder die Schulsportplätze in Wünsdorf und Glienick auf der Strecke zu bleiben. Ich habe für den Schulneubau, jedoch gegen die Vereinssportanlagen zum jetzigen Zeitpunkt und gegen die Kreditfinanzierung des 37,5 Mio. € teuren Projektes gestimmt.
 
Im Einzelnen wurden 9 Unterpunkte und zwei Zusatzanträge zur Abstimmung gestellt.
 
1. die Lage des Standortes (Lage der Schule und des Mehrzweckgebäude im Bezug zu den Sportanlagen und dem Ortskern, 
Abstimmung: Einstimmig beschlossen.
 
2. die Aufteilung in zwei Gebäudeteile (Schule und Mehrzweckgebäude),
Abstimmung: Einstimmig beschlossen. Allerdings sehe ich es kritisch, dass für die Aula und Mensa keine eigenen Toiletten vorgesehen sind.
 
3. die Raumpläne für das Schulgebäude,
Abstimmung: Einstimmig beschlossen.
 
4. die Außenanlagengestaltung mit Wegebeziehungen, Parkplätzen und dem Verlauf des Zaunes,
Abstimmung: Einstimmig beschlossen.
 
5. die Raumpläne für das Mehrzweckgebäude mit:
- der Errichtung einer Vollküche, Mensabetrieb für ca.500 Schüler,
- die Kombination der Nutzung für den Vereinssport und den Schulsport; ein gesondertes 
 Vereinsgebäude auf dem Sportforum entfällt,
 Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen. Ich habe gegen die Ziffer 5 gestimmt.
Allerdings bin ich für die Errichtung einer Vollküche und für den Mensabetrieb.
 
6. das Energiekonzept für den Schulcampus,
Abstimmung: Einstimmig beschlossen.
 
7. die Bestätigung der Bauabschnitte und den Bauzeitenplan,
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen. Ich habe gegen die Ziffer 7 gestimmt.
 
8. die Bestätigung der Kosten und der Art der Finanzierung,
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen. Ich habe gegen die Ziffer 8 gestimmt.
 
9. die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen. Ich habe gegen die Ziffer 9 gestimmt.
 
Zudem wurde über einen weiteren Antrag zur Finanzierung des Neubaus der Vereinssportanlagen und der Gesamtschule Dabendorf abgestimmt.
 
Zuführung von 500.000 € jährlich in eine Sonderrücklage
1. Die Stadtverordnetenversammlung legt für die kommenden HH-Jahre (als Selbstbindungsbeschluss) fest, dass von der jährlich für Investitionen zur Verfügung stehenden Summe 500.000 € der Sonderrücklage zugeführt werden. Dies soll in all den HH-Jahren erfolgen, in denen dies finanziell für die Stadt möglich ist, um eine „zweckgebundene Ansparung“ für die Gesamtschule aufzubauen.
2. Ab einer erreichten „Ansparsumme“ von 5 Mio. € ist durch die Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden, ob eine Sondertilgung des Kredites für die Gesamtschule durchgeführt wird, um den laufenden HH von Zins und Tilgung zu entlasten oder der Betrag zur Restschuldfinanzierung verwendet werden soll.
 
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen. Ich habe gegen die Vorlage gestimmt, weil damit der Stadt Investitionsmittel z. B. für dringend benötigte Straßenreparaturen, für Gehwege, Radwege oder für Schulsportplätze und für die Unterhaltung der Schul- oder Kitagebäude fehlen.
 
Festsetzung einer Schuldenbremse auf 45 Mio. €
Es stand dann noch ein Beschluss, der ebenfalls im Zusammenhang mit der Finanzierung des Neubaus der Vereinssportanlagen und der Gesamtschule Dabendorf steht, auf der Tagesordnung.
Es geht um die Festlegung einer Schuldenobergrenze für die Stadt Zossen auf maximal 45 Mio. Euro. Hierin sind die vorhandenen Darlehen in Höhe von ca. 7,5 Mio. EUR sowie die noch aufzunehmenden Darlehen für die Gesamtschule Dabendorf in Höhe von max. 37,5 Mio. EUR enthalten.
Die Schuldenobergrenze ist jährlich in Höhe der Tilgung dieser Darlehen zu reduzieren und entsprechend im jeweiligen Haushalt auszuweisen.
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen. Ich habe gegen die Vorlage gestimmt, weil damit der Stadt die Mittel fehlen für den Umbau der Grundschule Dabendorf und für die beschlossenen neuen Schulsportplätze. Es ist davon auszugehen, dass es bald eine neue Beschlussvorlage zur Heraufsetzung der Schuldenobergrenze geben wird und die Schuldenbremse letztlich unwirksam sein wird.
 
FNP Wind - Kenntnisnahme der Potentialfläche 1 ohne und mit Berücksichtigung des LSG "Wierachteiche und Zossener Heide"
Hier ging nicht um einen Beschluss, sondern um eine Kenntnisnahme, für die aus meiner Sicht kein Beschluss erforderlich ist. Insofern habe ich mich enthalten.
 
Windpotentialflächen im Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP)
Die Fraktion DIE LINKE hatte seinerzeit beantragt, die planerische Steuerung von Windenergieanlagen im Zossener Stadtgebiet in Form eines sachlichen Teil-FNP „Windenergienutzung“ vorzunehmen. Mit diesem Teil-FNP sollte versucht werden, die Windenergieanlagen in dafür geeigneten Standortbereichen der Region zu konzentrieren. Eine Diskussion über die harten und weichen Tabuzonen und über die Entwicklungsziele der Stadt (z. B. hinsichtlich des Tourismus) sollte mit allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt geführt werden. Hierbei sollten die Ortsbeiräte und Fachausschüsse intensiv einbezogen werden. Die von mir angestrebte breite Diskussion fand jedoch nicht statt. Die Entwicklung solcher Planungen sollte nicht allein einem Planungsbüro und der Verwaltung überlassen werden, sondern die Bürgerinnen und Bürger sollten in den Erarbeitungsprozess einbezogen werden. Das ist leider nicht geschehen. Das Planungsbüro hat schließlich 598,5 ha Potentialfläche für Windenergieanlagen im Stadtgebiet ermittelt. Dieser FNP Teilplan „Windenergie“ ging dann in den Sommerferien, ab 02. Juli 2013 für 6 Wochen, in die Offenlage (Beschluss der SVV vom 12. Juni 2013). Damit wurde den Bürgern Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. In dieser Zeit wurden parallel die Behörden über den Ergebnisstand der ermittelten Eignungsgebiete für die Windenergieanlagen informiert und zur Abgabe von Stellungnahmen gebeten.
 
Ich gehe davon aus, dass auch zahlreiche Stellungnahmen eingegangen sind. Diese hätten diskutiert werden müssen. Für die Fraktion DIE LINKE hatte ich eine gemeinsam erarbeitete umfangreiche Stellungnahme abgegeben, die auch Vorschläge für die Erarbeitung weiterer weicher Tabuzonen enthielt.
 
Z.B.
-   Räume mit Bedeutung für Erholung und Landschaftserlebnis;
-   Vorbehaltsgebiete für landschaftsgebundene Freizeit und Erholung
-   Bereiche mit hoher und sehr hoher Ausprägung der kleinräumigen visuellen Erlebnisqualität
-   Abstandszonen zu Wanderwegen
-   Pufferzonen zu Gewässern (bspw. besteht in Mecklenburg-Vorpommern ein Mindestabstand zwischen  
    Windeignungsgebieten und Ufern an Gewässern von 1.000 m).
um nur einige wenige Ansätze aufzuzählen.
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wurden die Stadtverordneten nicht informiert. Keine einzige Stellungnahme lag den Stadtverordneten vor. Insofern wurden die Stellungnahmen durch die Stadtverordneten auch nicht ausgewertet und es wurde auch keine Abwägung getroffen.
 
Dennoch hat die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage vorgelegt. Diese Vorlage wurde dann im Bauausschuss nochmals verändert. Eine fachlich nachvollziehbare Begründung fehlt hingegen. Das halte ich nicht für rechtssicher. Zudem befinden sich die nun ausgewiesenen beiden Windeignungsflächen bei Wünsdorf/Lindenbrück im Wald. Insofern habe ich gegen die Vorlage gestimmt. Die nun ausgewiesenen Windeignungsflächen finden Sie hier:
 
Offenlage überarbeiteter FNP
Die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger wurden überwiegend nicht berücksichtigt. Es gibt zwar eine löbliche Ausnahme – das ist Berücksichtigung des Campingplatzes Kallinchen – aber der überwiegende Teil der insgesamt 572 Stellungnahmen wurde nicht berücksichtigt. Auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden überwiegend nicht berücksichtigt. Viele interessante, durchdachte und wirklich gute Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger bleiben damit leider unberücksichtigt. Ich habe der Abwägung seinerzeit nicht zugestimmt und konnte somit nun der Offenlage der vorgelegten Planung auch nicht zustimmen. 
 
Nun gilt es, nicht zu resignieren, sondern nochmals zum Entwurf des FNP Stellungnahmen einzureichen.
 
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde von den Stadtverordneten auf ihrer Sitzung am 23. Oktober 2013 in der vorliegenden Form mehrheitlich beschlossen sowie die Offenlage und Behördenbeteiligung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden erfolgt in der Zeit vom 05. November 2013 bis zum 17. Dezember 2013. Die Planunterlagen liegen im Zossener Rathaus zur Einsichtnahme aus und sind im Internet unter http://www.zossen.de/buerger/aktuell-planungsprojekte/flaechennutzungsplan-der-stadt-zossen-teilplan-wind-landschaftsplan.html einzusehen.
 
Prioritätenliste Straßenausbau - Neubau für die Jahre 2013-2016
Der Beschluss wurde von der Bürgermeisterin von der Tagesordnung genommen.
 
Prioritätenliste Neubau Straßenbeleuchtung für die Jahre 2013-2016
Der Beschluss wurde von der Bürgermeisterin von der Tagesordnung genommen.
 
Prioritätenliste Neubau für Rad-, Geh- und Wanderwege für die Jahre 2013-2016
Der Beschluss wurde von der Bürgermeisterin von der Tagesordnung genommen.
 
Aufhebung des Beschlusses 06/24/01 der ehemaligen Gemeinde Nächst Neuendorf
Ein Beschluss der Gemeinde Nächst Neuendorf aus dem Jahre 2001 hatte zum Inhalt, dass die Gemeinde Nächst Neuendorf die Strom- und Wartungskosten der Straßenbeleuchtung im Wohngebiet „Märkisches Wohnen“ übernimmt. Grund der Kostenübernahme war das Insolvenzverfahren der Investorenfirma K. B. S. Bau GmbH. 
 
Nach Auffassung der Stadtverwaltung soll dieser Beschluss von 2001 (!) jetzt rechtswidrig sein und deshalb aufgehoben werden. Die Straßen und die Straßenbeleuchtung des Wohngebietes „Märkisches Wohnen“ befanden sich damals und befinden sich auch heute nicht im Eigentum der Gemeinde Nächst
Neuendorf resp. der Stadt Zossen als Rechtsnachfolgerin. Die jährlichen Stromkosten belaufen sich auf rd. 1.200 EUR (98 EUR p. M. im Jahr 2013).
 
Nach meiner Auffassung hätten zunächst die Vertragsbedingungen der seinerzeit erfolgten Kostenübernahme geklärt werden müssen. Diese Unterlagen lagen den Stadtverordneten nicht vor.
Grundsätzlich ist eine Dienstleistung auf fremden Grundstücken zulässig, wenn der Eigentümer dem zustimmt. Insofern ist die Rechtswidrigkeit nicht zu erkennen.
Abstimmung: Mehrheitlich angenommen. Ich habe gegen die Vorlage gestimmt, da damit die Abschaltung der Straßenbeleuchtung im Wohngebiet „Märkisches Wohnen“ verbunden ist. Diese ist jedoch wichtig für die Verkehrssicherheit und für die persönliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
 
Grundsatzbeschluss zur Erstattung notwendiger Kosten der Rechtsverfolgung für
Hauptverwaltungsbeamte/Gemeindebedienstete/Stadtverordnete
Der Beschluss wurde von der Bürgermeisterin von der Tagesordnung genommen.
 
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ging es um:
 
Die Übernahme der Rechtsanwaltskosten für die Vertretung der rechtlichen Interessen
der Bürgermeisterin.
 
Die Übernahme der Rechtsanwaltskosten für die Vertretung der rechtlichen Interessen
der Bürgermeisterin.
 
Die Entscheidung über die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013.

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