Bericht zur Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2016

14.07.2016

Die Stadtverordnetenversammlung tagte am 13.07.2016 zum letzten Mal vor der Sommerpause und zum ersten Mal im neuen Sitzungssaal im Fachwerkhaus Kirchplatz 7 in Zossen. Hauptthemen waren der Flächennutzungsplan 2016 sowie 15 Einzelsatzungen der Stadt Zossen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Bei der Einwohnerfragestunde ging es um die Pflege der Gehwege und um die Straßenreinigung, um die unzureichende Erschließung des Wohngebietes "An den Pferdekoppeln" sowie um den Abbau des Funkmastes an der Polizeiwache Zossen und den damit verbundenen Einschränkungen bei der Netzabdeckung.
Zu den Tagesordnungspunkten:
  
15 Einzelsatzungen der Stadt Zossen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen Verbesserung der Straßenbeleuchtung in Wünsdorf und Neuhof
Entsprechend den Musterregelungen der Stadt Zossen wurden 15 Einzelsatzungen vorgelegt und mehrheitlich beschlossen. Ich war aus zwei Gründen gegen die Einzelsatzungen:
Erstens: Die Fraktion DIE LINKE hat von Anfang an den Standpunkt vertreten, dass eine regelmäßige Instandhaltung und Reparatur der Straßenbeleuchtungsanlagen in den betroffenen Straßen in Neuhof und Wünsdorf durch die Stadt die die Stadt Zossen einen Neubau nicht notwenig gemacht hätte, bei dem jetzt die Anlieger zur Kasse gebeten werden. Zudem war eine Mehrheit der Anlieger gegen den Neubau der Straßenbeleuchtung.
Der zweite Grund, warum ich mit NEIN gestimmt habe ist der, dass die fraktion DIE LINKE bereits im Februar 2013 zur Musterregelung für Straßenbaubeitragssatzungen der Stadt einen Änderungsantrag zur Senkung der Straßenbaubeiträge für Anlieger eingereicht hatten - mit dem Ziel, die Anteile der Anlieger beim Ausbau von Anliegerstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Haupterschließungsstraßen deutlich zu senken und im Gegenzug die Mehrkosten der Stadt aufzuerlegen. Wir hatten eine Senkung in Höhe von 5 – 15 % der Straßenausbaubeiträge (in Abhängigkeit von der Straßenart) vorgeschlagen. Leider hat eine Mehrheit diesen Änderungsantrag seinerzeit abgelehnt. Bei der Bemessung der Beitragshöhe gibt es zulässige Anteilsspannen.
Unser Vorschlag für geringere Beitragshöhen stand im Einklang mit Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes. Die Verwaltung bzw. eine Mehrheit der SVV hat jedoch entschieden, bei den Beitragshöhen nur knapp unter den Höchstsätzen für Anlieger zu bleiben. Da ich mich für geringere Straßenausbaubeiträge für die Anlieger eingesetzt habe und das noch immer tue, konnte ich der Einzelsatzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nicht zustimmen.
 
Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen zum FNP-Entwurf Zossen 2016
Der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan der Stadt Zossen wurde für die Öffentlichkeit vom 1. März 2016 bis einschließlich 4. April 2016 in der Stadt Zossen ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in Tabellen zusammengetragen und mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen versehen. Aus meiner Sicht hätten einige der Abwägungsvorschläge geändert werden müssen. Ich hatte mich in der SVV auf einen Fall konzentriert.
Ein Bürger hat in seiner Stellungnahme zu Recht auf die fehlerhafte farbliche Kennzeichnung der Zuwegung zur ehemals geplanten Schießanlage in Wünsdorf aufmerksam gemacht, und darauf hingewiesen, dass diese zu entfernen sei. Die Zuwegung sollte nicht mehr als Fläche für den überörtlichen Verkehr bzw. örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Stattdessen sollte die Fläche als bestehender Waldweg ohne farbliche Kennzeichnung übernommen werden. Die Stadtverwaltung wollte diesem Hinweis nicht aufgreifen. Daher habe ich einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Anregung des Bürgers umgesetzt werden sollte. Hinsichtlich der Frage der Zufahrt zur Schießanlage wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam die öffentliche Widmung der Zufahrt für die Schießanlage für rechtswidrig eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied Anfang November 2011, dass dem Antrag der Stadt Zossen, auf Zulassung der Berufung, nicht stattgeben wird. Damit kann die Zuwegung nicht als Fläche für den überörtlichen Verkehr bzw. örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden.
Die Genehmigung für die Errichtung einer Schießstandanlage in Wünsdorf wurde 2006 durch das damalige Landesumweltamt Brandenburg erteilt. Die Genehmigungsgültigkeit war auf 6 Jahre festgelegt. Diese Frist lief Ende September 2012 ab. Der Genehmigungsinhaber hatte eine Verlängerung der Frist zum Beginn der Errichtung der Anlage um ein Jahr (also bis 2013) beantragt. Diese Verlängerung wurde auch bestätigt. Weitere Verlängerungen wurden nicht beantragt. Die Genehmigung aus dem Jahr 2006 ist somit erloschen.
Die Bürgermeisterin machte in der SVV den Vorschlag, dieses Anliegen nicht im Abwägungsbeschluss zum FNP als Änderungsantrag zu behandeln, sondern im ebenfalls auf der Tagesordnung stehenden Änderungsantrag zum FNP (2. Verpflichtungserklärung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes). Ich hatte dem Vorschlag zugestimmt, da der Flächennutzungsplan hinsichtlich der Darstellung in der Karte in der Sitzung nicht mehr geändert werden konnte.
Der Beschlussvorlage zu den Abwägungsvorschlägen über die eingegangenen Stellungnahmen zum FNP-Entwurf Zossen 2016 konnte ich nicht zustimmen.
 
Feststellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan 2016 der Stadt Zossen:
Im FNP Zossen ist insgesamt eine Flächenversiegelung von fast 300 ha (600 Fußballfelder!!) vorgesehen. 116 ha!!! allein in Dabendorf. Das bedeutet für viele Einwohnerin und Einwohner im Ergebnis nicht mehr, sondern weniger Lebensqualität. Eine Ursache für diese gewaltigen Versiegelungsflächen bei Wohnbauflächen sind die zu hoch angesetzten Einwohnerzahlen und die Prognosen bis 2030: Gemäß FNP soll bis zum Jahr 2030 nun die Einwohnerzahl um insgesamt 3.900 Einwohner zunehmen, dass ist auf Grund der bisherigen Entwicklung nicht nachvollziehbar. Die geplante neue Wohngebietsfläche umfasst 88 ha. Zuzüglich 29 ha Wohnbaufläche in Mischgebieten. Zusammen also 117 ha neue Wohnbaufläche. Zum Vergleich: Der neue FNP von Rangsdorf weist hingegen nur 21,4 ha neuer Wohnbaufläche aus. Teilweise sind Wohnbauflächen im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Einige Wohnbauflächen betreffen auch geschützte Biotope und häufig sind Wald- bzw. Ackerflächen im Außenbereich betroffen. Auf Wohnbauflächen in geschützten bzw. sensiblen Gebieten ist meiner Meinung nach unbedingt zu verzichten, zumal ein Bedarf zur Inanspruchnahme solcher sensiblen Bereiche nicht gegeben ist. Gleiches gilt für Gewerbegebiete, Sonderbaugebiete, Verkehrsflächen oder Mischgebiete in sensiblen Bereichen. Selbst der Umweltbericht, der zum FNP erstellt wurde, gibt gegenteilige Empfehlungen zu einigen im FNP dargestellten Wohngebieten. Die Stadt- bzw.- Ortsteilstruktur von Zossen sollte durch die Betonung klar erfassbarer Siedlungsgrenzen wahrnehmbar bleiben. Die Stadt Zossen mit seinen Ortsteilen und Gemeindeteilen braucht Struktur und Gesicht. Das wird mit dem nun beschlossenen Plan nicht erreicht.
Die Konversionsfläche Waldstadt/Wünsdorf ist ein heterogener durch einzelne Siedlungspunkte auseinander gerissener Gemeindeteil. Es fehlen grundsätzliche Überlegungen zum Rückbau bzw. zu einer Strategie des Schließens von Siedlungslücken bzw. zur Herstellung von Kernbereichen. Derzeit bestehen in Zossen 105 ha Gewerbegebiete. Etwa ein Viertel der ausgewiesenen Gewerbeflächen sind in Zossen derzeit ungenutzt. Dennoch sollen 129 ha gewerblicher Bauflächen neu ausgewiesen werden. Hinzu kommen noch 32 ha Gewerbeflächen in Mischgebieten. Somit werden 161 ha Gewerbeflächen im FNP Entwurf zusätzlich ausgewiesen. Vergleich: Der neue FNP von Rangsdorf weist hingegen nur 50,7 ha neuer Gewerbeflächen aus. Damit würden die vorhanden Gewerbeflächen in Zossen innerhalb von 15 Jahren fast verdreifacht werden. Hinzu kommen noch 92 ha neuer Sonderbauflächen, vornehmlich in Wünsdorf, von denen ein großer Teil der Flächen noch nicht im Vorentwurf zum FNP enthalten war. Hier geht es wohl auch um die Verbesserung der Bilanzen der EWZ. Zudem sind 14 ha neuer Verkehrsflächen ausgewiesen. Den überwiegenden Anteil trägt die Nordumfahrung Dabendorf bei. Es fehlt jedoch die innerörtliche Bahnquerung in Dabendorf.
 
Zum Thema Windenergie: Die Konzentrationsfläche 1b ragt über die im Regionalplan ausgewiesene Konzentrationsfläche WEG 33 teilweise um über 300 m hinaus und umfasst Flächen, die im Regionalplan nach dem Restriktionskriterium "Abstand zu überörtlich bedeutsamen Wald- und Hangkanten" von der Windenergienutzung ausgeschlossen sind. Insofern habe ich der Beschlussvorlage nicht zugestimmt.
 
2. Verpflichtungserklärung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Wiederaufnahme der Änderungsflächen W1 (Werben) und W9 (Dabendorf)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen hatte kurz zuvor beschlossen, die genannten Wohngebiete aus dem FNP zu streichen, weil damit die genehmigungsfähigkeit des FNP nicht gegeben sei. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange haben das unmissverständlich deutlich gemacht. Gemäß Regionalplan befinden sich diese Wohnbauflächen im "Empfindlichen Teilraum der regionalen Landschaftseinheiten". bzw. im "Vorranggebiet Freiraum". Die Stadtverordneten hatten kurz nach dem vorherigen Beschluss zum FNP keine neuen Erkenntnisse und keine neuen Argumente. Dennoch wurde der Beschluss gefasst, die aus dem jetzigen FNP-Verfahren herausgenommenen Flächen W1 Werben und W9 Dabendorf aufzunehmen in die 1. Änderung des FNP. Aus meiner Sicht sieht eindeutiges, transparentes und nachvollziehbares Verhalten der Stadt Zossen, die auch von der SVV repräsentiert wird, anders aus. Insofern habe ich diesem Teil der Beschlussvorlage nicht zugestimmt.
Im zweiten Teil der Beschlussvorlage ging es um meinen Antrag hinsichtlich der Schießstandanlage in Wünsdorf und um die Zuwegung, die nochmals hinsichtlich des Genehmigungsstandes überprüft werden sollen. Dieser Antrag fand eine deutliche Mehrheit in der SVV.
 
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan "Wünsdorfer Sonnengärten" im Ortsteil Wünsdorf
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „ Wünsdorfer Sonnengärten" im Ortsteil Wünsdorf liegt westlich der Friedenstraße und nördlich der Luisenstraße und erstreckt sich in westlicher Richtung bis zur Mellenseestraße. Das Gebiet umfasst eine Größe von 84.470 m² in der Gemarkung Wünsdorf. Entstehen sollen ca. 75 bis 90 Einzel- oder Doppelhäuser mit bis zu 2 Geschossen. Die Grundstücksgrößen sollen mindestens bei 500 m² liegen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen hatte kurz zuvor den FNP der Stadt Zossen beschlossen. Das jetzt in Rede stehende B-Plangebiet ist in wesentlichen Teilen nicht als Bauland im gerade verabschiedeten FNP der Stadt Zossen berücksichtigt. Stattdessen ist das Areal im FNP als Wald ausgewiesen. Insofern habe ich der Beschlussvorlage nicht zugestimmt.
 
Jahresabschluss 2012 und Entlastung der Bürgermeisterin
Der Jahresabschluss 2012 der Stadt Zossen wurde nun durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG und durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Teltow-Fläming bestätigt. Ziel der Prüfung ist die Beurteilung, ob die Rechnungslegungsvorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden. Die Jahresabschlussprüfung ist eine Wirtschaftsprüfung. Nicht geprüft wurden durch den Wirtschaftsprüfer, ob die für 2012 von der SVV beschlossenen Investitionsvorhaben bzw. andere Beschlüsse auch wirklich umgesetzt wurden. Allein bei den Prioritätenlisten lässt sich erkennen, dass nicht alle beschlossenen Vorhaben realisiert wurden. Insofern habe ich mich beim Jahresabschluss 2012 enthalten und bei der Entlastung der Bürgermeisterin für 2012 habe ich nicht zugestimmt.

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