Bericht zur Stadtverordnetenversammlung am 12.06.2013:

15.06.2013

Stadtverordnetenversammlung votiert gegen Radweg von Mückendorf nach Zesch am See
 
Die Mehrheit der Zossener Stadtverordneten votierte in ihrer Sitzung am 12.06.2013 gegen die Erhöhung des Eigenanteils für den Bau des Radweges von Mückendorf nach Zesch, der damit endgültig gescheitert sein dürfte. Dabei ist für Zesch die touristische Erschließung der Region von großer Bedeutung. Neben dem attraktiven Badesee locken auch ausgedehnte Wälder Besucher an.
 
Weitere Infos hierzu finden Sie unter:
 
Abweichungen von Festsetzungen im Bebauungsplan "An der Stubenrauchstraße"
Schließung des Einkaufszentrums "Kirchplatz" wird nun wahrscheinlich
Bei den Abweichungen zum bisherigen Plan ging es um eine Veränderung der Verkaufsfläche und um eine Erweiterung des Sortiments. Ich hatte bereits 2011 bedenken, als die Verkaufsfläche um 770 m² erhöht wurde. Seinerzeit war bei der Debatte und Abstimmung Herr Ralf Markwardt befangen und für ihn bestand ein Mitwirkungsverbot. Diesmal bestand das Mitwirkungsverbot gemäß der Beschlussvorlage nicht mehr.
 
Aus meiner Sicht sollte die Verkaufsfläche nicht weiter zu Lasten der Geschäfte in der Innenstadt erweitert werden. Mit den beschlossenen Veränderungen wurden u.a. auch "Fachmärkte" für Schnäppchen und 1000 kleine Dinge oder wie nun beschlossen ein Getränkemarkt zugelassen. Ein Baumarkt oder Ähnliches fehlt bislang noch.
 
Mit den im Nachhinein beschlossenen Veränderungen zur Verkaufsfläche und zur Sortimentserweiterungen wurde zugleich das Ende des Einkaufszentrums Kirchplatz beschlossen. Damit wird es im Zentrum der Stadt keinen Lebensmittel-Discounter mehr geben. Aus meiner Sicht darf eine Vergrößerung der Verkaufsfläche bzw. eine Erweiterung des Sortiments nicht die Funktionsfähigkeit der Innenstadt weiter beeinträchtigen.
 
Auch diese Vorlage wurde als Eilantrag auf die Tagesordnung gesetzt. Das war bereits in der letzten SVV zur Bestätigung des Kreisverkehrs B 96 Höhe Kaufland der Fall (damals wurde der Beschlussantrag sogar als Tischvorlage eingebracht). 
 
Weitere Infos zur Tischvorlage zum Kreisverkehr finden Sie hier:

Schulstandort Dabendorf (Aufstellungsbeschluss B-Plan)
Nachdem in der SVV am 08.05.2013 der Beschluss gefasst wurde, im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche „Schule“ für die Gesamtschule Dabendorf im Bereich Jägerstraße/Zum Königsgraben auszuweisen, wurde nun der Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden B-Plan mit großer Mehrheit beschlossen.
 
Allerdings war nur eine schwarze Strichellinie auf einer Landkarte Gegenstand des Antrages. In aller Regel geht dem Aufstellungsbeschluss eine Vorbereitungsphase voraus, in der erste Überlegungen zur Planung mit den sonstigen Beteiligten besprochen werden. Die Ergebnisse sollten dann bereits Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses sein. Insofern hat die Fraktion SPD/LINKE auch darauf hingewiesen, dass der Bauausschuss frühzeitig in die Planentwicklung einbezogen werden soll. Das hat die Bürgermeisterin auch zugesichert.
 
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass mit dem Grundsatzbeschluss der SVV zum neuen Schulstandort vom 07.11.2012 die Verwaltung beauftragt wurde, die Grundstücke für den Neubau zu klären, gegebenenfalls benötigte Grundstücke anzukaufen, Fördermittel abzufragen, die Finanzierung zu klären und die Grundschule und Gesamtschule in einer
Schulkonferenz über die Planung zu informieren und anzuhören.
 
Das Planungsbüro sollte für die Vor- und Entwurfsplanung eine Baugrunduntersuchung für den neuen Standort und eine energetische Untersuchung für ein Energiekonzept für die Gesamtschule, die Sporthalle und das Vereinsheim am Sportforum durchführen.
 
Diese Ergebnisse sollten Ende erstes Halbjahr 2013 vorgestellt werden und den Ausschüssen, dem OB Zossen und der SVV zur Entscheidung vorgelegt werden.
 
Leider hat die Bürgermeisterin hierzu keine Angaben machen können. Allerdings wurden im Bericht der Verwaltung zwei Varianten für die Grundrissgestaltung und für die Raumaufteilung vorgestellt. Die Schulkonferenz hat sich am 11.06.2013 für die Variante 1 (Grundrissgestaltung mit getrennter Mensa) entschieden.
 
Offenlagebeschluss für den B-Plan 02/10 "Ahornring" im OT Wünsdorf 
Das Planungsgebiet befindet sich im OT Wünsdorf Waldstadt, südlich der Hauptallee, westlich der Rosa-Luxemburg-Straße. Es hat eine Gesamtfläche von 5,6 ha. Vorgaben zur Art der baulichen Nutzung sind noch vage. Das Gebiet ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
 
Der Vorhabensträger begründet seine Planung damit, dass im Ortsteil Wünsdorf nur noch in geringem Umfang Bauland vorhanden sein soll.
Dabei gibt es zahlreiche Bauflächen.  
Zudem gibt es folgende Baugebiete:
B-Plan Am Eichenhain - Wünsdorf (noch über 50% frei)
B-Plan Seerosenteich (bzw. jetzt B-Plan Kiefernforst) Wünsdorf (überwiegend frei)
B-Plan Am Eiskutenberg - Wünsdorf (freie Flächen)
 
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits 2010 beschlossen. Ich habe damals wie auch jetzt gegen den B-Plan gestimmt. Ich hatte 2010 gefordert, den Charakter des Gebietes nicht zu zerstören. Der Bebauungsplan muss auf die von Militärgeschichte geprägte Umgebung Bezug nehmen (ehemalige Militärsportschule; Standortlazarett, Infanterie-Schießschule, Offiziershäuser). Außerdem solle der Waldcharakter der Fläche stärker als bislang vorgesehen erhalten bleiben. Dies wurde mit dem vorgelegten B-Plan leider nicht berücksichtigt.
 
Einzelsatzung der Stadt Zossen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die straßenbaulichen Maßnahmen "Verbesserung der Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung im Neuhofer/Wünsdorfer Weg im Ortsteil Wünsdorf"
Grundlage war die Musterregelung zur Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen. Wir hatten gegen die Musterregelung gestimmt, da wir hinsichtlich der Gebührenhöhe die Anteile der Bürger beim Ausbau von Anliegerstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Haupterschließungsstraßen deutlich senken wollten und im Gegenzug die Mehrkosten der Stadt auferlegen wollten. Die Mehrheit der Stadtverordneten (Plan B, CDU, VUB, Freie Sozialdemokraten und Bündnis 90/Grüne-FDP) lehnte hingegen den Antrag zur Beitragsentlastung der Bürger ab.
Die nun vorgelegte Satzung für den Neuhofer/Wünsdorfer Weg wird zudem rückwirkend zum 01.09.2008, in Kraft treten. Die Anlieger haben bereits 2009 einen Bescheid zur Zahlung einer Vorausleistung in Höhe von 60% der Gesamtkosten erhalten. Dieser Bescheid beruhte auf einer Ausbaubeitragssatzung aus dem Jahr 2000. Fraglich ist nun, ob die Bürger mit der neuen Satzung hinsichtlich der Beitragshöhe anders veranlagt werden. Eine rückwirkende Erhöhung der Beiträge ist aus meiner Sicht nicht zulässig, da die Anlieger der Straße Vertrauensschutz genießen. Da die Frage zur Beitragshöhe nicht geklärt wurde, und ich somit nicht ausschließen konnte, dass die ursprünglich kalkulierten Beiträge sich möglicherweise auch erhöhen können, habe ich der Vorlage nicht zugestimmt.   

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilli
gen Feuerwehr der Stadt Zossen (Feuerwehrentschädigungssatzung)
Die Satzung wurde einstimmig angenommen, obwohl eine höhere Aufwandsentschädigung wünschenswert gewesen wäre. Die Bürgermeisterin erklärte, dass die Aufwandsentschädigung keine versteckte Vergütung sein darf, da sonst steuerrechtliche Fragen anders bewertet werden müssten. Zudem erklärte die Bürgermeisterin, dass die Feuerwehrentschädigungssatzung gemeinsam mit den Kameraden der Feuerwehren erarbeitet wurde.

Offenlage und frühzeitige Beteiligung FNP-Teilplan Wind
Das Planungsbüro IDAS aus Luckenwalde hat für den Flächennutzungsplan der Stadt Konzentrationsflächen für Windenergienutzung ermittelt. Insgesamt wurden nun 569 ha Potentialfläche im Stadtgebiet ermittelt (nördlich von Nunsdorf, nördlich vom Großen Möggelinsee und am südöstlichen Rand der Großgemeinde bei Zesch). Nun soll die 6-wöchige Auslegungsfrist auch in die Ferienzeit fallen.
 
Auf Grund der Auswirkungen, die dieser FNP-Teilplan Wind für die Stadt haben wird, hatte ich eine namentliche Abstimmung beantragt.
 
Anmerkung:
In der SVV am 03.11.2010 - als der Antrag zur planerische Steuerung von Windenergieanlagen diskutiert wurde - wehrte sich Frau Schreiber vehement gegen den Beschlussvorschlag und widersprach dem Fraktionsantrag. Sie erklärte, dass die Verwaltung sich nicht zwingen lassen werde, eine Fläche auszuweisen. Im FNP-Entwurf wären keine Flächen für die Windkraftanlage ausgewiesen. Eine Entscheidungsfindung müsse von den Bürgern der betroffenen Ortsteile kommen, erst dann könne ein Beschluss gefasst werden.(Auszug aus dem Protokoll der SVV vom 3.11.2010)
Genau diese Bürgerbeteiligung blieb bei der Erarbeitung der Planunterlagen aus.
 
Weitere Infos zu dem Tagesordnungspunkt Offenlage und frühzeitige Beteiligung FNP-Teilplan Wind finden Sie hier:
 
Einfriedung Alte Post Zossen
Hier geht es um einen Zaun, der zwischen dem Grundstück alte Post und dem benachbarten Grundstück Markwardt (Süßer Laden) errichtet werden soll. Aus meiner Sicht hätte ein Stabmattenzaun die Funktion erfüllt. Offensichtlich wollte der Grundstückseigentümer Markwardt eine „schönere“ Einfriedung, und so wurde eine etwa 24.000 € teure Einfriedung beschlossen, die nun die Stadt bezahlt.
 
Eine Zukunft für die städtischen Häuser, Zossen Menzelstraße 9 und 10 und 8
Die Häuser 9 und 10 stehen seit Jahren leer. Auch am Haus Nr. 8 wurde noch keine Sanierung vorgenommen. Da die benachbarten Häuser sich bereits im Eigentum der ZWG befinden, soll nun geprüft werden, ob die Häuser an die ZWG übertragen und saniert werden, oder ob andere Modelle für die Sanierung günstiger sind. Der Beschlussantrag wurde bestätigt.
 
Aufhebung des Denkmalschutzes für die Weinberge in Zossen
Antragstellerin für die Aufhebung des Denkmalschutzes ist Frau Karola Andrae. Sie ist zugleich Vorsitzende des Heimatvereins "Alter Krug" e.V. Der Heimatverein erhielt 2007 den Denkmalpflegepreis des Landkreises Teltow-Fläming für „Aktivitäten zur Rettung, Sicherung und Bewahrung eines Kulturdenkmals“. Jetzt positioniert sich die Vereinsvorsitzende in der Stadtverordnetenversammlung als Gegnerin des Denkmalschutzes.
Als Mitglied des Heimatvereins "Alter Krug" e.V. bin ich enttäuscht vom Verhalten der Vereinsvorsitzenden. Zudem ist der Landkreis als Untere Denkmalschutzbehörde nicht gefragt worden, wie es mit der Straße "Weinberge" weitergehen könnte. Für Eintragungen von Denkmalen in die Denkmalliste und damit auch für die Aufhebung des Denkmalstatus ist der Landkreis auch nicht zuständig.
 

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