Bericht zur Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2015

10.12.2015

Die letzte SVV in diesem Jahr verlief erstaunlich leidenschaftslos, da es praktisch keine Diskussion zu den Beschlussvorlagen gab. Grund dafür war, dass sich die Oppositionsfraktionen nicht an der Debatte beteiligten.

Denn die Debattenkultur in der Zossener Stadtverordnetenversammlung ist unter die Räder gekommen: Noch nie gab es so viele verbale Entgleisungen wie in dieser Wahlperiode. Mit Vorliebe beleidigt die Bürgermeisterin die Mitglieder der Oppositionsfraktionen.

Sie werden verbal persönlich angegriffen oder gar öffentlich verleumdet. Zudem werden Ihre Rechte als Stadtverordnete eingeschränkt. Akteneinsichtsanträge werden abgelehnt, Anfragen werden nichtssagend beantwortet und Wortmeldungen in der Rednerliste ignoriert.

Aus diesem Grund beteiligten sich viele Stadtverordnete in der SVV am 09.12.2015 nicht an der Diskussion. Damit sollte ein Zeichen gesetzt werden, um zu einer angemessenen Debattenkultur zurückzukehren. Ich hoffe, dass in der SVV künftig etwas mehr Ruhe einkehrt und es bei den Diskussionen wieder mehr um die Sache als um persönliche Beleidigungen geht.

Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung:

- Persönliche Erklärung der Bürgermeisterin:

Im Oktober 2015 wurde an zwei Verhandlungstagen am Landgericht Potsdam in der Strafsache Schreiber ermittelt. Angeklagt war Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber. Ihr wurde vorgeworfen, im November 2012 Inhalte aus einer laufenden Ermittlungsakte zu ihrem Korruptionsvorwürfen verbreitet zu haben. Mit einem Freispruch endete 2014 die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Zossen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Amtsgerichtes Berufung eingelegt. Mit einem Freispruch endete auch das Berufungsverfahren vor dem Landgericht. Die Bürermeisterin gab dazu während der SVV am 09.12.2015 eine persönliche Erklärung ab und äußerte Verschwörungstheorien, die jetzt in einem eigens dafür geschaffenen Gremium untersucht werden sollen.

- Veränderungssperre über Teile des im Verfahren befindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Zossen.

In der Beschlussvorlage heißt es, dass der Landesentwicklungsplan (LEP BB) für unwirksam erklärt werden soll, und daher ist davon auszugehen ist, dass der Regionalplan Havelland-Fläming auch keine Rechtskraft erlangt. Allerdings gilt derzeit noch der Landesentwicklungsplan. Auch der Regionalplan Havelland-Fläming 2020 gilt. Er wurde im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 43 vom 30. Oktober 2015 bekannt gemacht und und ist seit seiner Bekanntmachung in Kraft. Insofern ist ein Wildwuchs bei Windkraftanlagen derzeit nicht zu befürchten. Es besteht derzeit keine Veranlassung eine Veränderungssperre über Teile des im Verfahren befindlichen Flächennutzungsplanes (Außenbereich) der Stadt Zossen zu beschließen.
 
Die im Regionalplan festgelegten Eignungsbereiche für Windkraftanlagen haben die Qualität von Zielen der Raumordnung. Ihnen kommt nicht nur eine Steuerungsfunktion bezogen auf raumbedeutsame Windkraftanlagen zu, sondern sie binden auch die gemeindliche Bauleitplanung – also auch den FNP. Einer Gemeinde ist es daher verwehrt die im Regionalplan getroffene raumordnerische Eignungsfestlegung zu konterkarieren.

Ich habe mich bei der Beschlussvorlage enthalten.

- Festsetzung des Höchstbetrages des Kassenkredites

Verbraucherschützer warnen Privatleute ständig, sich bloß nicht mit Dispokrediten zu verschulden. Der Kassenkreditbestand ist ein typischer Indikator zur Abbildung einer defizitären Haushaltslage. Kassenkredite werden kommunalrechtlich als kurzfristige Instrumente zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten definiert. Tatsächlich dienen Sie aber immer mehr einer langfristigen Defizitdeckung. Die stetig steigende Verschuldung der Stadt Zossen macht uns Sorgen.

Insofern habe ich an die Bürgermeisterin Fragen gerichtet, die zur SVV am 09.12.2015 beantwortet werden sollten.
Wann soll der Kassenkredit in der jetzt geplanten Höhe bzw. zusätzlichen Höhe aufgenommen werden?
Zusammengefasste Antwort der Bürgermeisterin: Noch in diesem Haushaltsjahr.

In welcher Höhe beansprucht die Stadt Zossen derzeit Kassenkredite?
Zusammengefasste Antwort der Bürgermeisterin: 17 Mio. EUR.

Wie hoch ist nach Aufnahme der vorgesehenen weiteren Kassenkredite die Gesamtverschuldung der Stadt Zossen?
Zum 1.1.2015 lag die Höhe der Verbindlichkeiten der Stadt Zossen bei 26,5 Mio. EUR. Zwischenzeitlich wurden weitere Kassenkredite in Höhe von 6.000.000 EUR aufgenommen und nun kommen 8.000.000,00 EUR Kassenkredite hinzu.

Wie sollen die Schulden in den kommenden Jahren abgebaut werden?
Zusammengefasste Antwort der Bürgermeisterin: Keine konkrete Antwort der Bürgermeisterin.

Wurden die bislang bestätigten Kassenkredite, von denen 11 Mio. Euro als Festbetragskredit mit einer Laufzeit von einem Jahr aufgenommen wurden, fristgerecht zurückgezahlt?
Zusammengefasste Antwort der Bürgermeisterin: Nein!

Welche Forderungen sind hinsichtlich der Kreisumlage und hinsichtlich der Finanzausgleichsumlage noch offen?
Zusammengefasste Antwort der Bürgermeisterin: Von den zu zahlenden Umlagen in Höhe von rund 21 Mio. EUR sind noch rund 8,3 Mio. EUR offen (Finanzausgleichsumlage -FAG- noch: 2,3 Mio. EUR, Kreisumlage noch: 6,1 Mio. EUR). Die Bürgermeisterin hat in Ihrer Antwort jedoch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbindlichkeiten an Land und Kreis sich aus mehreren Jahren aufadiert haben. So beläuft sich die Finanzausgleichsumlage für das Ausgleichsjahr 2014 auf nur etwa 4,8 Mio. Euro.

Wann wurden welche Beträge für welche offenen Jahresforderungen der Kreisumlage und der Finanzausgleichsumlage beglichen?
Die Antwort der Bürgermeisterin ging leider nicht auf die jeweils offenen Jahresforderungen ein.

In der Finanzausschusssitzung am 04.03.2015 sagte die Kämmerin, dass die FAG gezahlt wird und die Anordung in der Kasse liegt. Warum sind dann noch Forderungen aus der Finanzausgleichsumlage offen?
Antwort der Bürgermeisterin: Weil die verfügbaren Mittel der Stadt nicht ausgereicht haben.

Im August 2015 wurde in der MAZ berichtet, dass die Stadt Zossen ihre Schulden beim Landkreis Teltow-Fläming beglichen hat. Warum sind dann noch Forderungen aus der Kreisumlage offen?
Antwort der Bürgermeisterin: Weil die verfügbaren Mittel der Stadt nicht ausgereicht haben.

In welcher Höhe ist mit Verzugszinsen zu rechnen?
Zusammengefasste Antwort der Bürgermeisterin: Kann von Seiten der Stadt nicht eingeschätzt werden.

Welche Höhe werden 2016 die Kreisumlage und die Finanzausgleichsumlage ausmachen?
Antwort der Bürgermeisterin: Voraussichtlich: 18.982.700 EUR.

Als Begründung zur Erhöhung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 25 Mio. EUR. hat die Bürgermeisterin die Belastungen des Haushaltes der Stadt Zossen aus den Umlageforderungen gegenüber dem Land Brandenburg und dem Landkreis Teltow-Fläming aufgeführt. Allerdings standen diese Umlageforderungen bereits fest, als der Haushaltsplan 2015 beschlossen wurde.

Ich habe der Beschlussvorlage zur dramatischen Erhöhung der Verbindlichkeiten nicht zugestimmt.

- Diverse Befreiungen von den Festsetzungen in Bebauungsplänen

In fast jeder SVV liegen den Stadtverordneten eine Reihe von Befreiungsanträgen von Festsetzungen aus B-Plänen vor. Aus unserer Sicht sind solche Befreiungen nur in Ausnahmefällen zu erteilen, wenn die städtebauliche Ordnung dadurch nicht gefährdet wird. Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung, wie z. B.: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Dachneigung, Verkehrsflächen, der Zulässigkeit von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen. Ein Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen. Damit sollen zumindest grobe Verunstaltungen des Ortsbildes verhindert werden.

Bauherren müssen sich an die aufgestellten Vorgaben halten. Außerdem muss davon ausgegangen werden, dass die Gewährung einer Befreiung ein (negatives) Beispiel für die Nachbarschaft darstellt und somit die ursprüngliche Planung „aus dem Ruder läuft“.

Ich habe daher nicht allen Beschlussvorlagen zu den Befreiungsanträgen zugestimmt.

- Fortführung der Stellenfinanzierung der Personalstellen für die Jugendarbeit/Schulsozialarbeit für die Jahre 2016 und 2017:

Bereits in der BV 084/14 vom 17.12.2014 wurde ein Beschluss zur Fortführung der Finanzierung von Personalstellen für die Jugendarbeit, Schulsozialarbeit in der Stadt Zossen gefasst. Zwischenzeitlich ist durch die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis TF für den Zeitraum 2015 bis 2017 vom 01.10.2015 eine Veränderung der Förderbedingungen eingetreten (insbesondere im Hinblick auf die Förderfähigkeit der Schulsozialarbeit an Grundschulen).

Für die SVV am 09.12.2015 hatte ich bei der Bürgermeisterin um die Beantwortung folgender Anfrage gebeten:
Gemäß Beschluss der SVV NR. 084/14 Ziffer 3 vom 10.12.2014 (vgl. http://www.zossen.de/uploads/media/BV_084-14.pdf) sollte die 1,0 VZE Schulsozialarbeit an Grundschulen, die bisher zu 100% durch die Stadt finanziert wurde zum 31.12.2015 eingestellt werden. Sobald der Landkreis Teltow Fläming eine 50% Förderung der Schulsozialarbeit an Grundschulen beschließt, wird eine 1,0 VZE wieder durch die Stadt Zossen finanziert und eine zweite 1,0 VZE durch den Landkreis (voraussichtlich zum 2. Halbjahr 2015).

Gemäß der zur SVV am 09.12.2015 vorliegenden Beschlussvorlage 098/15 wird der Landkreis für die Schulsozialarbeit an den Grundschulen 50 % der Kosten für 2016/2017 übernehmen.

Warum wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung nicht, wie seinerzeit beschlossen, eine zweite 1,0 VZE für die Grundschulen beschlossen?

Ich habe der Beschlussvorlage zugestimmt, obwohl ich auch die zweite Schulsozialarbeiterstelle für die Grundschulen für dringend notwendig halte.

- Erweiterung Kita Schöneiche

Wegen der Bau- und Raumplanung wird auf die bereits vorliegende Beschlussvorlage Nr. 072/14 verwiesen. Bei der damaligen Beratung zum Beschluss 072/14 – Umbau KITA Schöneiche wurden seitens der Verwaltung Fördermittel beim Landkreis beantragt. Mit Beschluss des Kreistages vom 21.09.2015 wurden für die Maßnahme Sanierung und Erweiterung der Kita Schöneiche jüngst Fördermittel in Höhe von ca. 100.000 € bewilligt.

Daher lag den Stadtverordneten dieser Beschluss noch einmal zur Verabschiedung vor. Zum Erhalt der Fördermittel muss der Beginn der Maßnahme im Jahr 2016 erfolgen. Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Bildung und Sport (SJBS) sprach sich auf seiner Sitzung am 19.11.2015 aufgrund der Bewilligung der Fördermittel für eine Sanierung bzw. einen Umbau der Kita Schöneiche aus.

Der Ausschuss für Bau, Bauleitplanung und Wirtschaftsförderung (BBW) beriet über diesen Sachverhalt auf seiner Sitzung vom 27.11.2015. Hierbei gelangte er ebenfalls zu der Empfehlung für die Inanspruchnahme der Fördermittel und somit der Sanierung bzw. den Umbau der Kita Schöneiche. Einschränkend wurde vom BBW jedoch zu Protokoll gegeben, dass die Sanierung nur unter der Maßgabe der Aufbringung des Eigenanteils im Haushalt 2016 und unter Abrufung der vom Kreis bewilligten Fördermittel erfolgen solle.

Die Bürgermeisterin hat die Beschlussvorlage bis zur SVV im Januar 2016 zurückgestellt. Zunächst soll mit dem dann vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes abgeglichen werden, ob die notwendigen Investitionsmittel in Höhe von 680.000 EUR überhaupt vorhanden sind.

- Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2011 und Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2011

Der erste doppische Jahresabschluss 2011 der Stadt Zossen wurde nun endlich durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG und durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Teltow-Fläming bestätigt. Der Überschuss im Ergebnishaushalt 2011 betrug gemäß dem Prüfbericht 2.638.257,15 EUR. Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr auf 151.290.030,72 EUR.

Ziel der Prüfung ist die Beurteilung, ob die Rechnungslegungsvorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden. Die Jahresabschlussprüfung ist eine Wirtschaftsprüfung.

Nicht geprüft wurden durch den Wirtschaftsprüfer, ob die für 2011 von der SVV beschlossenen Investitionsvorhaben bzw. andere Beschlüsse auch wirklich umgesetzt wurden. Allein bei den Prioritätenlisten lässt sich erkennen, dass nicht alle beschlossenen Vorhaben realisiert wurden.

Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 wird beanstandet, dass die Stadt Zossen bereits am 27.07.2011 einen Darlehensvertrag geschlossen hat, obwohl die kommunalaufsichtliche Genehmigung erst am 31.08.2011 erteilt und die 1. Nachtragssatzung erst im Amtsblatt vom 26.09.2011 bekannt gemacht wurde. Der Darlehensbetrag ging jedoch schon am 01.09.2011 auf dem Konto der Stadt ein.

Die Aussage des Berichtes, dass das Amt für Statistik die Stadt angewiesen habe, den Bausparvertrag auf der Passivseite einzutragen, ist falsch. Laut Aussage des Amtes für Statistik, wurde im Gegenteil sogar darauf hingewiesen, dass der Bausparvertrag auf einem anderen Konto einzutragen sei und somit zu den Aktiva gehört. Durch die falsche Zuordnung, liegt der Schuldenstand um 3,2 Mio. Euro niedriger, als er tatsächlich ist.

Insofern konnte ich dem Jahresabschluss und der Entlastung der Bürgermeisterin für 2011 nicht zustimmen.

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