Bericht über die Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2013

21.03.2013

Wichtigstes Thema der letzten Stadtverordnetenversammlung war der Haushalt der Stadt Zossen für das Jahr 2013. Die Mehrheit der Stadtverordneten stimmte für die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und dem Investitionsprogramm bis 2016. Einzig die Fraktion SPD/LINKE stimmte mehrheitlich gegen den Haushalt.

In meiner Rede bedanke ich mich im Namen der Fraktion SPD/LINKE ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für Ihre geleistete Arbeit am Haushaltsplan 2013. Ich machte auch deutlich, dass es natürlich schön ist, wenn ein ausgeglichener Haushalt zumal mit einem beachtlichen Gesamtvolumen vorgelegt wird, der auch freiwillige Leistungen, wie die Förderung der Vereine, ermöglicht.

Mit dem Haushalt werden die Weichen gestellt für die städtische Entwicklung. Daher muss der Haushalt ein korrektes finanzielles Abbild des gesamten städtischen Handelns darstellen. Ich verwies darauf, dass wir darauf bauen müssen, dass auch dass umgesetzt wird, was mit dem Haushalt und den Prioritätenlisten beschlossen wurde. Da haben wir allerdings erhebliche Zweifel.

Hierzu gehört, dass die Verwaltung mit offenen Karten spielen muss und die Haushaltsgrundsätze - Klarheit, Wahrheit und Vollständigkeit – eingehalten werden müssen. Was Transparenz und Informationspolitik angeht waren die letzten Monate teils eine Katastrophe! Ich erinnerte an die nicht gegebenen Auskünfte zu den Gewerbesteuereinnahmen.

Zur Haushaltsklarheit gehören auch eine systematische, aussagefähige Gliederung des Haushalts und die Kennzeichnung seiner Einzelansätze. Denn mit dem Haushalt geben wir der Verwaltung Handlungsvollmachten in die Hand. Abgesehen von den Pflichtaufgaben haben wir allerdings – so die Erfahrungen der letzten Jahre - keine Gewähr dahingehend, welche Investitionen tatsächlich getätigt werden.

Wir wollten schon im letzten Jahr, dass auch die einzelnen Investitionsvorhaben als Extraprodukte im Haushalt dargestellt und nicht hinter großen Pauschalprodukten (Tiefbaupauschale, Hochbaupauschale, Sportstättenpauschale) versteckt werden. Beispielsweise sollten die beschlossenen Maßnahmen der Prioritätenlisten durch eigene Produkte dargestellt werden, damit die Mittel nicht innerhalb dieser Pauschalen beliebig verschoben werden können. Das ist jedoch nicht geschehen.

Einzig ein Beizettel ohne verbindliche Relevanz, der die Investitionsvorhaben darstellt, wurde uns diesmal übergeben. Das ist zwar schon mehr als im letzten Jahr, aber es ist eben nur ein unverbindlicher Zettel.

Wir haben mit dem Haushalt 2013 erstmals in einem doppischen Haushalt auch die Ist-Zahlen des vorletzten Haushaltsjahres. Es handelt sich um die vorläufigen Zahlen für 2011. Diese Ist-Zahlen zeigen allerdings, dass die Vorhaben nicht nach den Prioritätenlisten abgearbeitet wurden. Aber nicht nur die Prioritätenlisten sind betroffen:

Einige Beispiele:
Bei der Ausstattung der Grundschulen waren im Plan 2011 insgesamt 58.000 € vorgesehen, Im Ist wurden 2011 nur 11.569,41 € ausgegeben.
Für Baumaßnahmen an Grundschulen waren 2011  938.900 € geplant. Im Ist-Ergebnis 2011 werden 397.378,18 € aufgeführt.
Für die Sach- und Dienstleistungen der Grundschulen waren 2011 insgesamt 123.000  € geplant. Im Ist-Ergebnis 2011 werden nur 97.826,31 € aufgeführt. Die Gleiche Tendenz findet sich auch an der Oberschule und Gesamtschule.
Im Haushaltsplan 2011 war die Hochbaupauschale mit 665.000 € geplant im Ist-Ergebnis 2011 sind  66.347,70 € aufgeführt.
Auch bei der Tiefbaupauschale wurden 2011 über 50.000 € weniger ausgegeben als geplant. 
Die Prioritätenliste Geh-, Rad- Wanderwege ist nicht abgearbeitet. Die Prioritäten 1 und 2 Radweg Nottekanal, Radweg Schöneiche Kallinchen sind nicht einmal begonnen.
Bei der Gesamtschule Dabendorf ist nicht zu erkennen, dass der nicht zufriedenstellende Zustand der Schule geändert werden soll. Auf Renovierung kann trotz Neubauplanung nicht verzichtet werden. 

Die Erfahrung aus 2011 zeigt somit, dass wir mit dem Haushalt der Verwaltung Handlungsvollmachten in die Hand geben, ohne zu wissen, welche Projekte in welchem Umfang tatsächlich realisiert werden. Die beschlossenen Maßnahmen wurden nicht, oder nicht im vollen Umfang realisiert. 

Zudem haben wir keine Eröffnungsbilanz. Diese sollte zunächst Mitte 2011 geprüft vorliegen. Dann sollte sie gemäß Haushaltsplan 2012 bis zum II Quartal 2012 vorgelegt werden. Sie liegt den Stadtverordneten aber noch immer nicht vor. Doch nur damit kann zum Bilanzstichtag ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Zossen vermittelt werden. Die Höhe der Abschreibungen auf das Anlagevermögen bleibt vage und ist im Haushaltsplan nicht genau beziffert.

Die formulierten Produktziele sind unkonkret. Die strategischen Ziele der Stadt Zossen müssen endlich formuliert werden. Darauf aufbauend müssen dann die Produktziele unter Beteiligung von Politik und Verwaltung formuliert werden. Uns ist auch wichtig, die Bürgerinnen und Bürger in die Diskussion zum Haushalt mit eigenen Vorschlägen einzubeziehen. Leider gibt es noch immer kein Fahrplan für die Einführung des von uns beantragten Bürgerhaushaltes. Zudem lagen – wie im letzten Jahr - keine Voten der Fachausschüsse vor.


Die Beschlussvorlage für eine Musterregelung zur Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen hat zu einer intensiven Diskussion geführt. Grund dafür war ein von der Fraktion SPD/LINKE eingebrachter Änderungsantrag, mit dem die Anteile der Bürger beim Ausbau von Anliegerstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Haupterschließungsstraßen deutlich gesenkt werden und im Gegenzug die Mehrkosten der Stadt auferlegt werden. Die gute Finanzlage der Stadt sollte nun auch bei den Zossener Bürgern ankommen. 

Die von der Fraktion SPD/LINKE vorgeschlagene Senkung in Höhe von 5 – 15 % der Straßenausbaubeiträge (in Abhängigkeit von der Straßenart) steht im Einklang mit Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes. 

Beschlossen wurden zwar die Musterregelungen zur Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen, jedoch ohne die Regelungen zur eigentlichen Gebührenhöhe. Die Höhe der Gebühren soll nochmals in den Fachausschüssen (Bau- und Finanzausschuss) diskutiert werden. Auch die Ortsbeiräte, die bislang noch nicht einbezogen waren, sollen nun beteiligt werden.

Einstimmig beschlossen wurden der Abwägungsbeschluss zum B-Plan 01/11 "Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben" und der entsprechende Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan. Das 1,7 ha große Plangebiet befindet sich im bewohnten Gemeindeteil Neuhof des Ortsteils Wünsdorf am Sapherschen Weg. Bis 1990 diente das Gelände als betriebliches Kinderferienlager. Seither steht es leer.

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde eine ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Zossen für das Jahr 2013 über die Ladenöffnungszeiten aus besonderem Anlass nach Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz. Demnach dürfen an den folgenden Sonntagen des Jahres 2013 jeweils in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr die Verkaufsstellen geöffnet sein am: 16. Juni, 28. Juli, 11. August, 08. September, 08. Dezember und 22. Dezember.

Einstimmig beschlossen wurden auch Zuschüsse für gemeinnützige Zwecke 2013.
Zossener Tafel: 5.000 €
Tierheim Zossen: 5.000 €
Mehrgenerationenhaus: 3.000 €
Renovierung Dreifaltigkeitskirche Zossen: 5.000 €
WIR e.V.: 1.000 €
Betreuungsverein TF: 1.000 €
Darüber hinaus gibt es für Vereine die Möglichkeit Förderanträge zu stellen, die von den jeweiligen Ortsbeiräten beschieden werden.

Der Antrag der Fraktion VUB zur Rückstellung der Sanierung des Gebäudes "Kirchplatz 7" in Zossen wurde in die Ausschüsse verwiesen.

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