Architektenkammer hat Zweifel an Einhaltung des Vergaberechts bei den Planungsleistungen für die Gesamtschule Dabendorf

16.11.2014

Die Brandenburgische Architektenkammer weist in einem Brief vom 21.10.2014 an die Vorsitzenden der Fraktionen der SVV Zossen darauf hin, dass bei den vergebenen Planungsleistungen für den Bau der Gesamtschule Dabendorf möglicherweise ein "krasser Vergaberechtsverstoß" vorliegen könnte. Bei einem Baukostenvolumen von ca. 46 Mio. Euro sind für Planungsleistungen Honorare nach HOAI von ca. 5 Mio. Euro anzusetzen. Der maßgebliche Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung liegt gemäß § 2 Vergabeverordnung (VgV) bei 207.000 Euro. Die Stadt Zossen war als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich dazu verpflichtet, ein Verhandlungsverfahren nach VOF mit vorheriger europaweiter Bekanntmachung durchzuführen (vgl. § 5 VgV).

Die Architektenkammer hatte die Stadt Zossen um eine Stellungnahme zu dem geschilderten Sachverhalt gebeten. Die Bürgermeisterin der Stadt Zossen, Michaela Schreiber, hat der Architektenkammer mitgeteilt, dass sie der Architektenkammer keine Informationen im Zusammenhang mit der Vergabe der Planungsleistungen geben wird, da der Architektenkammer diese nicht zustehen. Diese Reaktion der Bürgermeisterin verstärkte bei der Architektenkammer den Verdacht, dass hier ein "besonders krasser Fall eines Vergaberechtsverstoßes" vorliegen könnte.

Das von der Architektenkammer beauftragte Rechtsanwaltsbüro Gassner, Groth, Siederer & Coll. hat daraufhin das Innenministerium des Landes Brandenburg, die Kommunalaufsichtsbehörde, die Europäische Kommission - Direktion C -Vergabewesen und die Investitionsbank des Landes Brandenburg über den Sachverhalt informiert.

Das Rechtsanwaltsbüro regte gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde an, dass wenn die Prüfung des Vorgangs den Verdacht bestätigen sollte, alle der Kommunalaufsichtsbehörde zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente ausgeschöpft werden sollen. Aus Sicht der Architektenkammer müsste zur teilweisen Wiederherstellung vergaberechtskonformer Zustände der abgeschlossene Planungsvertrag mit dem Büro PLAFOND aufgehoben bzw. zu beendet werden und zumindest die noch nicht erbrachten Planungseistungen auf Grundlage eines geordneten Vergabeverfahrens europaweit öffentlich ausgeschrieben werden. Damit könnte die mit der ausschreibungsfreien Vergabe einhergehende Wettbewerbsbenachteiligung zumindest in Teilen wieder ausgeglichen werden.

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