Aktuelles aus der Stadtverordnetenversammlung Zossen

14.06.2012

Wichtigster Tagesordnungspunkt der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2012 war der B-Plan „Burgberg in Wünsdorf“. Bei diesem B-Plan geht es um die Sanierung der Sportanlagen in Wünsdorf. Insgesamt wurden in der Sitzung Beschlüsse behandelt die zusammen ein Finanzvolumen von etwa 8,5 Mio. € umfassen. Insofern war die haushaltsmäßige Absicherung der Projekte ein wesentlicher Diskussionspunkt.  

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 01/12 "Burgberg" im Ortsteil Wünsdorf - Sportanlagen Wünsdorf
Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan „Burgberg im OT Wündorf“ wurde, bei drei Gegenstimmen aus drei Fraktionen, mit großer Mehrheit bestätigt.

Es ist Gut, dass die Verwaltung auf die Vorstellungen der Fraktion SPD/LINKE eingegangen ist, die seit der Diskussion um das Sportforum Dabendorf (seit dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Sportforum vom 22.04.2009) immer wieder vorgebracht wurden. Die Fraktion hat bei jeder Gelegenheit darauf hingewiesen, dass alle Sportanlagen, insbesondere die Schulsportanlagen, zu ertüchtigen und dadurch wieder nutzbar zu machen sind. Daher hatte die Fraktion SPD/LINKE auch einen Beschlussantrag zur Verbesserung der Sportstättensituation in der Stadt Zossen eingebracht. Allerdings wurde dieser Antrag noch mehrheitlich auf der SVV am 11.05.2011 abgelehnt.

Nun sehen wir, dass neben Dabendorf auch die Planungen für Wünsdorf und Zossen voranschreiten. Das ist gut für den Schulsport und das wird die Fraktion SPD/LINKE auch positiv begleiten. Jetzt benötigen wir das richtige Schrittmaß, damit aus den Planungen auch tatsächlich realisierte Projekte werden. Auch die Schulsportanlagen der Grundschulen in Wünsdorf und Glienick müssen noch berücksichtigt werden.

Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung einen Realisierungsplan, mit dem das Schrittmaß und der Zeitplan festgelegt werden, vorlegen wird. Dabei haben für mich die Schulsportanlagen Priorität. Auch die Finanzierung der einzelnen Bauabschnitte muss geregelt bzw. geplant werden. Schließlich kostet das Sportforum Zossen in Dabendorf 7,4 Mio. € und die Sportanlagen in Wünsdorf 6,5 Mio. €. Nicht alles kann sofort gebaut werden. Daher müssen parallel zur Planung die einzelnen Bauabschnitte definiert werden, Kosten ermittelt werden und die Realisierungsschritte festgelegt werden. Einen entsprechenden Ergänzungsantrag hat die Bürgermeisterin bislang leider abgelehnt. 

Da zunächst für die Gesamtstadt Zossen nur ein Sportforum geplant war, nun aber zwei entstehen werden, ist zu prüfen, ob das Sportforum in Dabendorf nicht zu groß dimensioniert ist. Denn die Auslastung des Dabendorfer Sportforums war auch damit begründet worden, dass andere Vereine z. B. der MTV dieses Sportforum mit nutzen sollten. Mit den dort eingesparten Mitteln kann schneller in Wünsdorf mit den Schulsportanlagen begonnen werden. Für diese Prüfung ist natürlich die Unabhängigkeit des Planers Voraussetzung.

Bestätigung der Planung zur Schulhof- und Sportanlagengestaltung an der
Grundschule Zossen
Die Planungen wurden einstimmig bestätigt. Schließlich wird damit auch endlich einer Forderung der Schulkonferenz nachgekommen, die sich bereits vor einigen Jahren mit einer Petition an die Stadtverordnetenversammlung gewandt hatte.

Ich habe darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Planungen umgehend auch noch die Schulkonferenz zu beteiligen ist (§ 91, Absatz 3 Punkt 3 Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG). Das ist nicht nur rechtlich zwingend notwendig, sondern kann auch hilfreich sein, um die Planungen möglicherweise noch zu optimieren. Gemäß der Sportstättenentwicklungsplanung der Stadt Zossen zeigt sich bei den Sporthallen in Zossen ein weiterer Bedarf. Es stehen in Zossen rund 45% weniger Sporthallenfläche zur Verfügung als benötigt. Die sanierte Sporthalle in Zossen ist derzeit gut nutzbar, aber eigentlich zu klein (keine  Einfeldhalle in Regelgröße). Insofern sollte für die Zukunft die Option für eine Erweiterung möglich bleiben.  

Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) Zossen
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes ist mit einer Gegenstimme bestätigt worden. Die einzige Gegenstimme kam von mir.

Hier finden Sie meine Gründe:
Der Flächennutzungsplan setzt die städtischen Entwicklungsziele in einen Plan um, der aufzeigt, wo in den kommenden Jahren Flächen für den Wohnungsbau, für Gewerbe, für  den Verkehr, aber auch Flächen für den Schutz der Natur zu benötig werden.

Der vorgelegte FNP Entwurf der Stadtverwaltung sieht 400 ha (!) neuer Versieglungsfläche vor. Damit soll die über Generationen gewachsene Siedlungs- und Verkehrsfläche in Zossen in den nächsten 10 bis 15 Jahren um 15 % zunehmen. Zum Vergleich: Die Gemeinde Rangsdorf hat vor wenigen Wochen einen neuen FNP beschlossen. Der Flächennutzungsplan weist 72,1 ha neue Versieglungsfläche (Wohn- und Gewerbeflächen) aus. Ansonsten will Rangsdorf seinen grünen Charakter bewahren.

Zur Wohnqualität und Attraktivität Zossens trägt die enge Verzahnung von Siedlung und Landschaft entscheidend bei. Der Wunsch nach dem „wohnen im Grünen“ ist häufig der Grund für den Zuzug. Diese Verzahnung sollte erhalten und eine Zersiedelung der Landschaft verhindert werden. Auch Zossens Attraktivität für den Tourismus sollte weiter ausgebaut werden.

Im Vorfeld bzw. parallel zur Erarbeitung eines FNPs wird eigentlich ein Landschaftsplan erstellt, der die Zielsetzungen des Naturschutzes, der Landespflege und der Erholung darstellt. Seine Inhalte gehen in den FNP ein. Dieser Landschaftsplan fehlt. Dadurch wurde auch keine Umweltprüfung der einzelnen Maßnahmen vorgenommen.

Von Bedeutung für die Flächennutzungsplanung ist zudem die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung. Hier liegt nun die aktuelle „Bevölkerungsvorausschätzung" des Landesamtes für Bauen und Verkehr Brandenburg (LBV) vor. Demnach sinkt die Zahl der Einwohner in Zossen bis 2030 um 2.187 auf dann insgesamt 15.419 Einwohner. Das ist ein Rückgang um 12,4 %. Bei den unter 15-Jährigen sinkt die Zahl sogar um 36 %. Andererseits steigt der Anteil der über 65-Jährigen um 43% auf fast 5.000 Einwohner.

Gemäß dem FNP-Vorentwurf geht die Stadtverwaltung Zossen dennoch von einem stetigen Bevölkerungswachstum aus. Es wird prognostiziert, dass sich die Einwohnerzahl von Zossen bis zum Jahr 2030 um 3.900 Einwohner erhöhen wird (!). Somit ergibt sich hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung bis 2030 zwischen den Schätzungen des LBV und der Stadt Zossen ein Unterschied von 6.087 Einwohnern! Die prognostizierten Einwohner spielen aber für die Flächennutzungsplanung eine wichtige Rolle (Planung der Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Wohnbauflächen). Aber gerade an dieser Stelle haben wir eine Prognosedifferenz von über 6.000 Einwohnern.

Zossen hat durchaus noch Potential für ein weiteres Wachstum. Dies geht, auf Basis seriöser Prognosen, auch ohne weitere unnötige Zersiedelung und ohne dass die verbliebenden Grünflächen und geschützten Landschaftsbereiche massiv beeinträchtigt werden. Insofern konnte ich der Offenlage dieses Entwurfes nicht zustimmen.

Nicht berücksichtigt wurde zudem mein Änderungsantrag, die auf 6 Wochen begrenzte Auslegungsfrist auf 10 Wochen auszudehnen, da die Auslegung in die sechswöchige Ferienzeit fällt. Allerdings hatte die Bürgermeisterin zuvor zugesichert, dass die Auslegung frühestens Mitte Juli beginnen wird.

Erweiterter Planungsauftrag im Rahmen des FNP-Verfahrens zum Thema Windenergie
Der Beschlussantrag wurde mit einer Gegenstimme angenommen. Die SVV votierte bereits am 3.11.2010 für den Antrag der Fraktion SPD/LINKE/VUB zur planerischen Steuerung von Windenergieanlagen im Zossener Stadtgebiet (Vorlage: 091/10). Zwar spät, aber immerhin erfolgt jetzt die Umsetzung des Beschlusses. Zur Ermittlung der weichen Tabuzonen ist die intensive Mitarbeit der Verwaltung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte und der SVV erforderlich. Auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind aufgerufen, sich in die Diskussion einzubringen. Hier sollte die Verwaltung auch die diesbezügliche Rechtsprechung berücksichtigen, damit die Abwägung rechtssicher wird.

Neuer gemeinsamer Name für Kita und Hort in Glienick
Einstimmig bestätigt wurde der Name „Abenteuerland“. Dieser Vorschlag erhielt von den Kindern, Eltern und Mitarbeitern mit Abstand die meisten Stimmen.  Allerdings ist es nicht nachvollziehbar, warum die Beschlussfassung erst jetzt auf der Tagesordnung der SVV stand. Bereits im August 2011 hatten Kita und Hort die Stadtverwaltung gebeten, den Beschlussantrag für den neuen Namen in die SVV einzubringen.

Widmung eines Abschnittes der Straße "Am Eiskutenberg" in Wünsdorf
Die Widmungsverfügung wurde einstimmig beschlossen.

Befreiung von Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan "An der Lehmannstraße"
Die beantragte Befreiung wurde einstimmig beschlossen.

Sanierung des Gebäudes "Kirchplatz 7" in Zossen
Mit 13 Ja-Stimmen bei 8-Nein-Stimmen und 3-Enthaltungen wurde die Sanierung des Gebäudes „Kirchplatz 7“ in Zossen bestätigt sowie die Nutzung gemäß dem vorgelegten Nutzungskonzeptes.

Gemäß der vorliegenden Kostenschätzung soll das Objekt 1.700.000,00 EUR kosten. Allerdings wurde diese Summe von einigen Stadtverordneten als zu niedrig angesehen. Zudem ist die Summe bislang nicht im Haushalt eingestellt. Der Finanzausschuss hat sich mit dem Projekt bislang nicht beschäftigt. Da die Bürgermeisterin einen Antrag auf Verschiebung in die zuständigen Ausschüsse abgelehnt hatte, gab es eine Reihe von Gegenstimmen.  Mit Fertigstellung der Sanierung soll die jetzige „Kleine Galerie“ im Stadtpark aufgegeben und die jetzigen Räume des Schulmuseums sollen der Bibliothek Zossen zur Verfügung gestellt werden. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Verwaltung noch nicht mit dem Träger des Schulmuseums über das Konzept gesprochen hatte.

Änderung der Prioritätenliste für Rad-, Geh- und Wanderwege für die Jahre 2012,
2013, 2014 und 2015
Beschlossen wurde die Änderung der Prioritätenliste für Rad-, Geh- und Wanderwege für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 (BV 086/11). Damit wird der Radweg Zesch - Mückendorf in die Prioritätenliste für 2012 aufgenommen. Mit der Änderung wird die Übernahme der Kofinanzierung des Radweges Zesch - Mückendorf (kreiseigener Radweg) durch die Stadt Zossen in Höhe von 91.795,59 € bestätigt.

Verteilung der im Haushalt 2012 eingestellten 15.000,- € für gemeinnützige Zwecke
Einstimmig beschlossen wurde die Mittelverteilung für gemeinnützige Zwecke.
Demnach werden die Mittel wie folgt verteilt:
Zossener Tafel                         4.000,00 €
Tierheim Zossen                       4.000,00 €
Mehrgenerationenhaus             3.000,00 €
Evangelische Kirche Zossen       3.000,00 € (für die Dreifaltigkeitskirche Zossen)
WIR e.V.                                  1.000,00 €

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